Führerschein-Sperrfrist: mit Teilnahme an bes. Aufbauseminar ist Neuerteilung vorzeitig möglich!

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Teilnahme an besonderen Aufbauseminar kann vorzeitige Aufhebung der Führerscheinsperre bewirken

Das Amtsgericht Kehl hat am 21.3.2014 entschieden, dass die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar die vorzeitige Aufhebung der Führerscheinsperre und die Neuerteilung rechtfertigen kann.

Dem Betroffenen wurde nach einer „Alkoholfahrt" mit 1,21 ‰ Blutalkoholgehalt die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von 10 Monaten für eine Neuerteilung des Führerscheins verordnet.

Das Gericht kann eine solche Sperre nach § 69 a StGB vorfristig aufheben, sofern sich ein Grund dafür ergibt, dass der Verurteilte wieder zur Verkehrsteilnahme mit Kraftfahrzeugen wieder geeignet ist u. die Sperrzeit mindestens schon 3 Monate dauerte. Das Amtsgericht führte in seiner Begründung aus, es würde eine auf neue Tatsachen gestützte zureichende Wahrscheinlichkeit genügen, dass sich der Betroffene im Straßenverkehr nicht wieder als gefährlich erweisen würde. Insoweit käme es auf eine gerechte Bewertung und Beurteilung der besonderen Fallumstände an. Pauschale Betrachtungsweisen verbieten sich.

So kann ein maßgeschneidertes standardisiertes Aufbauseminar für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer einerseits zu einer Verbesserung von Selbstwahrnehmung u. Selbstkritik führen. Andererseits könne so auch eine selbstverantwortliche Reflektion der eigenen Verhaltensweisen im Straßenverkehr erzielbar sein, welche dann dem Teilnehmer eine positive Entwicklungsprognose für die Zukunft bescheinige.

Amtsgerichts Kehl v. 21.3.2013

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.