Führungsaufsicht beim Auswandern in Nicht-EU-Staten

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
michimichi123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungsaufsicht beim Auswandern in Nicht-EU-Staten

Hallo,
nehmen wir mal an, jemand steht unter Führungsaufsicht und wandert in ein Nicht-EU-Land aus, was aber entweder Beitrittskandidat ist oder sehr stark mit der EU verknüpft ist.

Was passiert daraufhin mit der Führungsaufsicht? Innerhalb der EU läuft die Führungsaufsicht ja weiter und das neue Land übernimmt einfach die Auflagen und die Aufsicht.

Vielen Dank für die Infos

Michi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen