Fristlose Kündigung/Rücktritt vor Einzug möglich (bei Schimmel)???

12. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Realbadthing
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung/Rücktritt vor Einzug möglich (bei Schimmel)???

Hallo zusammen,

wäre schön wenn Ihr mir vielleicht weiterhelfen könntet. Es geht um meine Freundin und ihren Freund. Die beiden haben ihre alte Wohnung gekündigt, müssen dort zum 01.08. bzw. spätestens 15.08. raus. Nun hatten sie schon eine neue Wohnung gefunden, wo sie Anfang August hätten einziehen können, doch nun der Haken: Als sie sich die neue Wohnung das erste mal angeschaut haben, bemerkten sie noch nichts von dem Schimmel der sich darin befindet.
Nun haben sie bereits eine komplette Monatsmiete vorab überwiesen, die als Kaution verrechnet werden sollte.
Danach(wahrscheinlich beim Renovieren) stellten sie dann fest,dass sich Schimmel in der Wohnung befindet. Doch das war noch nicht alles: Nach einem Gespräch mit einer anderen Mitbewohnerin des Hauses stellte sich heraus, dass auch noch Ungeziefer in der besagten Wohnung war, weswegen der Vormieter auch ausgezogen ist!!!
Daraufhin hat meine Freundin sofort dem Vermieter die fristlose Kündigung übergeben, aber der erkennt dies nicht an-er besteht auf fristgerechte Kündigung.
Er wäre bereit die Mängel zu beheben, wenn die beiden dort einziehen.
Aber dass es ihr nun jedesmal juckt wenn sie in die Wohnung kommt und denkt an das Ungeziefer und den Schimmel, brauche ich hier ja wohl nicht zu erwähnen.

Jetzt meine Frage:
Kann es wirklich sein, dass es bei solch ekelerregenden Umständen keine Chance für Mieter gibt? Die beiden haben ja auch schon eine komplette Miete vorab bezahlt...
Meine Freundin hat keinen Rechtschutz und ist auch kein Mitglied im Mieterschutzbund...
Sie sagte sie hätte beim Mietverein nichts erreicht, die wären nur unfreundlich gewesen und hatten gesagt dass die fristgerechte Kündigung (3 Monate) rechtens sei...
Habt ihr einen Rat? Danke schonmal...

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"Wenn dir das Leben Zitronen serviert, mach Limonade draus..."

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

In jedem Fall muss dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, die Mängel zu beseitigen.

Eine fristlose Kündigung aus heiterem Himmel ist daher nicht zulässig.

Außerdem muss sie für eine fristlose Kündigung ohnehin beweisen können, dass die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar war. Da hier keine Messung der Schimmelsporenkonzentration in der Raumluft vorliegt, dürfte so eine Beweisführung nahezu unmöglich sein.

Deine Freundin hat daher in Bezug auf ihre fristlose Kündigung sehr schlechte Karten.

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Dafür war es die richtige Antwort; ist doch auch schon mal was.

:grins:

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#5
 Von 
Realbadthing
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist das nicht arglistige Täuschung wenn der Vermieter den Schimmelbefall verschweigt? Es tut mir nur sehr leid für meine Freundin, versteht ihr? :augenroll: Ich will und kann mir gar nicht vorstellen dass man als Mieter in dem Fall nichts machen kann.:( Wenn schon Schimmel kein Grund ist, was dann? Muss man erst warten bis man irgendwann chronisches Asthma hat??? :crazy: :bang: Danke schonmal für jeden Beitrag (und alle Beiträge bisher)

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"Wenn dir das Leben Zitronen serviert, mach Limonade draus..."

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#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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