G25 Untersuchung

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Alkata
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 27x hilfreich)
G25 Untersuchung

Guten Tag, ich habe eine Frage zu der G 25 Untersuchung.
Kann ich bei einer neueinstellung zu einer solchen Untersuchung gezwungen werden? Was würde passieren wenn ich die Untersuchung ablehne.

mfg



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5. Welchen Rechtscharakter hat der G 25?
Der G 25 stellt den Stand der Arbeitsmedizin gemß § 4 Nr. 3 »Arbeitsschutzgesetz
« (ArbSchG) bei der Beurteilung von Fahr-, Steuer- und berwachungspersonal
dar. Er ist bisher aber nicht in der UVV »Arbeitsmedizinische Vorsorge«
(BGV A 4) oder anderen besonderen Rechtsvorschriften verankert und solange
keine Pflichtuntersuchung, wie seine Anwendung beispielsweise durch eine
Betriebsvereinbarung nicht geregelt ist.
Im Routinefall ist der G 25 daher eine Angebotsuntersuchung. Besteht nach der
Gefhrdungsbeurteilung ein konkreter Untersuchungsanlass zur Eignungsfeststellung,
ist der G 25, als allgemein anerkannte arbeitsmedizinische Regel, die Untersuchung
der Wahl. Das gleiche gilt, wenn im Einzelfall die Beschftigung des
offensichtlich in seiner Eignung eingeschrnkten Arbeitnehmers mit der Frsorgeverpflichtung
des Unternehmers nicht zu vereinbaren ist.

-- Editiert am 14.09.2009 16:52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Hoi!

Im grunde genommen ist es ganz einfach.

Bist Du für die Bedienung von Maschinen und/oder Flurförderfahrzeugen verantwortlich bei denen Du Dich oder andere gefährden kannst MUSST Du an
dieser Untersuchung teilnehmen.

Die Untersuchung betrifft eigentlich nur Dein Seh und Hörvermögen, alle weitern Angebotenen Untersuchungen wie Urin- und/oder Bluttest sind freiwillig.

Bei uns in der Firma müssen alle die einen Staplerschein besitzen oder Elektrohubwägen bedienen ein mal im Jahr zur G25 untersuchung..

Eine Verweigerung dieser Untersuchung kann u.U. zur Entlassung führen, wenn Du z.B. als Staplerfahrer diese Untersuchung verweigerst.

Gruß
Abbu

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alkata
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich bin Rettungsassistent und soll daher die Untersuchung machen, ich brauche keinen Personenbeförderungschein weil ich im Auftrag der Stadt XXX unterwegs bin. Jetzt sagt der Betriebsarzt ich kann nicht mehr weiter beschäftigt werden aufgrund einer Rot- Grünschwäche. Mir wird gesagt das ich kein Rot(ich kann das sehr wohl unterscheiden) erkennen kann und deshalb nicht beruflich am Straßenverker teilnehmen kann, Privat ist das alles kein Problem? Weiter hin wurde mir gesagt das ich mit diesen Anomaliewerten aber Ehrenamtlich weiter im Rettungsdienst fahren darf?? Das ist Krank!!

So jetzt brauche ich einen guten Ratschlag oder Hilfe...

vielen dank schon mal

mfg



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