Hallo,
gegen mich wurde leider eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung gestellt, da ich aus einem Geldbeutel in einer Bank 70 Euro Bargeld entwendete, der Geldbeutel mit allem anderen Inhalt (Personalausweis, Mastercard, Führerschein usw.) aber von mir zurückgegeben wurde.
Leider sah meine finanzielle Situation zu dem Zeitpunkt nicht sehr rosig aus, da ich Student bin und das Geld benötigte, als Beweismittel für Geldmangel könnte da der Kontoauszug eingebracht werden, der sich damals nur im geringen positiven Bereich bewegte.
Ich wusste leider noch nicht einmal dass es solch einen Gesetzestext gibt, da ich bisher nur von Diebstahl wusste. Gäbe es denn eine Möglichkeit auf Einstellung des Verfahrens (z.B. durch freiwillige Rückzahlung, Kontakt zum Anzeigensteller etc. das man es außergerichtlich lösen könnte) bzw. ist es sinnvoll eine Aussage dazu bei der Polizei zu machen da ich nächste Woche vorgeladen bin oder eher nicht ? Wirkt dieses Eingeständnis dann vll. strafmildernd ? Ein Großteil, außer das Bargeld, wurde ja zumindest schon von mir aus wieder zurückgegeben. Vorbestrafungen liegen keine vor und über 21 bin ich leider auch, ich hoffe dies gibt keine Einträge ins Strafregister oder sonstiges.
Vielleicht könnte sich ja mal jemand dazu äußern der schon einmal ein solches Verfahren durchfahren hatte oder jemand der sich mit solchen Verfahren auskennt. Damit wäre mir sehr geholfen.
Ansonsten wäre es wahrscheinlich nicht verkehrt sich an einen Anwalt zu wenden, aber zuvor wollte ich einmal eure Erfahrungen, Meinungen dazu hinzuziehen, denn es würden dadurch ja leider auch Anwaltskosten entstehen, die für mich sehr schwer zu erbringen wären.
Besten Dank schonmal im voraus.
Viele Grüße
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Fundunterschlagung - Bargeld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Leider sah meine finanzielle Situation zu dem Zeitpunkt nicht sehr rosig aus, da ich Student bin und das Geld benötigte
Sind Sie eigentlich noch ganz dicht?
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finde ich auch,ich glaub es geht nocht,also sowas hab ich auch noch nicht erlebt,es gibt ihnen doch keiner das Recht einfach Geld zu klauen,weil sie es gerade nötig haben
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Hallo,
quote:Völlig unwichtig. Und überhaupt, würde das ja eher dafür sprechen, dass du zu dem Zeitpunkt zumindest im Plus warst (es gibt genügend andere, die hohe Schulden haben und trotzdem nicht ihre Mitmenschen beklauen ).
als Beweismittel für Geldmangel könnte da der Kontoauszug eingebracht werden, der sich damals nur im geringen positiven Bereich bewegte.
quote:Zurückzahlen musst du es sowieso (falls du verurteilt wirst), also kann es nicht schaden, dies freiwillig zu machen (wäre aber ein Eingeständnis, s.u.). Außergerichtlich geht jetzt nicht mehr, da bereits Anzeige erstattet wurde (Wert über ~50 Euro -> Offizialdelikt).
z.B. durch freiwillige Rückzahlung, Kontakt zum Anzeigensteller etc. das man es außergerichtlich lösen könnte
quote:Falls du noch einen Anwalt hinzuziehen willst (s.u.), wäre es besser, nichts zu sagen.
ist es sinnvoll eine Aussage dazu bei der Polizei zu machen
quote:Ja, ein Geständnis ist oft strafmildernd, da dadurch das Verfahren vereinfacht und beschleunigt wird.
Wirkt dieses Eingeständnis dann vll. strafmildernd ?
quote:Falls die Sache eindeutig ist, wäre das wohl rausgeschmissenes Geld.
Ansonsten wäre es wahrscheinlich nicht verkehrt sich an einen Anwalt zu wenden
Und um zu beurteilen, ob es eindeutig ist, fehlen weitere Fakten, etwa:
Wo hast du den Geldbeutel gefunden?
Wo hast du das Geld an dich genommen?
Wo hast du den Geldbeutel zurückgegeben?
Abschließend möchte ich sagen: Geständnis oder Anwalt, beides zusammen lohnt sich imho nicht.
