Fristlose Kündigung beim Fitnessstudio wegen Umzug wurde mir verweigert

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Agit62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung beim Fitnessstudio wegen Umzug wurde mir verweigert

Hallo,

ich bin seit ca. 6 Jahren in dem Fitnessstudio Gschwender in *******furt. Habe vor 2 Jahren den Vertrag gekündigt aber nach einigen Monaten wieder einen neuen abgeschlossen.

Daraufhin bin ich einige Monate trainieren gegangen und dann lange Zeit nicht mehr. Ich wollte vorzeitig kündigen und fragte nach, ob es möglich sei durch ein Ausgleichszahlung den Vertrag aufzuheben, dies verneinte man mir. Nachdem ich letztes Jahr eine Studien zusage in Hamburg bekommen habe zum Wintersemester im Oktober kündigte ich das erste mal Außerordentlich mit der Studien Bescheinung.

Als Antwort wurde mir zugeteilt, dass ich eine Meldebestätigung zwecks Umzug vorreichen soll, ansonsten müsse ich bis März meine Beiträge zahlen. Nachdem ich diese nun vor ca. 1 Monat bekommen habe, hier Hamburg dauert es sehr lange, habe ich Mitte Dezember erneut eine Kündigung geschrieben.
War zu dem Zeitpunkt in der Stadt *******furt und habe es persönlich abgegeben. Als nun gestern wieder in Hamburg war, habe ich den Brief erhalten in der es hieß, dass sie mir nur normal kündigen also ich solle bis März zahlen.

Nun habe ich heute Vormittag dort angerufen und nachgefragt was das soll. Die Dame am Telefon meinte zu mir, dass es seit ca. 2-3 Jahren ein Gerichtsbeschluss gibt, in der es heißt, dass man wegen Umzug nicht kündigen kann. Daraufhin sagte ich, dass ich hier doch gar keine Möglichkeit habe zu trainieren, weshalb soll ich noch zahlen? Da sagte sie, dass es keine Rolle spielt, man müsse auch zahlen wenn man sogar nach Amerika umzieht.

Sie sagte mir man könne zur Not eine Ausgleichszahlung von 100 € zahlen, aber in meinem Fall lohnt es sich nicht. Ich sagte dann, dass man mir vor Ort sagte, dass sowas nicht möglich sei, ansonsten hätte ich schon längst dies gemacht. Sie sagte man hätte mich falsch informiert.

Gut dann meinte ich, dass man mir geschrieben hat, sobald ich die Meldebescheinigung vorlege ich aus den Vertrag rauskomme. Sie sah sich am Computer den Brief an und bestätigte dies, nur sagte sie daraufhin, dass das ein Fehler sei und ich nicht aus den Vertrag rauskomme.

Anschließend sagte ich zu der Dame, dass ich das Unfair finde, dass einfach Mitglieder zum Arzt gehen sich einen Attest holen und einfach sie belügen und aus den Vertrag rauskommen. Habe ich gemeint, dass mir die ganze Leute dasselbe auch angeraten haben, ich aber sowas nicht mache.

Sie wollte wissen wer dies denn gemacht habe, sagte ich einige Kollegen und die sind alle raus gekommen aus den Vertrag.
Dann sagte sie, dass dies auch seit 2-3 Jahren nicht mehr möglich sein, außer der Chef macht aus Kulanz eine Ausnahme bei Leuten die er kennt, oder welche die länger angemeldet sind.

Ist das überhaut rechtlich? Dass man einfach bei Leuten die man kennt, den Vertrag auflöst und bei denen die man nicht kennt, eben nicht?
Dürfen die mir die Kündigung verweigern, vor allem nach dem man mir sagte, dass ich wenn ich den Meldeschein vorzeige der Vertrag gekündigt wird?
Ich meine mir geht es ja nicht um das Geld, sondern nur um die Ungerechtigkeit. Erst sagt man mir ich kann den Vertrag vorzeitig nicht auflösen, auch nicht durch eine Ausgleichszahlung und dann heißt es, dass es doch möglich wäre.

Soll ich einfach die restlichen Monatsbeiträge zahlen?

