Fristlose und ordentliche Kündigung in einem Schreiben

8. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
schrotus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose und ordentliche Kündigung in einem Schreiben

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer fristlosen Kündigung.

Mein Schwiegersohn ist seit 2 Wochen krank geschrieben und auch noch 2 weitere Wochen.

Er war bis einschließlich Karfreitag das 1. mal krank geschrieben, ging dann am Dienstag, nach Ostermontag, wieder zum Arzt, bei dem er erst Abends einen Termin bekommen hat. Am selben Abend warf meine Tochter die Krankmeldung in den Briefkasten des Arbeitgebers.
Allerdings hat er den Fehler begangen sich nicht telefonisch am Dienstag morgen bei seinem Arbeitgeber zu melden.

Gestern dann kamen 2 Briefe. Der erste mit einer Abmahnung wegen eben dieses Fehlverhaltens.
Der zweite mit der fristlosen Kündigung wegen des gleichen Geschehens und der Tatsache, dass er seinen Durchschlag der Krankmeldung noch nicht zur Krankenkasse geschickt hat und der Firma dadurch Schaden entstanden wäre. So etwas hab ich überhaupt noch nie gehört!
Im gleichen Brief wurde ihm mitgeteilt, wenn die fristlose Kündigung nicht greifen würde, gelte die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Es ist ein Kleinbetrieb von 6-8 Arbeitnehmern.

Wie sieht es denn mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen aus? Ist das normaler Weise nicht zum nächsten 1.ten? Dann wäre die Frist ja nicht eingehalten, da der Brief ja erst am 07.04.2018 gekommen ist.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

-- Editiert von schrotus am 08.04.2018 10:31

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Der erste mit einer Abmahnung wegen eben dieses Fehlverhaltens.

Mit der Abmahnung verzichtet der AG zugleich auf eine sofortige Kündigung - eine Kündigung gleich nachzuschieben (und eine fristlose dazu) geht also gar nicht. Zweck der Abmahnung ist ja, dem AN Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern.
Für die 'Fristlose' sehe ich gleich gar keine Chance. Dass in einem K-Schreiben die fristlose Kündigung ausgesprochen wird und zugleich auch die fristgerechte ist üblich, hat hier aber aus o.g. auch keinen Bestand. Da der AG einen K-Grund genannt hat, muss der auch stimmen - und hier ist kein Grund für eine fristlose Kündigung in Sicht. Welche K-Frist gilt ergibt sich aus dem AV.
Diese Kündigung wird der Schwiegersohn wohl abwenden können, doch ist in einem Kleinbetrieb die Kündigung leicht möglich, auch ohne Angabe von Gründen.

-- Editiert von blaubär+ am 08.04.2018 11:44

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#2
 Von 
schrotus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir, Werde ihm aber vorschlagen sich an einen Anwalt zu wenden. Möchte in einem Antwortshreiben keine Formfehler machen :???:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Werde ihm aber vorschlagen sich an einen Anwalt zu wenden. Der ist selbst zu zahlen - das lohnt sich hier wohl eher nicht. Und natürlich antwortet man hier nicht mit einem "Antwortschreiben", sondern mit einer Klage gegen die Kündigung. Die Rechtspfleger am Arbeitsgericht helfen, diese aufzusetzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
schrotus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

oh, entschuldige das ich so blöd bin! Aber Deine Antwort war sehr hilfreich...

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