Hallo,
nehmen wir mal an, jemand steht unter Führungsaufsicht und wandert in ein Nicht-EU-Land aus, was aber entweder Beitrittskandidat ist oder sehr stark mit der EU verknüpft ist.
Was passiert daraufhin mit der Führungsaufsicht? Innerhalb der EU läuft die Führungsaufsicht ja weiter und das neue Land übernimmt einfach die Auflagen und die Aufsicht.
Vielen Dank für die Infos
Michi
Führungsaufsicht beim Auswandern in Nicht-EU-Staten
3. Januar 2018
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Frage vom 3. Januar 2018 | 22:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungsaufsicht beim Auswandern in Nicht-EU-Staten
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