Für FA-Fehler Zinsen bezahlen?

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Libel
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)
Für FA-Fehler Zinsen bezahlen?

Hi,
kann eigentlich, nehmen wir mal an das FA, über den §129 AO eine generelle Nachforderung aus 2002 mit Änderungsbescheid aus/von 2006 herleiten? und zudem die Zinsen und den Säumniszuschlag mit einfordern?
Dann könnte das FA noch nach jahrzehnten seine Fehler weiter berichtigen?
Fragen: Würde dieser Fall überhaupt unter den §129 AO fallen?
Währen angenommen, die angefallene Zinsen und der Säumniszuschlag durch den Fehler des FAs auch zu begleichen? Was könnte man dagegen unternehmen?
Danke! libel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Wenn eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, kann das Finanzamt den Bescheid innerhalb der Festsetzungsfrist ändern, das sind in der Regel 4 Jahre nach Eingang aber keine Jahrzehnte.

Die Zinsen entstehen kraft Gesetzes und decken den Zinsvorteil, die sind zu zahlen, dabei ist unbeachtlich, ob das Finanzamt hier den Fehler gemacht hat.

Wenn eine Änderung zu Ihren Gunsten erfolgen würde, bekämen Sie auch die Zinsen.

Sie fragen ob dieser Fall unter den 129 AO fallen würde. Ich sehe jedoch keinen Fall. Wo ist er?

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#2
 Von 
Libel
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke! libel

0x Hilfreiche Antwort

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