Führerscheinentzung an der Haustüre obwohl nicht gefahren

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kaja0704
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Führerscheinentzung an der Haustüre obwohl nicht gefahren

Hallo, ich schreibe für einen Bekannten. Vorletztes Wochenende war ich eingeladen zum Essen bei Freunden. Gegen 22 Uhr klingelte an der Türe die Polizei. Mein Bekannter öffnete die Türe. Die Polizei sagte, sie hätten vor ein paar Minuten einen Anruf erhalten, er wäre gesehen worden, wie er betrunken Auto gefahren ist. Mein Bekannter sagte, das er den ganzen Abend zuhause mit Freunden ist, wir bestätigten ebenfalls, da es auch so war. Die Polizei forderte einen Atemalkoholtest an der Türe, dann wurde er mitgenommen zur Blutentnahme. Mein Bekannter wehrte sich, da er absolut nicht wusste, was da los ist. Wir anderen fragten die Polizei ebenfalls, was das soll, der Polizeitbeamte meinte, das er von jemanden gesehen wurde und das würde als Beweis ausreichen. Der Führerschein wurde noch an der Haustüre entzogen. Ich weiß, dass es jemanden gibt, der einen ziemlichen Prass auf die Familie hat und immerwieder mit seltsamen Aktionen daher kommt. Als mein Bekannter wieder vom KH zurück kam, wollten wir alle wissen, was jetzt ist. Die Polizei meinte wohl, Aussage gegen Aussage, aber Führerschein wird erstmal einbehalten, da über 1,1 Promille. Mein Bekannter ist weder vorbestraft wegen Alkohol noch wegen Drogen etc. Hat die Polizei wirklich das Recht, nur durch einen Anruf, das man angeblich betrunken gefahren ist, den Führerschein zu entziehen? Ich finde das ziemlich seltsam, dann kann ja jeder, der einen Hals auf jemanden hat, behaupten, man wäre betrunken Auto gefahren, obwohl derjenige nicht gefahren ist.

-- Editiert von Kaja0704 am 13.10.2017 13:38

-- Editiert von Kaja0704 am 13.10.2017 13:44

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.10.2017 21:10:35
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Mit sovielen Zeugen zu Hause, sollte ein Anwalt mal Akteneinsicht nehmen und ggf. gegen den Anzeigenerstatter vorgehen.

Ansonsten ja, die Polizei hat richtig gehandelt.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Stiftgrün):
Ansonsten ja, die Polizei hat richtig gehandelt.
Nein, hat sie nicht! Von Polizisten kann man erwarten dass überprüft wird, ob der Motor des betreffenden Fahrzeuges noch Betriebstemperatur hat. Wenn der Motor kalt und der Anruf erst ein paar Minuten her wäre, dann wäre es wahrscheinlich, dass es eine falsche Anschuldigung gäbe. Eine Sicherstellung des Führerscheines sehe ich hier in keiner Weise als gerechtfertigt an. Insbesondere nicht, wenn es viele Zeugen gibt die das Fahren verneinen können. Die Blutentnahme kann noch, zur Beweissicherung, gerechtfertigt sein.



-- Editiert von -Laie- am 13.10.2017 14:51

Signatur:

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

er wäre gesehen worden, wie er betrunken Auto gefahren ist. Und das sieht man woran? Schlangenlinien?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und das sieht man woran? Schlangenlinien?


Den Bierdosen auf dem Armaturenbrett....

Meiner Ansicht nach hat sich die Polizei hier einen gewaltigen Fehler geleistet, wobei man einen Punkt eventuell näher betrachten sollte ->
Zitat (von Kaja0704):
Mein Bekannter wehrte sich


Das kann, je nach dem wie das gelaufen ist, schon einige Handlungen rechtfertigen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Ganz klar sollte dein Bekannter sofort eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung stellen. Weiterhin sollte er alle Belege der Kosten (z.B. Taxifahrten), die die falsche Anschuldigung entstanden sind sammeln. Diese Kosten kann er sich später beim dem Anzeigesteller einklagen.

Weiterhin sollte er sich sofort einen Anwalt nehmen, auch wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, denn die Anwaltskosten muss ebenso der Anzeigeerstatter bezahlen.

Außerdem sollte er am Montag zur Polizeidienststelle gehen und den Führerschein zurückverlangen. Das Einziehen des Führerscheins, damit er an dem Abend nicht mehr fahren kann, ist eventuell noch nachvollziehbar aber dann muss die Polizei ihm diesen spätestens am Montag wieder aushändigen.

Es macht auch Sinn, wenn alle Zeugen schriftlich bestätigen, dass dein Bekannter die Wohnung nicht verlassen hat und er diese Bestätigung der Polizei vorlegt.

Passiert das nicht gibt es sicherlich auch Möglichkeiten gegen den Polizisten vorzugehen. Das sollte man dann auch gleich in der Polizeidienststelle einleiten.

Ich finde es wichtig, hier klar Kante zu zeigen, denn damit zeigt man auch, dass man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen und sich daher massiv wehrt.

Das Ganze gilt natürlich nur, wenn er tatsächlich nicht gefahren ist und mehrere Zeugen dafür vorhanden sind, die auch bereit sind dies zu bestätigen.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Ich habe gerade gelesen, dass das Ganze schon zwei Woche her ist. Damit dieser Vorschlag von mir hinfällig:

Zitat (von Uwe Mettmann):

Außerdem sollte er am Montag zur Polizeidienststelle gehen und den Führerschein zurückverlangen. Das Einziehen des Führerscheins, damit er an dem Abend nicht mehr fahren kann, ist eventuell noch nachvollziehbar aber dann muss die Polizei ihm diesen spätestens am Montag wieder aushändigen.

Es macht auch Sinn, wenn alle Zeugen schriftlich bestätigen, dass dein Bekannter die Wohnung nicht verlassen hat und er diese Bestätigung der Polizei vorlegt.

Passiert das nicht gibt es sicherlich auch Möglichkeiten gegen den Polizisten vorzugehen. Das sollte man dann auch gleich in der Polizeidienststelle einleiten.


Gruß

Uwe


-- Editiert von Uwe Mettmann am 14.10.2017 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
... Von Polizisten kann man erwarten dass überprüft wird, ob der Motor des betreffenden Fahrzeuges noch Betriebstemperatur hat. Wenn der Motor kalt und der Anruf erst ein paar Minuten her wäre, dann wäre es wahrscheinlich, dass es eine falsche Anschuldigung gäbe. ...

Wer sagt denn, dass das nicht passiert ist? Vielleicht stand ja der Wagen vor der Tür und die Polizisten haben noch vor dem Klingeln die Temperatur von dem Wagen gecheckt? Ist eigentlich die übliche Vorgehensweise.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Ich finde es wichtig, hier klar Kante zu zeigen, denn damit zeigt man auch, dass man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen

Ah, alle die sich wehren sind unschuldig. Gut zu wissen. :D

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von teador):
Ah, alle die sich wehren sind unschuldig. Gut zu wissen. :D

Das habe ich nicht geschrieben und auch so nicht gemeint.

Gruß

Uwe

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