Führerschein verloren wegen Alkohol

13. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
ekirlu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Führerschein verloren wegen Alkohol

Hallo,
ich wurde gestern angehalten und die Probe hat ergeben, dass ich 0,96 Promille hatte. Ich bin Ersttäterin und habe auch keine anderen Auffälligkeiten im Straßenverkehr (Blitzer, o.ä.)
Nun habe ich mich darauf eingestellt, dass ich 500 Euro zahlen muss, 4 Punkte kriege und einen Monat Fahrverbot. Ist das soweit richtig?
Meine Frage ist nun, ob ich den Führerschein abgeben kann, wenn ich mich im Ausland befinde. Ich beginne ab September ein Master-Studium in Australien und würde gerne für den September meinen Führerschein abgeben. Ist es möglich, dass die Polizei den Führerschein nach Ablauf der Frist nach Australien schickt?
Vielen Dank!!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich mich darauf eingestellt, dass ich 500 Euro zahlen muss, 4 Punkte kriege und einen Monat Fahrverbot. Ist das soweit richtig? <hr size=1 noshade>

Das kommt darauf an. Wenn es beim Vorwurf einen reinen Ordnungswidrigkeit bleibt, dann ist das so richtig.

Aber dabei bleibt es nur dann, wenn Du keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast (Schlangenlinien, zu langsam, zu schnell, Stoppschild überfahren....). Ansonsten hast Du Dich nach § 316 StGB strafbar gemacht. Und dann drohen Dir ganz andere Sanktionen, nämlich eine Geldstrafe im Bereich eines Netto-Monatseinkommens sowie der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis, mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung von etwa 9 bis 12 Monaten (je nach Bundesland).

Ist Dir denn eine Blutprobe entnommen worden? Und warum wurdest Du überhaupt angehalten? Anlassunabhängig (Verkehrskontrolle), oder bist Du auffällig gefahren (Schlangenlinien etc.)? Hat ein Arzt mit Dir bestimmte Tests gemacht (auf einem Bein stehen, Finger-Nase-Probe...), und wenn ja, wie sind diese ausgefallen? Wurde der Führerschein beschlagnahmt?

-- Editiert am 13.03.2010 12:43

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ekirlu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo,
danke erstmal für die schnelle antwort...
eine Blutprobe wurde nicht entnommen, ich wurde einmal auf der strasse getestet und dann zweimal auf der wache mit demselben ergebnis. Der Polizist hat dann zu seiner Kollegin gesagt, dass ein Arzt nicht benötigt wird und zu mir, dass ich nochmal Glück gehabt habe.
Ich wurde anlassunabhängig angehalten, es war auf einer Landstrasse und mitten in der Nacht, wahrscheinlich war ich das einzige Auto, was da entlanggekommen ist.
Sonstige tests habe ich auch nocht gemacht, also wirklich nur die 3 Test mit dem Atemmessgerät.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ekirlu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

achso, das hab ich vergessen, den Führerschein habe ich noch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Ok, Du hast offenbar echt ******* gehabt... mit 0,96 Promille liegst du nämlich schon recht knapp unter der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille).

Sehr wahrscheinlich bleibt es jetzt aber bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Wenn Du jetzt nicht noch einen dummen Fehler machst, wird man Dir - mangels Blutprobe - auch keine Straftat mehr nachweisen können. Selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft die Sache - aus welchen Gründen auch immer - doch noch als Straftat beurteilt.

Es ist daher sehr wichtig, dass Du absolut keine Angaben mehr zur Sache machst, um zu verhindern, dass Du Dich durch eine ungeschickte Einlassung vielleicht doch noch in ein Strafverfahren hineinreitest.

Ich würde die Sache jetzt in die Hände eines Anwalts geben. Wenn Du rechtschutzversichert bist, werden dessen Gebühren übernommen. Den Zeitpunkt des Fahrverbots kann der Anwalt - notfalls durch geschicktes Einlegen und Zurücknehmen von Rechtsmitteln - ganz gut steuern. Und er kann für Dich den Führerschein entgegennehmen und ihn nach Australien schicken.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ekirlu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

ok, vielen lieben dank für die hilfe!!!!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Sofern innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot gegen Dich verhängt wurde hast Du aab Rechtskraft der Entscheidung 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten. Wenn Du das FV im September antreten möchtest dürfte der Bußgeldbescheid also nicht vor Mai Rechtskraft erlangen. Das könnte knapp werden. Durch einen Einspruch, und dessen Rücknahme im Mai könntest Du die Rechtskraft verzögern. Dafür bedarf es auch ganz bestimmt nicht der Mitwirkung eines Anwalts.

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