Funktionierende Ware verschickt,Käufer sagt Defekt

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Scaryman
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)
Funktionierende Ware verschickt,Käufer sagt Defekt

Hallo,
im letzten Quartal habe ich den Keller ausgeräumt und einiges bei Ebay verkauft (~ 25 Artikel). Unter diesen Artikel war eine Grafikkarte welche Käufer K erworben hat. Die Karte wurde unter Zeugen ausgebaut und verschickt. K behauptet nun das die Karte vor dem Kauf Defekt sei. K hat in einer E-Mail über das eBay Nachrichtensystem in etwa folgendes geschrieben "Anfangs lief die Karte nach 30 Min wurde der Bildschirm Schwarz. Hoffentlich ist nichts kaputt gegangen".

Darauf hin hat K die Karte beim Transportdienstleister als Versandschaden Deklariert. Selbstverständlich übernehmen die den Schaden nicht und haben mir die Karte zurück geschickt.

Ich hat die Karte nun überprüft und Beschädigungen am Kühlkörper festgestellt, welche vorher nicht vorhanden waren. Die Karte ist auch wirklich Defekt. Ich geht davon aus das die Karte durch unsachgemäßem Einbau überhitzt ist, dann 30 Min lief und sich verabschiedet hat.

K droht nun mit Juristischen Schritten. Ich habe lieder bei der Auktion vergessen die Gewährleistung auszuschließen und durch die vielen Verkaufen Artikel könnte es auch sein das ich keine Privatperson mehr bin. Obwohl ich alle Artikel weit unter dem Neupreis Verkauft habe. In meiner Auktion stand nur " Privatverkauf, keine Rücknahme"

Könnte ich mich auf "§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf" berufen? Da K bei dem Transportdienstleister den Antrag eingereicht hat geht er ja davon aus das es ein Transportschaden ist, für den ich nicht Haften muss.

Ich habe K die original Händler Rechnung mit gegeben. Könnte das als Abtretung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler an den Käufer K gewertet werden?

Ich weiß das K die Karte Kaputt gemacht hat, weil Sie bei mir 1/2 Jahr lief und bei Ihm 30 Minuten und dann nicht mehr. Ich gehe davon aus das er das auch weiß und den Schaden den er verursacht hat von mir erstattet haben möchte.

Danke für die Antwort

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich würde bei der vorliegenden Geschichte (Keller ausgeräumt, 25 Artikel) keine gewerbliche Tätigkeit vermuten.

Da der K schon eingeräumt hat, dass die GraKa 30min lief und dann nicht mehr, hat er ja auch schon zugegeben, dass der Schaden sehr wahrscheinlich in seinem Verantwortungsbereich auftrat und damit von ihm zu verantworten ist. Pech gehabt.

Ich würde mich an Deiner Stelle entspannt zurücklehnen und die Ansprüche als unbegründet ablehnen.

Wenn der Kühlkörper - wie Du es beschreibst - kaputtgemacht wurde, hat das eh nichts mehr mit Gewährleistung zu tun. Ich bekomm ja auch kein neues Auto vom Händler, wenn ich vom Hof fahre und einen Tanklaster touchiere.

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#2
 Von 
Scaryman
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hole die Frage mal wieder nach oben weil ich heute Post von dem Anwalt des Käufers bekommen habe.

Er schreibt mir das die Grafikkarte von einer Computerfachwerstatt eingebaut wurde und 30 Minuten lief. Der Käufer hat Sie nach dem Defekt wieder zu der Werkstatt gebracht und diese hat ihm schriftlich zugesagt das "aufgrund eines nichteinsehbaren Schadens am Kühlkörper die Grafikkarte verschmort ist"

Weiter schreibt der Anwalt "Da der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Ware aufgetreten ist, ist ausweislich des Gesetzes davon auszugehen, dass der Mangel bereits bei Versendung der Ware vorlag. Aus diesem Grund sind Sie in der Darlegungs- und Beweislast "

Das Schreiben des Anwaltes verstehe ich nicht. Ich habe bei der Auktion geschrieben "Dies ist ein Privatverkauf" wie kann ich in der Beweislast sein?

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#3
 Von 
Sonnenschein1982
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 26x hilfreich)

Bei Ebay kannst Du monatlich x einstellen bzw bis zu einer Summe von ca 3000,00,- verkaufen. (steht in Deinem Account).

Willst Du mehr als xx Artikel im Monat verkaufen/ einstellen, musst Du Dich extra als gewerblicher Verkäufer anmelden.

Du rutscht nicht "ausversehen einfach so" in die Kategorie gewerblicher Verkäufer.



Wenn Du als Privatperson verkauft hast, bist Du nicht haftbar/ verantwortlich etc.



§ 434 BGB - Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Das heisst, der Verkäufer hat dann dafür zu sorgen, dass die Kaufsache sich bei Übergabe (!) in einem fehlerfreien Zustand befindet (§ 434 BGB ). Nicht mehr, und nicht weniger.

Noch ein Auszug:

... auch muss er beweisen, dass dieser Mangel schon bei der Lieferung vorlag. Nur wenn ein Verbraucher (§ 13 BGB ) von einem Unternehmer (§ 14 BGB ) eine bewegliche Sache kauft, sieht das Gesetz gemäß § 476 BGB für die ersten sechs Monate nach der Lieferung eine Beweispflicht des Verkäufers vor. Den Privatverkäufer trifft diese Beweislastumkehr somit nicht.

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