GEZ Aufforderung zur Anmeldung einer Betriebsstätte Homeoffice privater PKW

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb376005-17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 25x hilfreich)
GEZ Aufforderung zur Anmeldung einer Betriebsstätte Homeoffice privater PKW

Hallo liebes Forum,

Fiktiver Fall:

A studiert und Wohnt mit seinen Eltern in einer Wohnung.
A hat einen Midijob und Gewerbe angemeldet, verdient aber hiermit unter 600€ im Monat.
Die Eltern von A Zahlen für die Wohnung die GEZ Gebühr, womit das "Homeoffice" abgegolten wäre.
A arbeitet nur von Zuhause, bspw Verkauf von Ware über das Internet.
Hauptsächlich ist A Student , hatte auch Anspruch auf Bafög, dieser ist aber aufgrund der Studiendauer schon ausgereizt.
Nach Antwort von A, an die GEZ das die Betriebsstätte bereits durch die Eltern abgegolten ist, antwortet die GEZ auf dieses Schreiben und bittet trotzdem um Anmeldung der Betriebsstätte.
Wie verhält A sich hier?
Es gibt ein Auto welches auf A angemeldet ist, welches nur privat und zum erreichen der Fachhochschule bzw Universität genutzt wird.
Wie könnte A der GEZ Antworten ohne in die "Kostenfalle" zu geraten?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wie verhält A sich hier? Er meldet die Betriebsstätte an - so hat es der Gesetzgeber festgelegt. Daß dafür kein Beitrag fällig ist, ändert nichts an der Pflicht, die Betriebsstätte anzumelden.

9x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
fb376005-17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 25x hilfreich)

Die Eltern zahlen bereits für die Wohnung.
Fahrzeug wird "niemals" gewerblich genutzt, sonst würde dies ja bei der Steuererklärung angegeben das dies für Fahrten genutzt wird.
Wie sollte sich A denn hier Verhalten?
Selber einen Brief schreiben oder das vorhandene Formular nutzen?

8x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

By the way weiß das der Beitragsservice nicht und kann es auch nicht beim Finanzamt erfragen - das unterfällt dem Steuergeheimnis.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb376005-17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 25x hilfreich)

Dies ist aber eine schwammige nicht aussagekräftige "Anleitung"
Die man in mehrere Richtungen deuten kann.
Dort wird geschrieben das man für ein Büro in seinen privaten Räumen nichts zahlen muss, aber für das erste Firmenauto schon.

Ein Firmenauto ist ein Fahrzeug welches Sich im Firmeneigentum befindet und steuerrechtlich auch so behandelt wird.
Das definiert die Gez aber aus reiner Willkür ganz anders.

Laut Aussagen der Mitarbeiter ist ein Privatfahrzeug als Firmenfahrzeug zu bezahlen, weil man damit ja Fahrten Tätigen "könnte".
Deshalb meine Fiktive Frage zu dem Thema.

Anmelden der Firma schön und gut, aber doppelt zahlen halte ich für nicht rechtens.

4x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
fb376005-17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 25x hilfreich)

Also ich finde es doch etwas schwammig.
Mitarbeiter sagen es müsse bezahlt werden und auf deren Seite steht folgendes:

"""Selbstständige oder Freiberufler, die ihren Arbeitsplatz – also ihre Betriebsstätte – in der privaten Wohnung eingerichtet haben, profitieren von Entlastungen:

Wird für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag geleistet, fällt für die Betriebsstätte kein gesonderter Beitrag an.
Es ist nur ein Rundfunkbeitrag für nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten: Pro Fahrzeug ist ein Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro) zu zahlen.""""

Fahrzeug von A werden nur Privat genutzt, keine andere Verwendung des Fahrzeuges.


""Kraftfahrzeuge
Privat genutzte Kraftfahrzeuge und die von Einrichtungen des Gemeinwohls sind beitragsfrei. Kraftfahrzeuge, die zu gewerblichen Zwecken des Inhabers genutzt werden, sind beitragspflichtig. Details""

Also nach dieser Aussage ist das Fahrzeug von A Beitragsfrei, da nicht gewerblich genutzt.


