Fristlose Kündigung gültig?

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Samy92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Fristlose Kündigung gültig?

Guten Abend,

Ich habe leider ein sehr großes Problem mit meinem derzeitigen Ausbildungsbetrieb.
Ich versuche meine Schilderungen nun auf das Geringste zu reduzieren.

Im November 2013 fing meine Ausbildung an. Seitdem habe ich grundsätzlich immer eine Stundenwoche von 41-49 Stunden, ohne jeglichen Ausgleich (Seit Beginn der Ausbildung bereits schon Volljährig).
Für mich auch generell nie das Problem gewesen, da ich froh war, meinen Beruf ausüben zu dürfen.

Leider gibt es in dem Betrieb niemanden, der sich um mich kümmert. Von Anfang an habe ich selbstständig arbeiten müssen, aus Fehlern habe ich gelernt. Wenn ich Fragen bezüglich der Arbeit habe, werden Sie mir nur teilweise von meiner Kollegin erklärt oder ich werde auf "nachher" vertröstet. Mein Chef lässt mich seit dem ersten Lehrjahr des Öfteren alleine im Geschäft, ich muss seit dem dritten Lehrjahr Dinge verrichten, für die man in meinem Beruf erst als Geselle Kurse besuchen muss oder als Meister erlernt. Auf Bitte nach Nachkontrolle beim Kunden wird nicht eingegangen, meine Kollegin meinte, dass das schon klappen würde, ich hätte ihr ja schließlich oft genug zu geschaut.

Im Februar 2015 kam der Sohn unseres Chefs in unseren Betrieb. Sein liebstes Hobbie, bzw. seine Hauptaufgabe ist es, Mitarbeiter zu mobben und zu erniedrigen. Dazu ist noch der Vater unseres Chefs, der mich auch immer nur erniedrigt (wir ignorieren uns nun, weil ich ihm vor 2 Monaten gesagt habe, bis hier hin und nicht weiter, weil sich niemand für mich eingesetzt hat). Ich habe lange versucht es nicht an mich heranzulassen, aber als ich meine Zwischebprüfung auch noch versemmelt habe, aufgrund der Tatsache, dass ich nicht genügend Übung habe und auch nichts gezeigt bekomme, bin ich in eine Depression geraten. Nach der Zwischenprüfung habe ich das Gespräch mit meinem Chef gesucht, er meinte, dass wir uns darum schon kümmern würden, er sogar nach der Arbeit noch mit mir dort bleiben würde, um mir das zu zeigen, aber das ist nie passiert. Von seinem Sohn kam mir gegenüber nur Ignoranz, ich bekam nicht einmal eine Begrüßung am Morgen und wenn ich das ansprach, erzählte er es komplett anders herum.

Im Juni bin ich zusammengebrochen. Ich hatte schon Wochen zuvor sehr schlimme Schlafstörungen, Haarausfall und Angststörungen, Sache aber, dass dies verginge. Ich bin darauf für 5 Wochen von meinem Neurologen krangeschrieben worden, da ich auf Medikamente eingestellt wurde. Ich muss seither immer neu eingestellt werden und habe schwer damit zu kämpfen. In der Zeit habe ich wieder das Gespräch mit meinem Chef gesucht, nach mehr Übung gefordert und auch jemanden, der sich mit um mich kümmert. Nichts ist passiert. In der Zwischenzeit hat sich der Sohn von meinem Chef ein neues Mobbingopfer gesucht und einen Kollegen raus gemobbt. Er hielt es nicht mehr aus und ist in Oktober 2015 gegangen. Nun war ich wieder mit dem Mobbing dran der Reihe und er ließ es wieder so dastehen, als wenn ich das Problem seien. Mir ging es wieder sehr schlecht und ich musste wieder krankgeschrieben werden, wieder neue Medikamente. Ich habe wieder das Gespräch mit meinem Chef gesucht, ihm geschildert, was sein Sohn macht und dass ich das nicht aushalte. Er schrie mich an, für wen ich mich denn hielte und dass er so eine wie mich nicht gebrauchen könne. Ich solle mich zusammenreißen.
Die Tage danach tat er so, als wäre nichts gewesen und der Sohn ließ mich schlagartig in Ruhe.

Mein Chef ist kaum noch im Geschäft und meine Kollegin ist (das weiß ich erst seit November) schwanger und wird im Februar in Mutterschutz gehen. Ich werde dann im Betrieb alleine mit meinem Chef sein (in dem Beruf jedenfalls) , der jedoch alles auf mich abwälzt.
Mit meiner Gesundheit geht es wieder Berg ab. Ich habe trotz Medikamente wieder Haarausfall, Schlafstörungen, Angstzuständen und immer wieder Schwindelanfälle mit Brustschmerzen.

Im Juni ist meine Abschlussprüfung. Die werde ich nicht bestehen. Ich habe mich bei anderen Betrieben veworben, da ich ständig wieder nur krank bin und nun auch am Freitag eine Zusage bekommen. Dort habe ich auch 3 Tage zur Probe gearbeitet und AnHand meiner Werkstücke ist deutlich zu erkennen, dass diese Niveau vom 1-2 Lehrjahr haben.
Man hat mich auf die Arbeit im Betrieb gedrillt, aber nie auf die Prüfung vorbereitet.

