Fundunterschlagung!?

7. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
jamaija
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fundunterschlagung!?

Hallo!

Mein Opa hat vor 2 Wochen auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes ein Handy gefunden, an der Stelle, wo sich dort immer die Glatzköpfe des Dorfes treffen. Er hat die zuletzt gewählte Nummer angerufen, die Dame konnte ihm aber nicht weiterhelfen. Dann hat er es ausgeschalten und im Einkaufsmarkt abgegeben, und auch an der Imbissbude, die sich in der Nähe befindet, Bescheid gesagt. Als es nach einer Woche noch nicht abgeholt war, hat die Verkäuferin es ihm wieder gegeben und er hat es mir überlassen.

Nun habe ich ein schlechtes Gewissen, es befindet sich aber nur noch eine SMS auf dem Handy, keine anderen Nummern mehr (musste ja meine Karte einlegen). Was blüht meinem Opa und mir falls es zu einem Verfahren kommen sollte? Ich könnte es dummerweise auch erst in zwei Wochen im zuständigen Fundbüro abgeben, da ich woanders wohne. Es war mir ehrlich gesagt nicht bewusst, das man den Fund abgeben MUSS, ich dachte, mein Opa hätte genug versucht um den Verlierer ausfindig zu machen...

Liebe Grüße,
jamaija

-- Editiert von jamaija am 07.02.2005 14:08:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Das Mobiltelefon "gehört" erstmal zum Fundbüro. Viell. könnten sie ja schon im Vorfeld mal dort anrufen und den Fund melden, wenn sie schon nicht sofort dorthin gehen können. (viell. hat ja der Verlierer schon dort seine Daten hinterlassen - viell. hat er den Verlust aber auch schon hingenommen; denn wer ist heutzutage noch "ehrlich")
Natürlich hat ihr Opa nach besten Wissen und Gewissen versucht, den Eigentümer zu ermitteln - aber dieser Versuch schlug halt fehl. Da das ja bei einer möglichen Anzeigenerstattung nachvollziehbar sein sollte (Zeugenaussagen) könnte ich mir vorstellen, dass der Sachverhalt eingestellt werden könnte.
Aber liefern sie das Handy nun endlich an der zuständigen Stelle ab.

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Das Handy gehört zunächst einmal noch dem ursprünglichem Eigentümer;)

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Harry2000
natürlich haste Recht - ich war mit den Gedanken schon wieder einen Schritt weiter und hatte in Betracht gezogen, dass der rechtmäßige Eigentümer nicht ermittelbar sei! ;)

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