Ein Arbeitnehmer ist in der Probezeit. Er hat die Schlüsselgewalt über eine Filiale.
Ist es eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Arbeiter die Haupteinganstür der Filiale über Nacht nicht abschließt?
Fristlose Kündigung in Probezeit bei grober Pflichtverletzung
5. April 2017
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Frage vom 5. April 2017 | 18:47
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 46x hilfreich)
Fristlose Kündigung in Probezeit bei grober Pflichtverletzung
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#1
Antwort vom 5. April 2017 | 19:03
Von
Status: Weiser (17467 Beiträge, 6499x hilfreich)
In der Probezeit dürfte eine Kündigung ohnehin höchstwahrscheinlich sein. Da bedarf es nicht einmal der Diskussion, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt.
#2
Antwort vom 5. April 2017 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatIst es eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Arbeiter die Haupteinganstür der Filiale über Nacht nicht abschließt? :
Ja, das wäre sie.
Grundsätzlich kann und darf der Arbeitgeber immer kündigen, selbst ohne Grund bzw. aus rechtswidrigen Gründen.
Und diese Kündigung wird dann - obwohl grundlos/rechtswidrig - auch wirksam.
Es sei denn man klagt innerhalb der 3 Wochen Frist gegen diese Kündigung.
Da man hier aber in der Probezeit ist und die Pflichtverlketzung keine Kleinigkeit ist, kann man sich die Klage sparen.
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