Ich muss morgen meine Kündigung abgeben.
Einen Aufhebungsvertrag nimmt mein Chef nicht an. Ich möchte fristlos kündigen, damit ich so schnell wie möglich zu meinem neuen Betrieb kann, der mich erstmal in eine Lehrwerkstatt schickt, damit ich noch eine Chance habe, meinen Abschluss im Juni zu bestehen. Mein Neurologe und mein Hausarzt möchten mir ein Atest ausstellen, dass dieser Betrieb mich krank macht. Mittlerweile Kratze ich mir unbewusst schon die Haut Wund und schneide mich ab und zu, um den Druck zu ertragen.
Meine Azubi-Vorgängerin musste in einem fremden Betrieb lernen, um die Prüfung beim zweiten Anlauf zu schaffen. Sie musste auch wegen meines Betriebes starke Medikamente nehmen. Sie wurde erst wieder gesund, als sie den Betrieb verließ. Sie würde mir da durch helfen, falls er gegen meine fristlose Kündigung vorgeht.
Der neue Betrieb könnte auch bestätigen, dass meine Ausbildung zur Zeit sehr gefährdet ist.

Habe ich eine Chance mit meiner fristlosen Kündigung durchzukommen?

Mit freundlichen Grüßen

-- Editier von Samy92 am 10.01.2016 23:33

-- Editier von Samy92 am 10.01.2016 23:33

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist - aus arbeitsrechtlicher Sicht - wohl nicht begründet; ob dein Chef sie akzeptiert, .... nicht zu beantworten. Noch wieder anders, was es für Folgen haben könnte, wenn du - Azubi - die Brocken 'Knall auf Fall' hinwirfst, eher geringe oder keine, denke ich, da ein Azubi nicht als volle Arbeitskraft anzusehen ist.
Faktisch kann es also anders aussehen als rechtlich; rechtlich wäre dir entgegenzuhalten: Zwar liegt offenbar Vieles im Argen, aber aus deiner Darstellung ist auch nicht der geringste Ansatz erkennbar, dass du je versucht hättest, die Missstände (nachdrücklich und auf der richtigen Ebene) zu ändern. Wenn dergleichen aktenkundig wäre, sähe es anders aus.

Noch ein paar Randbemerkungen:
Ich wüsste gerne, wie / auf Grund welcher objektiven Kenntnis der neue Betrieb dir bescheinigen will, dass deine Ausbildung gefährdet ist.
Ebenso möchte ich gerne die ärztliche Diagnose sehen, wonach exakt dieser Betrieb dich krank macht. Das liegt schwerlich im Bereich der möglichen medizinischen Indikationen.

Deine Leidensgeschichte (und manche andere) ist unnötig und schlicht zu viel, um die Kernfrage einschätzen zu können. Ich rate da sehr zur Zurückhaltung.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)


Du hast die Möglichkeit, dein Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und Gründe gibt es.

Die Kündigung muss schriftlich sein, zugehen (persönlich oder per Einschreiben) und die Gründe müssen genannt werden. Die Kündigung mit der gesundheitlichen Situation kurz und knapp zu begründen, reicht aus. Es ist also nicht notwendig, mit dem Betrieb überhaupt nochmal persönlich Kontakt aufzunehmen.




2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Samy92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Hehe,

Vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe eben mit der zuständigen Handwerkskammer gesprochen und mit meinem Lehrlingsbeauftragten. Beide haben mir genau das Gleiche geschildert wie du. Die Kündigung soll ich knapp halten, mit der einfachen Begründung. Falls er dagegen vorgehen sollte, hätte er keine Chance, Aufgrund der Schwere meiner Erkrankung und ich so oft krankgeschrieben werden muss.
Vorsichtshalber werde ich jedoch noch einen Anwalt kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen.

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

... es empfiehlt sich, Gesetze/Paragrafen bis zum Ende durchzulesen; 'fristlose Kündigungen' sind vom Grundsatz her immer das letzte aller Mittel - "mal eben so" ist nicht drin.

"§ 22 Kündigung

§ 22 Berufsbildungsgesetz
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

weiter empfehle ich:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Samy92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Seit letzten Montag ist bekannt, dass eine Genesung Dank meines Betriebes nicht stattfinden kann und ich immer mehr abbaue. Seit letzten Dienstag zusätzlich, dass ich meine Ausbildung dort nicht bestehen werde. Dass ich das Mobbing und Co. nicht anwenden kann, ist mir bekannt. Ich habe mir einiges durchgelesen und auch mit allen zuständigen "Personen" gesprochen. Mir wird dazu geraten, ich habe sowieso nichts mehr zu verlieren. Die Ausbildung schaffe ich dort nicht, gesundheitlich bin ich durch und auch wieder für die nächsten 2 Wochen krankgeschrieben, da ich wieder neue Medikamente habe, die mich ziemlich beeinträchtigt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Keine Sorge Samy92: Kündige formgerecht und du bist raus.

