Frühzeitiges Ausschließen v. Unterhaltsanspr. der Eltern

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)
Frühzeitiges Ausschließen v. Unterhaltsanspr. der Eltern

Eine Kindheit war in finanzieller Hinsicht eine recht beschämende Angelegenheit. Sicher hatten die Eltern nicht viel Geld, aber es hätte mehr möglich sein müssen und können, mindestens soviel, wie der Zuschlag für Kinder bei Sozialhilfeempfängern. Auch menschlich ist das Verhältnis aufgrund zahlreicher Vorfälle relativ zerrüttet. Entscheidener ist die Zukunft: Mit Renteneintritt des Vater steht in einigen Jahren recht sicher der Verkauf des eigenen Hauses an. Auch nach Abzug der Schulden bleibt für jeden der beiden irgendwas zwischen 50.-100.000 Euro über. Zu befürchten ist aber, dass sie auch dieses Geld nicht (wenigstens teilweise) brauchbar für ihre weitere Altersvorsorge aufheben und einsetzen. Ein Kind der Familie verdient zwar soviel, nun wenigstens etwas besser leben zu können, ggf. später aber auch Unterhalt (falls Heimunterbringung) zahlen zu müssen. Das bedeutet nun wiederum aber auch, dass
die Resteinkünfte des Kindes sich irgendwo an den Freibeträgen bewegen würden .Allem voran bei einem Elternteil, beispielsweise der Mutter, einer aus Sicht des Kindes vielleicht seit 10 Jahren vollkommen "fremden" und für verachtenswerten Frau", würde es sehr "belasten" sein, später Unterhalt zahlen zu müssen. Was muss man wann machen, um das zu verhindern? (Mir ist bekannt dass geht, oder zumindest vor einigen Jahren noch ging! !!)

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