Hallo,
ich weiß nicht so genau ob ich jetzt im richtigen Forum gelandet bin, falls nicht schonmal vorab sorry.
Also vor ca. 1 Monat wurde mir mein Führerschein entzogen nachdem die Polizei mir eine Vorladung zukommen ließ wo ich vorstellig werden sollte (Erörterung zur eigenen Sache hieß es dort).
Ich wollte an dem Tag spät abends Feiern gehen und habe im parkendem Auto dann was eingenommen, ich bin nicht unter Drogeneinfluss gefahren und hatte es nicht vor, wollte dann bei bekannten übernachten.
Habe ja nicht am Straßenverkehr teilgenommen, ganz im Ggegenteil ich habe in einer reltiv verlassenen Gegend geparkt.
Während ich noch im Parkenden Auto saß kam die Polizei und machte alle Test´s mit mir, musste dann natürlich zur Blutabnahme mit auf das Revier.
Meine frage ist wie lange die den jetzt einziehen dürfen?
Und wie ist das geregelt, muss ich nachweisen das ich nicht gefahren bin oder muss man mir das gegenteil Beweisen werden?
Vielen dank schon mal im Vorraus für euren Rat.
-- Editier von Hoxchick am 03.11.2016 15:48
Führerscheinentzug wegen Ecstasy
3. November 2016
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Frage vom 3. November 2016 | 15:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug wegen Ecstasy
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#1
Antwort vom 3. November 2016 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Meine frage ist wie lange die den jetzt einziehen dürfen? Für immer.
Und wie ist das geregelt, muss ich nachweisen das ich nicht gefahren bin oder muss man mir das gegenteil Beweisen werden? Weder noch - Sie sind Konsument harter Drogen und daher nicht fahrgeeignet. Nachgewiesen werden muß also nur der Konsum von Ecstasy, und daran besteht ja keinerlei Zweifel.
#2
Antwort vom 3. November 2016 | 17:18
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Meine frage ist wie lange die den jetzt einziehen dürfen?
So lange, bis Sie die MPU bestanden haben.
Zitat:Und wie ist das geregelt, muss ich nachweisen das ich nicht gefahren bin oder muss man mir das gegenteil Beweisen werden?
Wie muemmel schon schrieb: Bei harten Drogen wird der Führerschein immer entzogen, auch wenn der Konsum außerhalb des Straßenverkehrs stattfindet. (Bei THC ist es anders, da kommt es teilweise darauf an, ob man tatsächlich gefahren ist. Bei Ecstasy ist der Führerschein auch dann weg, wenn man nicht gefahren ist.)
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#3
Antwort vom 3. November 2016 | 18:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatSo lange, bis Sie die MPU bestanden haben. :
Oder bis die Akte nach Eintritt der Verjährung wieder "sauber" ist. Das wäre dann so nach 15 Jahren wenn ich mich nicht irre.
#4
Antwort vom 16. November 2016 | 16:59
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatSo lange, bis Sie die MPU bestanden haben. :
Oder bis die Akte nach Eintritt der Verjährung wieder "sauber" ist. Das wäre dann so nach 15 Jahren wenn ich mich nicht irre.
15 Jahre sind wohl das Maximum an Wartezeit, wenn jemand keine MPU machen will. Anscheinend ist es manchmal auch "schon" nach zehn Jahren möglich, einen neuen Führerschein zu beantragen: http://www.fahrverbot.com/fuehrerschein-wiedererteilung/ - kommt möglicherweise auf den Grund für den Fahrerlaubnisentzug an. Vielleicht weiß da ja jemand mehr.
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