Hallo,
ich bin in folgender Angelegenheit leider etwas naiv vorgegangen, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Verkehrsunfall, mir ist jemand hinten aufgefahren. Die gegnerische Versicherung zweifelt aufgrund eines Vorschadens an, dass der Schaden von diesem Unfall herrührt und weist die Klage ab. Denn das gleiche, an derselben Stelle (Fahrzeugheck), ist mir im selben Jahr schon mal passiert. Nach reiflicher Überlegung hatte ich mich im ersten Fall entschieden, das Geld als Entschädigung zu nehmen und den Schaden in Eigenregie behoben, da es mir keinen professionellen Aufwand wert war.
Wie dem auch sei: Nun geht es vor Gericht. Der Sachverständige, der meinen Schaden begutachtet hat, bestätigt zu meinen Gunsten, dass der Schaden definitiv vom letzten Unfall herrührt. Es ist ein Gerichtstermin angesetzt. Mein Anwalt hält einen Erfolg vor Gericht als wahrscheinlich. Ich kann sowieso nicht teilnehmen, da ich längerfristig im Ausland bin.
Nur: In meiner Naivität habe ich in der Stellungnahme zur Klageabweisung angegeben, dass ich erstgenannten Schaden mit Hilfe eines befreundeten KFZ-Mechanikers behoben habe. Einfach weil ich dachte, das hört sich besser an, zumal ich die Eigenreparatur ja gar nicht beweisen kann (logischerweise liegt keine Werkstattrechnung oder dergleichen vor).
Nun stehe ich in der prozessualen Pflicht, diesen Zeugen zu benennen (den es gar nicht gibt).
War blöd, ja, aber nützt jetzt auch nichts. Ich würde die Sache gerne bereinigen. Was tun ist die Frage. Ich muss es wohl meinem Anwalt beichten. Wie ist die Rechtslage? Was habe ich zu befürchten? Verdacht auf Versicherungsbetrug? Falschaussage vor Gericht? Davon abgesehen, dass ein Erfolg vor Gericht ohne Zeugen unwahrscheinlicher ist.
Vielen Dank!
-- Editiert von Moderator am 27.08.2017 18:04
-- Thema wurde verschoben am 27.08.2017 18:04
Für ein Gerichtsverfahren einen Zeugen erfunden - rückgängig zu machen?
26. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 26. August 2017 | 07:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Für ein Gerichtsverfahren einen Zeugen erfunden - rückgängig zu machen?
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#1
Antwort vom 26. August 2017 | 11:16
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:angegeben, dass ich erstgenannten Schaden mit Hilfe eines befreundeten KFZ-Mechanikers behoben habe.
wie konkret wurde dieses denn behauptet ?
"mit Hilfe" kann ja auch eine telefonische Beratung oder ähnliches sein.
Wenn das Gericht eine Vernehmung beabsichtigt geht es wohl davon aus, dass der KFZ Mechaniker sich den damaligen Schaden angesehen hat.
Man könnte einen durch die Angabe entstanden falschen Eindruck ja berichtigen.
Gibt es einen Beweisbeschluss nach welchem dieser KZF Mechaniker als Zeuge zu einem Thema gehört werden soll ? Wie heißt das Thema ?
#2
Antwort vom 28. August 2017 | 10:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe in der Tat nur "mit Hilfe" angegeben. Es hat vielleicht höchstens der Anwalt es in seinem Schreiben anders wiedergegeben, das müsste ich erfragen. Insofern ist es vielleicht breiter auslegbar, und ich könnte es berichtigen.
Beweisbeschluss.... also es gibt einen Gerichtstermin, zu dem unter anderem der KFZ Mechaniker als Zeuge gehört werden soll, falls es das ist. Was soll mit einem Thema gemeint sein? mir ist keines bekannt. Der Unfall halt?!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. August 2017 | 14:43
Von
Status: Schüler (470 Beiträge, 419x hilfreich)
Dem Anwalt die Wahrheit sagen. Falls er das Mandat nicht kündigt, wird er es gegenüber dem Gericht richtig stellen (müssen), wobei es dann Aufgabe des Gerichtes ist, so etwas zu würdigen.
MfG
RA Thomas Bohle
#4
Antwort vom 6. September 2017 | 12:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDem Anwalt die Wahrheit sagen. Falls er das Mandat nicht kündigt, wird er es gegenüber dem Gericht richtig stellen (müssen), wobei es dann Aufgabe des Gerichtes ist, so etwas zu würdigen. :
MfG
RA Thomas Bohle
Vielen Dank!
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