@Florian3011: Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang wirksam wird. Die Akzeptanz des Empfängers ist zunächst irrelevant. Der Ausbildungsbetrieb hat theoretisch die Möglichkeit der Schadensersatzforderung, wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist - das ist sie her aber ganz und gar nicht. Außerdem: Welcher bezifferbare Schaden soll dem Betrieb denn entstanden sein? Keiner !(selbst dann nicht, wenn der Azubi einfach keinen "Bock" mehr hat). Kein Arbeitsgericht hat je einen Azubi zur Rückkehr in den Betrieb beordert.

Die Mängel in der Ausbildung berechtigen hier zur Kündigung. Durch die fehlende Lernzielvermittlung ist der Ausbildungsbetrieb vertragsbrüchig!

2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)


Aha!?

Der Azubi kündigt schriftlich, fristlos, mit der Begründung der Erkrankung (ggfs. der Nichtvermittlung von Ausbildungsinhalten und der unbezahlten Überstunden).



florian3011: Dann schildere doch mal bitte, was dann deiner Meinung nach passiert, also wie der Betrieb ihn hier darin hindern soll bzw. wie er den Weggang des Azubi verhindern oder bestrafen kann.

2x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Samy92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen,

Es ist definitiv so, dass meine Begründung mit der Krankheit offiziell keine fristlose Kündigung unterstützt.
Ich wusste auch, dass ich alle anderen Sachen nicht verwenden konnte, da bereits zu lange bekannt.

Mein Chef hat die Kündigung mit Annahme und Einverständnis unterschrieben. Es ist jetzt zum Glück alles erledigt. Ich habe den Fall der zuständigen Handwerkskammer und einem Anwalt geschildert. Mit meiner Begründung könnte er natürlich dagegen angehen, da diese wie bereits erwähnt, keine offizielle Unterstützung für die Kündigung ist.
Sollte er dies tun, hätte er jedoch vor Gericht keine Chance, also würde er sich davor hüten, wenn er schlau wäre. So hat man es mir gestern geschildert.

Vielen Dank für Eure Bemühungen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Dass verständlich ist, dass der TE den Betrieb so schnell wie möglich wechseln möchte ist das eine, aber deine Meinung, die mit den gesetzlichen Grundlagen nichts zu tun hat, hilft da nicht weiter.



Muss es auch nicht. Die fristlose Kündigung ist nachwievor eine einseitige Willenserklärung. Unabhängig von den Voraussetzungen kann er die einreichen und würde ich selbst auch. Mir doch egal, ob der AG dann das AG "anruft", die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null. Besondere Gründe sehe ich auch, die zwar rechtlich vorher nicht abgemahnt worden sind... hilfreich wäre ein neurologischer Befund gewesen, aber nicht Voraussetzung für eine fristlose Kündigung.

Dies kann dann ein AG feststellen, ob sie rechtswirksam war.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

zu dem Beitrag florian3011:

Das Ausbildungsverhältnis ist ein besonderes Arbeitsverhältnis. Der "wichtige Grund" ist als Umstand definiert, der es einem Vertragspartner unzumutbar macht, dass Ausbildungsverhältnis fortzuführen - unter Abwägung des Verlaufs der bisherigen Ausbildungszeit, des Alters und der Lebensreife des Azubis.

Diesen Grundsatz muss jedoch vor allem das Unternehmen berücksichtigen, wenn der Azubi von seinem Recht der Kündigungsschutzklage Gebrauch macht und die Kündigung arbeitsrechtlich beurteilt wird. Diese Möglichkeit hat der AG nicht, nur die der Schadensersatzforderung. Einem Unternehmen ist es faktisch unmöglich, einen Schaden zu beziffern, der durch das Ausscheiden des Azubi entstanden sein soll - also sind die Handlungsmöglichkeiten des AG beschränkt auf das Einschalten eine Anwaltes, der versucht den treulosen Azubi einzuschüchtern und zur Wiederaufnahme der Ausbildung zu bewegen. Die Qualität dieser weiteren Zusammenarbeit kann man sich vorstellen. Deshalb gilt: Reisende soll man nicht aufhalten!

Für einen Azubi dagegen ist es unproblematisch, seinen Vertrag zu kündigen. Was ihn genau krankgemacht hat, muss er nicht beweisen (das geling bei psych. Erkrankungen höchstens dem Therapeuten). Auch auf das Annahmen/Abmahnen fehlender Ausbildungsleistung des Betriebes kann er verzichten.

Zitat:
Zitat florian: Was hier tatsächlich passiert weiss keiner. Fakt sind aber die gesetzlichen Regelungen und das was du da von dir gibst kann dem TE schaden.


Fakt ist, was ich da "von mir gegeben" habe, ist Berufspraxis. Der TE hat sich genauso verhalten wie beschrieben und es hat ihm völlig problemlos die gewünschte Trennung vom Betrieb gebracht.




-- Editiert von HeHe am 12.01.2016 11:01

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