Führerschein ohne MPU Gültigkeit Negatives Guachten Verwertbarkeit Jahre

5. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
tonyswelt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Führerschein ohne MPU Gültigkeit Negatives Guachten Verwertbarkeit Jahre

Hallo hoffe mir kann hier weitergeholfen werden.

2001 Fs abgenommen
Habe mein FS wg. Alkohol 1.12 % abgenommen bekommen. Antrag 19.1.2017 auf Neuerteilung gestellt , heute am 5.5.2017 anruf bekommen , ich bekäme Post zur Artlichen Begutachtung , keine MPU , da ich 2003 ein Negatives Mpu Gutachten abgab. Die wusste auch von einem Negativen Gutachten 2002 , was ich nie abgab.
Liegen diese nicht dem Verwertungsverbot ? Was kann ich tun um den Ärtzlichem Gutachten aus dem Wege zu gehen ?Hoffe mir kann ein paar Tipps gegeben werden.


Wie lange darf das abgegebene Gutachten in der FS Akte verwertet werden.

Die Dame am Telefon meinte Aufgrund des damaligen Gutachten müsse ich artzlichen Gutachter, ich bin der Meinung darf sie nicht.

Wenn ich es schriftlich habe werde ich den Antrag zurück ziehen aber wann kann ich einen neuen Stellen ohne dass mir die Gutachten vorgehalten werden ?

Vielen Dank für Ihre Mühe

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19 Antworten
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#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von tonyswelt):
da ich 2003 ein Negatives Mpu Gutachten abgab


Auch in diesem Thread nochmals der freundliche Hinweis, negative Gutachten niemals der FEB zuzuleiten, da sie für die nächsten 15 Jahre in der Akte landen.

Woher die FEB den Hinweis über das nicht eingereichte negative Gutachten von 2002 haben soll ist nicht definitiv zu sagen, aber ich würde darauf tippen dass das Gutachten von 2003 einen entsprechenden Hinweis enthält. Möglicherweise stammt es von der gleichen Begutachtungsstelle und wurde im zweiten Gutachten referenziert?

Der Verwaltungsakt von 2003 ist jedenfalls noch verwertbar, und wenn Dein laufender Antrag auf Wiedererteilung weiterläuft und irgendwann (negativ) entschieden wird, läuft die Frist von vorne. Ansonsten sollte die Akte irgendwann im Laufe des Jahres 2018 sauber sein, wenn seit 2003 nichts weiteres hinzugekommen ist was die Frist neu startet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
tonyswelt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke. Und wenn ich das nun schriftlich habe die Aufforderung zum ärztlichen guter bekomme und den Antrag zurück ziehe, fangen dann wieder 15 Jahre an oder gilt dann wieder 2018? Dann würd ich warte bis nächstes Jahr. Oder steht die aaufforderun zum artzt drin obwohl ich den Antrag zurück nehme?
Danke

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#3
 Von 
tonyswelt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber wie soll ich mich verhalten denn am Telefon hieß es ja ich solle ärtztliches Gutachten machen , aber ich soll es schriftlich noch bekommen. Ist aber auch schon wieder über 1,5 Wochen her.

Was kann ich tun wenn ich es schriftlich erhalte ?

Wenn ich die darauf hinweisen würde würden die bestimmt eine Versagung aussprechen , und dann beginnt es in der tat von vorne 15 Jahre.

Auf der Sicheren Seite wäre ich meines erachtens nur , nach Erhalt des Schreibens den Antrag zurück ziehen , im Nächstem Jahr die Akte bereinigen lassen , wie das geht weiß ich nicht einmal , und dann erneuten Antrag stellen.

Wenn nichts mehr in der Akte ist , dann wissen die auch nichts von mir . Hoffe liege damit richtig

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#4
 Von 
tonyswelt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

So meine Lieben habe meine Hausafgaben gemacht und alles schriftlich das ich ein lieber Bürger bin niergens etwas uber mich zu finden habe mehrere Briefe von den Behörden erhalten.

Bzrg oder wie es heisst, LKA, Justiz , Polizei Bundesregierung und Stattsanwaltschaft , Führungszeugnis ect.

Nun schlate ich meinen Anwalt wieder ein , Akteneinsicht und dann zwingen zur Bereinigung. Dann stelle ich neuen Antrag.
Nebenbei werde ich alle Behörden gegeneinander per Anwalt aufhätzen da niemand etwas über mich gespeichert hat , aber es was an die Zulassung damals geschickt hat. Jeder gibt einem anderen die Schuld.

Ich bin das Opfer , die anderen keine Schuld ??? Die können sich nun gegenander fertig machen , dafür sorge ich. Ich möchte nur meinen Führerschein.
Wenn ich mit denen fertig bin schenken die mir bestimmt hinterher noch ein Auto kostenlos.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte nur meinen Führerschein.
Dan nmache nur das und lasse den anderen Kram! Di ehaben schon genug auf den Ämtern zu tun und du musst nicht MEIN und das Geld aller Anderen hier verschweden!

DU, nur DU alleine hast dafür gesorgt, dass die Situation so kam wie sie kam, du hast MICH und ALLE anderen hier in höchste Lebensgefahr gebracht, jett solltest du mal die Füsse still halten!

Zitat:
Wenn ich mit denen fertig bin
Na hoffentlich werden sie all die dafür entstehenden Kosten am Ende dir auferlegen, dass wäre dann mal gerecht...

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#7
 Von 
tonyswelt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe 17 Jahre gebüßt. Und werde so verarscht von den Behörden ? Es gibt keine Grundlage mir steine in den Weg zu legen.

Ganz zu schweigen davon , dass ich deutschlandweit bei jeder Behörde sauber bin.
Die sollen mich nur meine Prüfungen machen ohne Mpu dafür gibt es Paragraphen , die der Staat erfand , sich aber selbst nicht daran halten.

