Fristlose Kündigung durch Vermieter - weiter drin wohnen - wann ausziehen

18. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nic-Heycki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Vermieter - weiter drin wohnen - wann ausziehen

Hallo,

aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit war ich vier Monatsmieten im Mietrückstand und von 1500 Euro Kaution sind nur 1000 Euro bezahlt.

Daraufhin erhielt ich am 02. Oktober 2017 eine fristlose Kündigung durch meinen Vermieter. Ich solle die Wohnung binnen 14 Tagen räumen. Er beruft sich auf die §§543; 569 BGB.

Weiterhin steht im Kündigungsschreiben "Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gem. § 545 BGB ) widerspreche ich hiermit vorsorglich.

Ich wohne trotzdem weiterhin in der Wohnung und zahle pünktlich Miete.
Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.

Habe ich nun einen weiter bestehenden Mietvertrag, oder habe ich momentan gar keinen?

Ich hatte bisher keine neue Wohnung gefunden, aber würde jetzt doch bald gerne ausziehen.

Habe ich eine Kündigungsfrist, oder kann ich einfach ausziehen, da mir sowieso gekündigt wurde?

-- Editiert von Nic-Heycki am 18.12.2017 11:03

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Nic-Heycki):
Ich hatte bisher keine neue Wohnung gefunden, aber würde jetzt doch bald gerne ausziehen.

Sollte man im eigenen Interesse aus monetärer Sicht auch machen.
Zitat (von Nic-Heycki):
Habe ich nun einen weiter bestehenden Mietvertrag, oder habe ich momentan gar keinen?

Nö, der Vermieter wird vermutlich bereits einen Anwalt mit der Räumungsklage beauftragt haben.
Zitat (von Nic-Heycki):
Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.

Auch die Mietschulden werden nach einen Auszug bestehen bleiben, nach einem gerichtlichen Mahnverfahren und Titel kann der Vermieter 30 Jahre lang den Gerichtsvollzieher zum Pfänden vorbei schicken.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nic-Heycki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Also kann ich ausziehen, ohne dass der Vermieter auf drei Monate Kündigungsfrist besteht?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Nic-Heycki):
Also kann ich ausziehen, ohne dass der Vermieter auf drei Monate Kündigungsfrist besteht?
Ja. Aber das ist vermutlich nicht die Antwort auf deine eigentliche Frage.

Der Vermieter kann Schadensersatz geltend machen, wenn er aufgrund deines Verschuldens einen Schaden erleidet. Bisher konnte er die Wohnung ja nicht weitervermieten, weil er nicht wusste, ob und wann du ausziehst. Daher wird der Leerstand zumindest eine gewisse Zeit vermutlich von dir zu zahlen sein. Ob das 1,2 oder noch mehr Monate sind, hängt von der Wohnungssituation bei euch ab. Im Extremfall können es sogar noch mehr Monate sein, wenn es einen wirksamen Kündigungsverzicht gab. Hängt halt alles davon ab, wann der Vermieter einen neuen Mieter findet. Wobei er aufgrund der Schadensminimierungspflicht auch wirklich ernsthaft nach einem solchen suchen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nic-Heycki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe mt it ihm gesprochen und gesagt, dass ich im Februar / März eine Wohnung bekommen würde. Habe ihm auch mehrere geeignete Nachmieter vorgeschlagen für meinen gewünschten Auszugstermin. Er bestand auf eine ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist. Zum 31.03. 2018. Ist das rechtens?

Über die Mietschulden schließen wir einen Darlehensvertrag


-- Editiert von Nic-Heycki am 18.12.2017 11:40

-- Editiert von Nic-Heycki am 18.12.2017 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Nic-Heycki):
Ich wohne trotzdem weiterhin in der Wohnung und zahle pünktlich Miete.
Die Mietschuld und Kaution sind weiterhin noch nicht beglichen.


Da wird das dicke Ende noch kommen. Warum haben Sie die Miete nicht nachgezahlt? Ich verstehe durchaus, dass es Zeit braucht mit dem ALG, bis das alles läuft, aber dann bekommt man es ja nachgezahlt. Da nimmt man sich das Geld, und zahlt sofort alle Rückstände, geht zum Vermieter, senkt das Haupt und versucht die Dinge gütlich zu klären.

Zitat (von Nic-Heycki):
Ich hatte bisher keine neue Wohnung gefunden, aber würde jetzt doch bald gerne ausziehen.


Spätestens wenn die Räumungsklage abgeurteilt ist, werden Sie ausziehen müssen. Schon mal versucht von einer Institution Hilfe zu bekommen (Diakonie, SKF oder sowas?)

Zitat (von Nic-Heycki):
Habe ich eine Kündigungsfrist, oder kann ich einfach ausziehen, da mir sowieso gekündigt wurde?


Sie soltlen flugs raus, bevor Ihnen durch den Gerichtsvollzieher geholfen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Nic-Heycki):
Ich habe mt it ihm gesprochen und gesagt, dass ich im Februar / März eine Wohnung bekommen würde. Habe ihm auch mehrere geeignete Nachmieter vorgeschlagen für meinen gewünschten Auszugstermin. Er bestand auf eine ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist. Zum 31.03. 2018. Ist das rechtens?

