Führungszeugnis bei Bewährung

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Natalie91
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Führungszeugnis bei Bewährung

Ich habe wegen Beihilfe zum Handel mit btm eine Art Verwarnung gekriegt. Ist als Bewährung eingetragen. Also ich darf mir 1 Jahr lang nix zu Schulden kommen lassen, dann wird jegliche Eintragung aus meinem Führungszeugnis gelöscht. Wenn ich jetzt irgendeine kleine Strafe kriege, wird das ja allerdings nicht gelöscht. Sollte das passieren, die lange bleibt dieser Eintrag dann im Führungszeugnis? Ich bin 22, war bei der Verurteilung 21.

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Ich habe wegen Beihilfe zum Handel mit btm eine Art Verwarnung gekriegt. Ist als Bewährung eingetragen. Also ich darf mir 1 Jahr lang nix zu Schulden kommen lassen, dann wird jegliche Eintragung aus meinem Führungszeugnis gelöscht.


Sowas gibt es in der Form nicht.

Entweder wird etwas ins Führungszeugnis aufgenommen, dann unterliegt es den ganz normalen Tilgungsfristen, oder es wird erst gar nicht aufgenommen.

Zu was sind sie denn genau verurteilt worden?



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Natalie91
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Bewährung. aber es ist wirklich genau das. Also jetzt steht es im Führungszeugnis und bei straffreier Führung innerhalb eines Jahres, wird der Eintrag wieder gelöscht. War damals extra mit Anwalt vor Gericht. War September 2013

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bewährung. <hr size=1 noshade>


"Bewährung" kann viel sein, da fallen mir auf Anhieb 5 verschiedene Möglichkeiten, die auch alle verschiedene Auswirkungen aufs Führungszeugnis haben.

quote:<hr size=1 noshade>aber es ist wirklich genau das <hr size=1 noshade>


Garantiert nicht. Es gibt keine Bewährung, die erst ins Führungszeugnis eingetragen wird, und dann nach 1 Jahr straffreier Führung wieder daraus verschwindet. 100% nicht. Können Sie mir wirkl. glauben. Das Führungszeugnis ist sowas wie mein Spezialgebiet.

Was Sie möglicherweise meinen, ist die sog. "Beseitigung des Strafmakels" nach §§ 97 ff. JGG (eine Sache aus dem Jugendrecht). Das hat aber mit einem Führungszeugniseintrag nichts, bzw. nur ganz am Rande zu tun.

Am besten schreiben Sie mal die Urteilsformel aus dem schriftlichen Urteil ab, incl. der angewendeten Vorschriften, also

Frau Bettina91 wird verurteilt zu ....
Angewendete Vorschriften: §§ ...

Ansonsten ist die Frage nicht wirklich beantwortbar, da es wie gesagt zig verschiedene Möglichkeiten der "Bewährung" gibt.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vitalier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Streetworker ist zuzustimmen. Eine solche Wirkung gibt es im Führungszeugnis nicht. Kann es sein, dass Sie unter Strafvorbehalt verwarnt wurden? Das hätte damals aber keinen Einzug ins Führungszeugnis genommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Natalie91
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja im Urteil steht Bewährung, aber es ist diese Verwarnung unter Strafvorbehalt, also für 1 Jahr. Vor Gericht haben die mir das aber so erklärt. Also dass ich halt bei straffreier Führung keinen Eintrag kriege. Was erwartet mich denn jetzt, wenn ich nochmal verurteilt werden würde?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Natalie91
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Also wenn es jetzt dieser Strafvorbehalt ist, was erwartet mich da?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn es eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB ist, wurde diese als solche nicht ins Führungszeugnis aufgenommen.

quote:<hr size=1 noshade> haben die mir das aber so erklärt. Also dass ich halt bei straffreier Führung keinen Eintrag kriege. <hr size=1 noshade>


Das ist so, wie Sie es jetzt schreiben, auch richtig. Sie bekommen erst gar keinen Eintrag.

In Ihrem ersten Beitrag schrieben Sie:

quote:<hr size=1 noshade>Also ich darf mir 1 Jahr lang nix zu Schulden kommen lassen, dann wird jegliche Eintragung aus meinem Führungszeugnis gelöscht . <hr size=1 noshade>


Damit etwas "gelöscht" werden kann, muß aber erst mal was "da sein". Und bei Ihnen ist nichts da.

Nach einem Jahr wird nun entschieden, ob die Strafe erlassen wird (dann gibt es keinen Eintrag), oder ob sie nicht erlassen wird. Wenn sie nicht erlassen wird, kommt es auf die Höhe der zur Bewährung ausgesetzten Strafe an, ob es einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt. also ob die ausgesetzte Strafe ober- oder unterhalb von 90 Tagessätzen Geldstrafe liegt, oder -bei Freiheitsstrafe-
ober- unter unterhalb von 3 Monaten.

Wenn oberhalb, gibt es dirket einen Eintrag ins Führungszeugnis. Wenn unterhalb, gibt es -erst mal- keinen.

Eine neue Verurteilung in einer anderen Sache würde das aber ändern. In dem Fall kämen beide Urteilte (das jetzige und das neue) ins Führungszeugnis. Die Dauer hängt von der Strafhöhe hab. Bei den Strafhöhen, die hier wohl im Raum stehen, wären es vermutlich = 3 Jahre.


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
Natalie91
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok vielen Dank für die Antwort. Könnte es sein, dass die mir da ein bisschen Angst machen wollten? Weil weder der Anwalt noch die Richterin haben mir gesagt, dass man unter 90 Tagessätzen gar meinen Eintrag gibt. Und es ging um eine Sache, wo ich eine Verbindung zwischen einem Konsumenten und einem Dealer, den ich mehr oder weniger durch Bekannte kannte, hergestellt habe. Die Konumenten haben dann mein Handy benutzt, eine Bestellung per SMS geschrieben, einen Treffpunkt vereinbart und der Dealer ist von Zivilbeamten erwischt worden - mit SMS von meiner Nummer auf seinem Handy. Da die erste SMS mit Namen unterschrieben war, war der Polizei klar, dass ich das war. Insgesamt ging es um ca 2 Gramm Gras und 2 Gramm Amphetamine. Ich selbst war beim vereinbarten Treffen, als dir Polizei auftauchte, natürlich nicht dabei. Eigentlich konnte man mir gar nicht soooo viel vorwerfen. Ne Gericht haben die jetzt von Tagessätzen etc gar nichts gesagt. Aber selbst wenn kann mich da eigentlich gar nicht so viel erwarten, oder?

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