"""Ist für die Betriebsstätte kein Rundfunkbeitrag zu zahlen, z. B. wenn sich die Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, ist bereits das erste nicht privat genutzte Kraftfahrzeug beitragspflichtig.

Änderungen zur Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge sind umgehend mitzuteilen. Nutzen Sie hierzu folgendes Formular.

Wichtiger Hinweis: Damit die Beitragshöhe richtig berechnet werden kann, ist es notwendig, ausschließlich die beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge anzugeben."""

Also gibt es kein Beitragspflichtiges Fahrzeug, welches angegeben werden müsste.
Also hat der GEZ Mitarbeiter schlichtweg falsch beraten.

Es ist nur eine Auslegungssache, von welcher Seite man es sieht.

Es sind immerhin 70€ im Jahr, die A bezahlen soll. Die einem Studenten vielleicht nicht den Hals brechen, aber "normalerweise" nicht gezahlt werden müssen, da schon einmal gezahlt wurde , also auch für den Privaten PKW.



-- Editiert von fb376005-17 am 23.05.2015 15:56

-- Editiert von fb376005-17 am 23.05.2015 15:58

4x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
fb376005-17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 25x hilfreich)

Dies ist mir auch schon klar gewesen. Jedoch hat der Mitarbeiter gemeint man müsse in jedenfall zahlen.
Es handelt sich um einen reinen Onlinehandel.

4x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
fb376005-17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 25x hilfreich)

Die Post ist zwei Straßen weiter, ebenso kommt die Post vorbei und nimmt die Pakete mit.

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Solange du den Wagen "niemals" für das Gewerbe nutzen wirst, fallen keine Gebühren an. Ebenso nicht wenn die Elter in der selben Wohnung zahlen.

Das ist doch wieder mal Käse. Es fallen auch keine Gebühren an wenn der Wagen gewerblich genutzt wird. Ein KFZ ist nämlich frei.
Hier steht alles wichtige verständlich erklärt: https://www.muenchen.ihk.de/de/innovation/Anhaenge/GEZ/Merkblatt-Rundfunkgebuehren.pdf
In dem hier geschilderten Fall sind keine gesonderten Gebühren fällig wenn man alles richtig angibt.

-- Editiert von micbu am 26.05.2015 13:32

5x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Liber micbu, du hast so eben den Pipi-Langstrumpf-Selektiv-Widewidbumbum-Lese-Award gewonnen.

Aus dem verlinkten Dokument

Zitat:

Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten und für ihre Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag leisten, müssen keinen gesonderten Beitrag für die Betriebsstätte zahlen. Es ist aber der Beitrag für beruflich genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten (monatlich 5,99 Euro pro Kfz – siehe dazu auch „Wie ermittelt man die beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge?").

sowie
Zitat:

Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein Kfz beitragsfrei – unabhängig davon, wo es zugelassen ist. Selbstständige, deren Betriebsstätte in der privaten Wohnung liegt, müssen jedoch für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge einen Drittelbeitrag von monatlich 5,99 Euro pro Kfz entrichten.



-- Editiert von FareakyThunder am 26.05.2015 16:22

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Bitte genau lesen ;)
Aus dem Ausgangspost kann man herauslesen, dess der Fragesteller freiberuflich tätig ist.

Zitat:
Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten....

Zitat:
Selbstständige, deren Betriebsstätte in der privaten Wohnung liegt, müssen jedoch für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge einen Drittelbeitrag von monatlich 5,99 Euro pro Kfz entrichten.

Bei der Beitragspflicht für das erste KFZ ist keine Rede mehr von den Freiberuflern ;)



-- Editiert von micbu am 26.05.2015 16:56

4x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wo steht denn was von Online Handel? Er schreibt er arbeitet von Zu Hause, das hört sich nicht gerade nach Online Handel an.

3x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ouuups, das habe ich tatsächlich überlesen.
Ich nehme den Preis hiermit an! :bang:

4x Hilfreiche Antwort

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