Führerschein trotz Vorstrafen???

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
netter_kerl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Führerschein trotz Vorstrafen???

Hallo,

ich bin jetzt 40 Jahre jung, hatte noch nie einen Führerschein und würde diesen gerne jetzt machen.

Folgende Probleme:
Ich bein seit ca. 20 Jahren Betäubungsmittelabhängig und auch dementsprechende Vorstrafen.
Aber keine Vorstrafen direkt wegen Btm (auch keine illegale Einfuhr), sondern Beschaffungskriminalität.
Einbrüche, Diebstähle, etc.
Jetzt habe ich gesehen, das man im Antrag für den Führerschein eine Frage ankreuzen muß, Vorbestraft ja oder nein.
Ich muß also ja ankreuzen.
Und dann noch die Frage ob man Betäubungsmittel Konsument (ich war) ist.
Hier kann ich mit nein antworten da ich seit 6 Jahren sauber bin.
Ich habe eine Festanstellung, bin verheiratet, arbeite noch auf 400 € in der Suchthilfe.
Jetzt meine Frage:
Kann die Führerscheinstelle mir den Führerschein verwehren aufgrund meiner Vorgeschichte und Vorstrafen?

Hoffe auf Aussagekräftige Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Einfach so versagen kann Dir die Führerscheinstelle den Führerschein nicht. Sie kann die Erteilung d Fahrerlaubnis aber von Auflagen abhängig machen.

Je nachdem wie genau Deine Vorgeschichte aussieht wäre eine MPU möglich, aber eher unwahrscheinlich.

Als wahrscheinlich erscheint mir die Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens (Drogensreening). Dieses zu Bestehen sollte kein Problem sein wenn Du tatsächlich seit 6 Jahren clean bist.

Ob, und wenn ja welche, Auflage Dir gemacht wird hängt davon ab welche Voreintragungen existieren und welchen Kenntnisstand die Fahrerlaubnisbehörde hat.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
netter_kerl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Freudenfeuer,

cool dank dir für deine Antwort!
Der Nachweis wird kein Problem sein da ich ja noch in einer Suchthilfeeinrichtung nebenbei arbeite (leite eine Selbsthilfegruppe).

Na den vollen Kenntnisstand werden Sie nicht mehr haben da Einträge nach gewissen Zeiten auch gelöscht werden.
Bin mir nicht sicher aber ich habe mal gehört das die Führerscheinstelle sich nicht das Behördenführungszeugnis zieht (aus dem ja nichts gelöscht wird).

Ja bin echt seit 6 Jahren clean, bin ein echter Spießer geworden ;-)

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Bin mir nicht sicher aber ich habe mal gehört das die Führerscheinstelle sich nicht das Behördenführungszeugnis zieht
Das ist unterschiedlich. Bei einer Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis wird immer das Führungszeugnis angefordert. Bei einer Ersterteilung, wie sie in Deinem Fall vorliegt, ist das eine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde ob sie ein Führungszeugnis verlangt oder nicht. Sollte die Behörde Hinweise auf Deine Vergangenheit haben, z.B. weil sie damals eine Meldung der Polizei erhalten hat, wird sie das Führungszeugnis sicher einsehen wollen.

quote:
bin ein echter Spießer geworden
Da gab es doch mal diesen Werbespot in dem es hieß, "Papa, wenn ich groß bin will ich auch Spießer werden". :grins:

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