Führungszeugnis - Arbeitgeber Einsicht Belegart

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Katharina Homberg
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis - Arbeitgeber Einsicht Belegart

Hallo, darf mein Arbeitgeber selber mein Führungszeugnis anfordern..

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"MFG"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein, nur sie können es beim zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Gebühr (ich glaube derzeit 13 Euro) beantragen. Es wird Ihnen dann aus dem Bundeszentralregister in Berlin postalisch zugestellt. Dieses können Sie schließlich selbst Ihrem Arbeitgeber zur Einsicht vorlegen.

herzlichen Gruß Daniel K.

-- Editiert von DanniK am 02.01.2007 18:14:50

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kleine Einschränkung hinsichtlich des Führungszeugnisses der Belegart 0.

Dies wird direkt an den Arbeitgeber gesendet (wenn der eine entspr. Behörde, die Belegart 0 bekommt, ist).

Beantragen kann er das aber auch nicht selber, sondern der Antrag muß -wie auch bei Bel.Art N- durch Sie selber erfolgen. Auch können Sie auf Antrag Einsicht nehmen, bevor er es bekommt.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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