Führerscheinentzug - aber nicht gefahren

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
horich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug - aber nicht gefahren

Hallo und guten Abend,
habe gestern Abend die größte Dummheit meines Lebens gemacht.
Nach einem Fußballhallenturnier, bei dem ich einige Bier
getrunken habe, wollte ich mit 2 Freunden nach Hause. Mein
Freund bot sich an zu fahren, weil er meinte, ich hätte zu
viel getrunken. Ich gab ihm den Autoschlüssel, obwohl ich wußte, dass auch er etwas getrunken hatte. Wir kamen nur bis zur nächsten Ampel. Vor uns stand bei rot ein Auto. Bei grün fuhr die Fahrerin kurz an und bremste ab. Dabei fuhr mein Freund leicht hinten auf.
Die Fahrerin rief daraufhin die Polizei.
Weil ich meinen Freund nicht in die Pfanne hauen wollte sagte ich, dass ich gefahren bin. Auch dachte ich, es gibt Probleme mit der Versicherung, weil das Auto auf den Namen meiner Mutter zugelassen ist und außer mir kein anderer damit Fahren darf. Was man alles so denkt.
Danach das volle Programm mit blasen und Blutabnahme.
Ich weiß den Wert beim Basen nicht mehr.
Bisher fahre ich seit 7 Jahren ohne Punkte.
Und nun??????
Viele Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Uiui, eine Straßenverkehrsgefährdung eingeräumt... Keine gute Idee.

Jetzt sind Sie natürlich in einer Zwickmühle. Entweder der Kumpel oder Sie müssen bluten, es sei denn man bekommt hin, dass die Dame Sie als Fahrer ausschließen kann und die Polizei den Fahrer nicht ermiteln kann, bzw. in Ermangelung von Blutwerten diesem keine Alkoholisierung nachgewiesen werden kann. Hier ist dringend der Gang zum Anwalt anzuraten.

Eine Verurteilung dürfte im Rahmen von 40-50 TS und 11-13 Monaten ÖPNV liegen. Je nach BAK evtl. auch noch mit verwaltungsrechtlichen Folgen (MPU).

Was im Fall droht, dass die Fahrereigenschaft erfolgreich beseitigt werden kann (was angesichts des Geständnisses schon nicht leicht ist), droht dann zumindest ein Verfahren wegen Strafvereitelung, soweit der Kumpel nachgewiesen alkoholisiert war.

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