MfG Stefan
Das Argument "ich hatte gerade so wenig Geld" ist übrigens nicht entschuldigend, sondern kontraproduktiv. Das Gericht wird dann nämlich davon ausgehen, man werde das beim nächsten mal wieder tun, wenn gerade mal wieder Ebbe auf dem Konto ist.
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An die beiden ersten beiden Beiträge: Das die Aktion nicht in Ordnung war weiß ich wohl nun selbst, wusste ja auch nicht von dem Gesetzestext (s.o.) sonst hätte ich wahrscheinlich logischerweise anders gehandelt. Trotzdem danke für die Beiträge.
Wenn ich gewusst hätte das der Herr das Gelb benötigte hätte ich das Geld im Geldbeutel gelassen und ihn selbst abgegeben, aber wenn auf dem Ausweis Dr. als Anrede steht, gehe ich einfach mal davon aus, das der Herr das Geld nicht unbedingt so sehr extrem nötig hatte.
@ Stefan : Die Sache ist klar : Fundort Bank = Video (tippe ich mal)
Geld wurde zu Hause an mich genommen, der Geldbeutel wurde durch eine 3. Person bei ihm abgegeben.
Beste Grüße
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Hallo Phil,
wenn der Geldbeutel in der Bank verloren wurde und du ihn dann dort an dich genommen hast und das ganze im schlimmsten Fall auf Video ist, hast du schlechte Karten. Eigentlich gibt man solche Fundgegenstände auch direkt dort ab, wo man sie gefunden hat (Bank, Supermarkt, etc.). Ich würde in diesem Fall wohl die Unterschlagung einräumen.
quote:Solche Aussagen solltest du tunlichst unterlassen, sonst wirkt das eher strafverschärfend (mangeldes Unrechsbewußtsein, mangelde Einsicht). Auch einen Millionär darf man nicht beklauen o.ä.
Wenn ich gewusst hätte das der Herr das Gelb benötigte hätte ich das Geld im Geldbeutel gelassen und ihn selbst abgegeben, aber wenn auf dem Ausweis Dr. als Anrede steht, gehe ich einfach mal davon aus, das der Herr das Geld nicht unbedingt so sehr extrem nötig hatte.
MfG Stefan
-- Editiert am 13.12.2009 20:16
@ Stefan : Also ich denke definitiv das es Beweise auf Video gibt, ansonsten wären sie ja nicht auf meine Adresse gekommen. Kann das Verfahren eventuell eingestellt werden, wenn man sich mit dem Anzeigensteller trifft und über diese Sache redet und vll. auch zu einer Übereinkunft kommt. Schlimmer kann es ja sicherlich nicht werden, denke ich.
Nein solch eine Aussage werde ich bei der Polizei/Gericht nicht machen, das wäre ja fahrlässig, klar war dies nicht in Ordnung, wenn ich nicht in solch einer Lage gewesen wäre, hätte ich den gesamten Geldbeutel sowieso sofort abgegeben.
Mit welchem Strafmaß muss man da ungefähr rechnen ist da etwas bekannt, Geldstrafe oder Arbeitstunden ? Vielen Dank schonmal
Viele Grüße
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Hallo Phil,
quote:Wie ich schon sagte, ist es imho ein Offizialdelikt, und da kann die Anzeige nicht zurückgenommen werden.
Kann das Verfahren eventuell eingestellt werden, wenn man sich mit dem Anzeigensteller trifft und über diese Sache redet und vll. auch zu einer Übereinkunft kommt. Schlimmer kann es ja sicherlich nicht werden, denke ich.
quote:Mit der Höhe der Strafe tue ich mich immer etwas schwer (ich komme nicht aus der Praxis), aber ich würde mit einer Geldstrafe im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich rechnen.
Mit welchem Strafmaß muss man da ungefähr rechnen ist da etwas bekannt, Geldstrafe oder Arbeitstunden ?
Sozialstunden gibt es nur im Jugendstrafrecht, worunter du nicht mehr fällst. Nur wenn du eine Geldstrafe nicht zahlen kannst, kann zur Vermeidung einer Haftstrafe (Ersatzhaft) die Strafe in eine gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.
MfG Stefan
Okay vielen Dank, dann werde ich mal das Beste in der misslichen Lage hoffen...
so eine Strafe kann ja nur erziehen wenn sie im mittleren 3-stelligen Bereich liegt. Hoffentlich gibt es nicht noch einen allzu dicken Eintrag im Register
Viele Grüße
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--- editiert vom Admin
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