Über die Mietschulden schließen wir einen Darlehensvertrag


OK, das hat sich jetzt mit meinem Post überschnitten.

Wie lautet denn ihre schriftliche Vereinbarung diesbezüglich?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nic-Heycki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir haben noch nichts schriftlich vereinbart, er wollte noch etwas aufsetzen diesbezüglich

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich sehe das so:

Er hat fristlos gekündigt, sie haben es ignoriert, er hat sie drin gelassen, sie haben Glück gehabt, sind nun aber an die gesetzl. Kündigungsfrist gebunden. Sie sollten hier berücksichtigen, dass Ihr VM Ihnen sehr entgegen gekommen ist und den Bogen mE nicht überspannen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
sind nun aber an die gesetzl. Kündigungsfrist gebunden.
Nö. Der Mietvertrag existiert nicht mehr, einer stillschweigenden Verlängerung wurde widersprochen. Es gibt keine Kündigungsfrist mir. Allerdings hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz. Das werden eben nicht nur die bisher fehlenden Mieten und die Nutzungsentschädigung nach der fristlosen Kündigung sein (so "heißt" ab dann die "Miete"). Es ist eben auch der Schadensersatz durch unvermeidlichen Leerstand.

Kommt halt drauf an, wielange die Wohnung leersteht. Wenn der Vermieter nachweisbar geeignete Nachmieter ablehnt, dann kann aufgrund der Schadensminimierungspflicht der Leerstand möglicherweise nicht mehr dem jetztigen Ex-Mieter angelastet werden. Aber es wird vermutlich am "geeignet" scheitern. Und vor allem auch daran, dass der Vermieter aufgrund des bisherigen Verhaltens des Mieters nicht auf dessen Auszug vertrauen kann. Er kann aktuell also keinen Nachmietvertrag abschließen ohne Gefahr zu laufen, dem Nachmieter die Wohnung nicht zur Verfügung stellen zu können.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nö. Der Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Wohnung ) existiert nicht mehr, einer stillschweigenden Verlängerung wurde widersprochen. Es gibt keine Kündigungsfrist mir. Allerdings hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz. Das werden eben nicht nur die bisher fehlenden Mieten und die Nutzungsentschädigung nach der fristlosen Kündigung sein (so "heißt" ab dann die "Miete"). Es ist eben auch der Schadensersatz durch unvermeidlichen Leerstand.


Eigentlich hätten Sie Recht, aber in diesem Fall (und aus diesem Grund kann man auch nicht alle BGH Urteile drüberstülpen) sieht die Sache so aus, dass die Parteien sich angenähert haben und der VM wohl (so inerpretiere ich das) die frstlose Kündigung zurück genommen hat, welche ja ... eine erst einmal eine einseitige Willenserklärung ist, die dann - und das dürfte unstrittig sein - vom Mieter erstmal unbeachtet blieb.

Ich wäre vorsichtig mit der weiteren Verfahrensweise ... aber is nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Er kann aktuell also keinen Nachmietvertrag abschließen ohne Gefahr zu laufen, dem Nachmieter die Wohnung nicht zur Verfügung stellen zu können.

Stimmt.
Zitat (von Nic-Heycki):
Ich hatte bisher keine neue Wohnung gefunden, aber würde jetzt doch bald gerne ausziehen.

Tja da liegt eben auch das Problem. Wenn man heute eine Wohnung findet, sofort weg, oder erst in 5 Monaten?
Man wird in der Regel ja nach Region kaum eine Wohnung sofort zum Bezug erhalten, meist vergehen gut mal 3 Monate nach Abschluss des Vertrages. Und mit einem Monat Überschneidung wird man auch rechnen müssen, denn Auszug und Einzug geht nicht über Nacht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich wäre vorsichtig mit der weiteren Verfahrensweise ... aber is nur meine Meinung.
Im Kern laufen beide Ansichten (Ihre und meine) eh auf mehr oder weniger dasselbe hinaus. Man sollte halt versuchen, so anständig wie möglich auseinanderzugehen. Aus Mietersicht ist die schnellstmögliche Rückgabe der Wohnung anzuraten. Wenn die Wohnung erstmal frei ist, kann der Vermieter neu vermieten und das begrenzt den Schaden.

Zitat (von AltesHaus):
und der VM wohl (so inerpretiere ich das) die frstlose Kündigung zurück genommen hat
Warnung vorweg: Ich bin jetzt sehr spitzfindig. Der Vermieter alleine kann seine Kündigung ohne Zustimmung des Mieters nicht zurücknehmen. Auf der Schiene wird er das Mietverhältnis nicht wieder aufleben lassen können. In einem Aufhebungsvertrag kann man das natürlich einvernehmlich regeln, sofern der Mieter dem zustimmt.

Mir ist nicht klar, ob man diese dem Mieter raten sollte. Denn je nachdem was der Vermieter da reinschreiben will, kann das für die Zukunft für den Mieter sehr problematisch oder sehr gut sein. Und ich bezweifle, dass der Mieter den Unterschied erkennen wird.

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