Ich Kämpfe um mein Recht

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

@tonyswelt:

Zitat (von tonyswelt):
Habe mein FS wg. Alkohol 1.12 % abgenommen bekommen.
Wegen einmalig 1,12‰ muss man aber nicht zur MPU. Da muss noch was gewesen sein, was Du uns verschweigst.

Zitat (von tonyswelt):
heute am 5.5.2017 anruf bekommen , ich bekäme Post zur Artlichen Begutachtung
Ist das Schreiben denn inzwischen eingetroffen? Wenn ja, was genau wird da gefordert und wie wird das begründet?

Falls noch kein Schreiben gekommen ist würde ich noch einmal (möglichst emotionslos) nachfragen.

------------------------------------------------

@lesen-denken-handeln: Man kann es mit dem TE-Bashing und den Moralpredigten auch übertreiben.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hättest du einfach das Gutachten machen lassen, dann hättest du wohl schon lange deinen Führerschein wieder. Oder denkst du, das neue würde auch wieder negativ ausfallen?

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#11
 Von 
tonyswelt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist alles Verjährt. Ja bekam Post , soll MPU wegen damals Negativer Mpu , diese ist aber Verjährt und dürfte nicht in der akte Sein.

1.2% da ist er sofort weg. 1.1% war die grenze ohne MPU

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#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von tonyswelt):
soll MPU wegen damals Negativer Mpu
Nö, dieses Gutachten sollst Dumachen, weil Du in 2003 Deinen Antrag nicht zurückgezogen hast und Dir die Fahrerlaubnis damals versagt wurde. Dadurch wurde die Tilgung gehemmt, und die Tilgungsfrist von 10 Jahren zzgl 5 Jahren Anlaufhemmung begann erneut zu laufen. Somit wird der Fahrerlaubnisentzug und auch die Versagung der Fahrerlaubnis dieses Jahr getilgt. Aber nur, wenn die Tilgung nicht erneut gehemmt wird.

Daher solltest Du Dich unbedingt noch einmal mit Deiner Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen um zu schauen wie am besten zu verfahren ist. Wenn Du jetzt einen Fehler machst könnte die Tilgung sonst gehemmt werden und wieder um 15 Jahre verschoben werden.

Zitat (von tonyswelt):
1.2% da ist er sofort weg. 1.1% war die grenze ohne MPU
Nein, das stimmt nicht. Ab 1,1‰ ist der Führerschein weg, das stimmt. Aber eine MPU ist bei Ersttätern in der Regel erst ab 1,6‰ vorgesehen.

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#13
 Von 
tonyswelt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte damals meinen Antragf zurück gezogen und keine Versagung erhalten. Flensburg ist ebenfalls alles seit Jahren sauber keine Eintragung.

Als ich letztes Jahr die Auflage mpu zu machen bekam , habe ich sogar per Anwalt meinen Antrag zurück gezogen , daher kann keine Versagung in kraft treten. Antrag rückzug bedeutet , nie ein Antrag gestellt , kein neuen Eintrag.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Nochmal die Frage: Warum lässt du nicht einfach ein Gutachten erstellen?

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#15
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Wenn alle Deine Angaben zutreffend sind, dann müsste die alte Sache tatsächlich getilgt sein, und es dürfte keine MPU mehr von Dir verlangt werden. Dann würde die Akte auch nach Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis bereinigt werden. Du kannst auch selbst Deine Akte einsehen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt.

Du musst aber damit rechnen, dass Du dennoch nicht ganz um Auflagen herumkommen wirst. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Behörde von Dir die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung verlangen. Zur Vorbereitung wirst Du dann wohl auch ein paar Fahrstunden nehmen müssen. Eine komplette Fahrausbildung mit Sonderfahrten etc. wird Dir aber erspart bleiben.

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#16
 Von 
tonyswelt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Aktenbereinigung habe ich bei Antragsrückname per Anwalt gleich mit beandtragt. Kam Antwort , soweit es der Zulassung möglich ist wird es gemacht.
Akteneinsicht habe ich vor aber gleich zum Anwalt schicken lassen oder direkt zum Gericht und dort einsichtsname nehmen , denn dann müssen die alles löschen .

Ich habe kein Problem mit Prüfungen und Fahrstunden 2 oder 3 stück zu machen , warte ja darauf

4 Verschiedene Fahrschulen warten seit Januar 2017 auf mich , habe ich mich gleich gekümmert als ich den Antrag stellte , Zulassung hat mich aber ja verarscht .

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#17
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von tonyswelt):
Akteneinsicht habe ich vor aber gleich zum Anwalt schicken lassen oder direkt zum Gericht und dort einsichtsname nehmen , denn dann müssen die alles löschen .
Nein, das ist nicht der richtige Weg. Akteneinsicht kannst Du in den Räumen der Behörde nehmen. Die Führerscheinstelle wird die Akten nicht verschicken. Sie wird sie auch nicht bereinigen, so lange es dafür keinen Grund gibt. Und derzeit gibt es keinen Grund für die Bereinigung. Ein Grund für die Bereinigung ergibt sich mit der Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis. Dann muss die Akte bereingt werden, damit alle nicht mehr verwertbaren Einträge nicht mehr zur Berabeitung des Antrags verwendet werden.

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#19
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)



4 Verschiedene Fahrschulen warten seit Januar 2017 auf mich , habe ich mich gleich gekümmert als ich den Antrag stellte , Zulassung hat mich aber ja verarscht .

Na dann wird es schon bei einer klappen, wobei Du mir hinsichtlich der Vorgeschichte und Deinem uneinsichtigen Verhalten auf einem Tretroller lieber wärst.

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