Mit freundlichen Grüßen

(Editiert - wollen Sie wirklich, daß jeder Ihre Probleme googeln kann? Danke )


-- Editier von Agit62 am 11.01.2016 14:17

-- Editier von Agit62 am 11.01.2016 14:18

-- Editiert von Moderator am 11.01.2016 14:32

-- Thema wurde verschoben am 11.01.2016 14:32

-- Editier von Agit62 am 11.01.2016 21:39

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

"Kündigung des Fitnessstudios bei Umzug



Bei einem Umzug kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, ob Sie für Ihr Fitnessstudio ein Sonderkündigungsrecht haben oder nicht. Kommt es aufgrund des Umzugs zu einem rechtlichen Streit mit dem Fitnessclub, ob Ihre sofortige Kündigung berechtigt ist oder nicht, so müssen alle Faktoren gegenseitig abgewogen werden. Dabei sind sowohl Ihre Interessen als auch die Interessen des Fitnessstudios maßgebend.



Der BGH teilt zu diesem Punkt in seinem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10 ) mit, dass der Vertrag mit einem Fitnessstudio immer aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden darf, sofern ein solcher gegeben ist. Damit wird vom Grundsatz her bestätigt, dass ein Umzug zur Kündigung berechtigt.



Manche Fitnessclubs, die eher kundenunfreundlich agieren, verweigern sich dennoch einer solchen Kündigung. Diese Studios behaupten dann, dass ein Fitnessstudiovertrag nicht wegen Umzugs gekündigt werden darf. Sie weisen darauf hin, dass ein Umzug in der privaten Entscheidung eines jeden einzelnen läge, und der Studiobetreiber darauf keinen Einfluss habe. Der Kunde könne also selbst entscheiden, ob er umzieht oder nicht. In diesem Zusammenhang wird dann auf ein früheres Urteil des BGH verwiesen, welches in einem Umzug keinen Kündigungsgrund sah (BGH Urteil vom 11.11.2010 (Az. III ZR 57/10 ). Dieses Urteil erging aber in Bezug auf die Kündigung eines Festnetz/DSL-Vertrags, und nicht hinsichtlich eines Fitnessstudios. Es handelt sich damit um einen gänzlich anderen Sachverhalt.



Zudem hat der Gesetzgeber die Rechtslage bei der Kündigung von Festnetz/DSL-Verträgen inzwischen vollständig geändert: Das Gesetzbuch erlaubt nun die Kündigung eines Festnetz/DSL-Vertrags, wenn die Versorgung durch den bisherigen Anbieter am neuen Wohnort nicht möglich ist. Wendet man diese neue Gesetzeslage auf einen Fitnessvertrag an, so ist ein Kündigungsrecht dann gegeben, wenn der Kunde umzieht, und das Studio am neuen Wohnort keine Filialen betreibt.



Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt. Wichtig wäre ein Grundsatzurteil des BGH, ob ein Umzug die Kündigung speziell des Fitnessstudios rechtfertigt. Leider gibt es ein solches Urteil bislang noch nicht. Ohne ein solches Grundsatzurteil ist die Kündigung wegen Umzugs anzuerkennen.



Ich empfehle Ihnen daher, wie folgt vorzugehen: Belegen und begründen Sie eine Kündigung wegen Umzugs so gut wie möglich. Legen Sie die behördliche Anmeldung von Ihrem neuen Wohnort als Kopie anbei, und nach Möglichkeit den neuen Mietvertrag. Beschreiben Sie, dass aufgrund der nun gegebenen Entfernung ein Training unmöglich geworden ist. Teilen Sie Ihrem Fitnessstudio mit, warum der Umzug stattfinden musste, und dass Sie den Umzug bei Vertragsabschluss nicht voraussehen konnten. Das Studio sollte erkennen können, dass Sie nicht zum Spaß umgezogen sind, sondern weil Sie aus privaten, schulischen, universitären oder beruflichen Gründen nicht anders konnten. Wurden Sie bei Vertragsabschluss zumindest mündlich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung wegen Umzugs möglich ist, so verweisen Sie auf diese Zusicherung.



Machen Sie deutlich, dass Sie bislang sehr mit Ihrem Studio zufrieden waren und gerne noch weiter dort trainiert hätten, wäre der Umzug nicht dazwischengekommen. Geben Sie zu verstehen, dass Sie gerne wieder in dem Studio Mitglied werden, für den Fall dass Ihr Lebensweg Sie zurück in die jetzige Stadt verschlägt. Weisen Sie darauf hin, dass Ihr Studio in der neuen Stadt keine Filiale betreibt. Jedes Fitnessstudio, das zumindest ein wenig kundenorientiert ist, sollte angesichts einer solchen Schilderung einlenken und Ihre Kündigung wegen Umzugs anerkennen."


