Führerschein am Unfallort abgenommen, kein Alkohol keine Drogen.

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Häxjakt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein am Unfallort abgenommen, kein Alkohol keine Drogen.

Hallo miteinander.

Habe mich hier angemeldt, um hoffentlich etwas Nervenberuhigung zu bekommen....
Ich finde leider nicht ganz das richtige Thema, deshalb das hier.

Letzten Donnerstag, den 02.02.17 war ich mit einer Freundin in einer Klinik, wo wir zusammen eine Freundin eingeliefert haben mit einer Einweisung.

Am Klinik-parkplatz war ich beim losfahren von meinem Parkplatz leider durch 5-stündige Wartezeit in der Aufnahme etwas gereizt, sodass ich einen idiotischen Fahrfehler machte.
Ich überholte ein Auto, das quer vor den normal parkenden Autos wartend vor der Überfahrt auf die nächste Reihe Parkbuchten stand, und wollte vor ihm in die Überfahrt einbiegen. Mehrere Meter vor dem stehenden Auto war ein Fahrzeug, welches rückfährts fuhr. Ich schätzte die Abstände falsch ein, und es schepperte rechts an einem normal parkenden Auto, und links an dem rückwärts fahrenden Fahrzeug...ist schwer zu beschreiben.
Durch die letzten zwei Monate die nicht wirklich gut waren, war ich dann völlig Kopflos, und gab Gas..Fahrerflucht.
Bin von dem Parkplatz runter und weg.
Nach ca. 10-15 Minuten hatte mich meine Freundin soweit, wieder zurück zu fahren um doch noch irgendwie es zu klären.
Am Krankenhaus-Parkplatz kamen uns schon aus der Ausfahrt die Herren Polizisten entgegen...gestoppt, sachlage erklärt,
Alkohol-test, Koordinationstest etc, irgendwas wegen Fahrerflucht mit nicht unerheblichem Schaden etcpp...Führerscheinentzug direkt am Unfallort. Er konnte nicht sagen wie lange oder sonstwas, hätte der Staatsanwalt zu entscheiden. Erklärung, wie es läuft wenn ich einverstanden bin oder eben nicht, dass bei Einverständniss der Anwalt es aufschieben könnte, und bei Nicht-einverständniss eben in 3 Tagen bearbeiten muss.....jetzt war noch Wochenende, sollte wohl morgen dann post dasein..

Ich finde die Widersprüchlichsten Angaben im Netz, von ``Nur an dem Tag`` 6 Monate`` Lebenslang´´, etc...aber eben auch nie mit genau dem Verhältniss dass 0 Alkohol und Drogen da waren, und ich ja auch selbst wieder gekommen bin, Fahrerflucht hin oder her...
Rechtsanwalt hab ich gestern die Vollmacht für Akten-Einsicht unterschrieben, kann aber auch noch dauern meinte die Sekretärin...mit ihm selbst geht erst zu reden wenn die Akte vorliegt...o0

Was ist da jetzt genau Phase, eigentlich ?!?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Was ist da jetzt genau Phase, eigentlich ?!? Der FS ist weg und es wird wohl frühestens in 9 bis 12 Monaten eine Neuerteilung geben - dazu Punkte und Geldstrafe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Häxjakt):
Was ist da jetzt genau Phase, eigentlich ?!?

Phase gibt es in der Metall und Holzbearbeitung oder eben beim elektrischen Strom.
Führerschein ist erst mal in der oben genannten Zeit weg, das dürfte klar sein.
Dazu kann man mit der Haftpflichtversicherung noch Probleme bekommen, wenn diese Regress fordern:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/regress-des-haftpflichtversicherers-bei-unfallflucht_058091.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Im Moment ist das Verfahren doch noch ganz am Anfang, d.h. es steht noch gar nicht fest, wie lange der Führerschein einkassiert bleibt.
Wenn Sie jetzt nichts machen, dann bleibt der Führerschein erstmal so lange eingezogen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Und wann Sie den Führerschein nach Abschluss des Verfahrens zurückbekommen, hängt davon ab, was bei dem Verfahrensabschluss herauskommt. Sollte das Verfahren mit einer Verurteilung enden, sind die 9-12 Monate allerdings durchaus realistisch.

Was der Polizist mit den "3 Tagen" meinte, ist: Wenn Sie mit der vorläufigen Beschlagnahme nicht einverstanden gewesen wären, hätte ein Richter darüber entscheiden müssen, ob der Führerschein bis zum Ende des Verfahrens bei der Polizei bleibt, oder ob Sie den Führerschein bis zur Gerichtsverhandlung zurückbekommen. Was dann nach der Gerichsverhandlung aus dem Führerschein wird, hängt dann wieder vom Ergebnis der Gerichtsverhandlung ab.

Sie können auch nachträglich noch beantragen, dass ein Richter darüber entscheidet, ob die Führerscheinbeschlagnahme bis zum Verfahrensende aufrecht erhalten bleibt oder ob der Füherschein zumindest vorläufig an Sie zurückgegeben werden muss.
Da Sie ohnehin einen Anwalt beauftragt haben, sollten Sie so einen Antrag auf richterliche Entscheidung nur von Ihrem Anwalt stellen lassen - falls der Anwalt das für sinnvoll hält.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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