Quelle:https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Agit62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre ausführliche Antwort.

Ich habe all dies getan. Von meiner Seite wurde der Betreiber informiert, weshalb ich umgezogen bin und deswegen nicht mehr die Möglichkeit habe zu trainieren.

Trotzdem wurde mir die Kündigung verweigert. Ich glaube ich zahle einfach die letzten 2 Beiträge, danach läuft der Vertrag aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wow, das eine der hanebüchensten Argumentationen, die ich je gelesen habe.

Zitat (von hamburger-1910):
Der BGH teilt zu diesem Punkt in seinem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10 ) mit, dass der Vertrag mit einem Fitnessstudio immer aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt werden darf, sofern ein solcher gegeben ist. Damit wird vom Grundsatz her bestätigt, dass ein Umzug zur Kündigung berechtigt.

Bitte? Weil der BGH keine allgemeine Einschränkung einer außerordentlichen Kündigung zulässt, ist eine Kündigung wegen Umzugs möglich? Geht's noch? Was ist das für eine Argumentation? Da fehlt noch ein ganz entscheidender Schritt: Nämlich dass ein Umzug ein wichtiger, zur Kündigung berechtigender Grund ist. Genau das hat der BGH nämlich nicht geprüft.

Zitat (von hamburger-1910):
Dieses Urteil erging aber in Bezug auf die Kündigung eines Festnetz/DSL-Vertrags, und nicht hinsichtlich eines Fitnessstudios. Es handelt sich damit um einen gänzlich anderen Sachverhalt.

Aha, das obige BGH Urteil wird als bis zum Anschlag verallgemeinert und das andere BGH Urteil fasst man ganz ganz ganz eng. Dabei geht es in beiden Fällen um die Frage, ob die Unmöglichkeit der Nutzung des Vertrags wegen eines Umzugs eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Da kommt dann durchaus die Frage auf, wieso es sich hier um einen gänzlich anderen Sachverhalt handeln soll.

Und wenn man sich dann noch die Begründung des BGH anschaut:
Zitat (von BGH):
Insbesondere kann derjenige, der die entscheidende Änderung der Verhältnisse, wie hier den Umzug, selbst bewirkt hat, aufgrund dieser Änderung keine Rechte herleiten

Das ist in keinster Weise spezifisch auf einen DSL-Vertrag bezogen, sondern lässt sich 1:1 auf jegliche Verträge anwenden.

Zitat (von hamburger-1910):
Zudem hat der Gesetzgeber die Rechtslage bei der Kündigung von Festnetz/DSL-Verträgen inzwischen vollständig geändert: Das Gesetzbuch erlaubt nun die Kündigung eines Festnetz/DSL-Vertrags, wenn die Versorgung durch den bisherigen Anbieter am neuen Wohnort nicht möglich ist. Wendet man diese neue Gesetzeslage auf einen Fitnessvertrag an, so ist ein Kündigungsrecht dann gegeben, wenn der Kunde umzieht, und das Studio am neuen Wohnort keine Filialen betreibt.

Und jetzt wird es vollkommen absurd: Der Gesetzgeber beschließt explizit ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge und das wird dann mal auf die im entsprechenden Gesetz gar nicht geregelten Fitnessverträge angewendet? Wow, das ist zwar Unsinn, aber zumindest kreativ. Was kommt als nächstes? Die Anwendung der Kündigungsregeln für Mietverträge auf Arbeitsverträge? Mal im Ernst: Wenn der Gesetzgeber hier einen Regelungsbedarf für den Fall eines Umzugs gesehen hat, dann zeigt das vielmehr, dass die bisherige allgemeine Gesetzeslage es nicht derart geregelt hat.

Zitat (von hamburger-1910):
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt. Wichtig wäre ein Grundsatzurteil des BGH, ob ein Umzug die Kündigung speziell des Fitnessstudios rechtfertigt. Leider gibt es ein solches Urteil bislang noch nicht. Ohne ein solches Grundsatzurteil ist die Kündigung wegen Umzugs anzuerkennen.

Ok, ich dachte ja, dass die sich nicht mehr steigern können, aber da haben sie es noch geschafft: Es gibt kein Grundsatzurteil, also ist die Rechtslage so wie wir sie haben wollen. Super. Es gibt auch kein Grundsatzurteil, das meinen Anspruch gegenüber dem TE von 10.000 € pro Antwort auf seine Fragen verneint, also hat er gefälligst zu zahlen. Soll ich meine Kontodaten gleich per PN schicken?

Ich sehe hier kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Der BGH war in der oben zitierten Entscheidung eindeutig: Derjenige der eine Änderung der Verhältnisse verursacht kann daraus keine Rechte ableiten. Das ist eine so klare Aussage, dass es keinen Interpretationsspielraum mehr gibt. Und ja, auch wenn man nach Amerika auswandert. Pacta sunt servanda.

Es ist auch nur logisch: Das Fitnesstudio kann nichts für den Umzug, also warum sollte es die Konsequenzen tragen?

Die einzige Chance die ich hier sehe ist, dass das Fitnesstudio ja der außerordentlichen Kündigung bereits zugestimmt hat und nur noch einen Nachweis haben wollte. Dass der erst später abgegeben wurde, sehe ich jetzt eher als unkritisch an - wobei die Argumentation, dass es in Hamburg lange dauern würde, recht daneben ist. Eine Bescheinigung bekommt man wenn man sich ummeldet sofort ausgehändigt (war bei mir zumindest in den letzten 20 Jahren nie anders) die hätte man in Kopie abgeben können.

-- Editiert von JogyB am 13.01.2016 20:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Agit62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@JogyB es war zur Weinachszeit, da musste 1 Monat auf den Termin in der Behörde warten.

Wie gesagt zuerst hat man zugestimmt, nachdem ich aber den Meldeschein angegeben habe, hat man es mir verweigert. Schließlich muss ich jetzt 2 weitere Monatsbeiträge zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Hast Du die Aussage des Fitnesstudios schriftlich?

Zitat (von Agit62):
@JogyB es war zur Weinachszeit, da musste 1 Monat auf den Termin in der Behörde warten

Lustig, es besteht die Pflicht zur Ummeldung. Ich wäre da einfach hingegangen und hätte drauf bestanden, dass ich mich fristgerecht gemäß §17 Abs. 1 BMG ummelden kann.

-- Editiert von JogyB am 13.01.2016 21:10

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Agit62",

ich kann den Ausführungen von "JogyB" uneingeschränkt beipflichten.

In Ihrem Fall könnte man an eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB denken, wofür aber absolut kein Raum ist. Der BGH hat in seiner Entscheidung zur Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bei einem Wechsel des Wohnsitzes, bezüglich eines Vertrags über einen DSL-Anschluss zweifelsfrei entschieden, dass bei einem solchen Dauerschuldverhältnis das Risiko des Wohnsitzwechsels allein im Risikobereich des Nutzers liegt und nicht zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB berechtigt.

Der BGH hat hier eine ganz klare und nachvollziehbare Auffassung, da hilft auch der Hinweis auf ein noch nicht gefälltes Urteil in diesem Zusammenhang mit einem Fitnessstudiovertrag nicht weiter. Es geht beim DSL-Anschluss und auch beim Fitnessstudiovertrag um ein Dauerschuldverhältnis.

Ich würde Ihnen empfehlen, die noch ausstehenden Beiträge zu entrichten und die Sache auf sich beruhen zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Agit62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@JogyB ich müsste die Aussage in meiner Heimatstadt haben, bin aber momentan in Hamburg.

@AntoineDf Ich gebe Ihnen vollkommen es ist am besten, wenn ich einfach die Beiträge zahle. Meine Absicht war nur zu erfahren, ob das rechtens ist.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Die Aussagen stammen nicht vom Verfasser, sondern sind 1:1 von diesem RA Hollweck kopiert

War mir schon klar, er hat ja die Quelle angegeben.

Wobei... wieso postet er sowas? Das ist so abenteuerlich, dass man selbst beim Überfliegen schon ins stutzen kommen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Carlos27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie kann es sein, daß dieser RA unangefochten so einen Mist verbreiten darf und damit auch noch auf seiner WebSite mit entspr. "Ratgebern" für sich wirbt?

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