Fristlose Kündigung weil Geschäft "rechte" Sachen verkauft?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)
Fristlose Kündigung weil Geschäft "rechte" Sachen verkauft?

Hallo,
eine Freundin von mir hat ein sehr gutes Jobangebot bekommen. Aber sie müsste in einer Woche zur Verfügung stehen.
Das Problem ist, dass Sie im Moment noch als geringfügig angestellt ist und die Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen (zum 1. o. 15. des Monats).
Nun meine Fragen:

Ist es möglich eine fristlose Kündigung zu schreiben, da sie in ein Arbeitsverhältnis gehen könnte, in der sie keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt mehr bräuchte?

Oder kann sie fristlos Kündigen, da das Geschäft in dem Sie arbeitet "rechte" Sachen verkauft und immer mehr deswegen negativ in die Öffentlichkeit gezogen wird und sie mit sowas gar nicht mehr zu tun haben will?

Oder kann sie auch auf Mobbing des AG fristlos Kündigen? Da sie als Geschäftsführerin mit Ihrem AG zu Messen fahren muss und auch im Hotel übernachten muss, ist ein sehr großes Problem da der AG immer nur ein DZ bucht und bereits einzelne Betten zusammen schob und sich vor Ihr nackt auszog.

Ich weiß das ist alles sehr hart und ich kann selber nicht verstehen warum sie sowas noch mitmacht!!! Ich bitte um eure Hilfe, da ich nicht mehr möchte das sie sowas nicht mehr durch machen muss.

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das sind alles keine Gründe für eine fristlose Kündigung.
Sie sollte den Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten.

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Naja, die Erlebnisse im Hotel vielleicht schon, aber hier besteht immer das Problem des Beweises. Problem besteht eben auch darin, dass dies Ihre Freundin bisher auch geduldet hat.

Erste Schritt sollte daher immer sein, sich gütig zu einigen. Wichtig ist, dabei auch auf einem gutes Zeugnis zu bestehen.

Wenn das nicht hilft, sind weitere Schritte erforderlich, die jedoch sehr fallabhängig sind und daher mit einem Anwalt besprochen werden sollten.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 06.01.2010 15:32

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die sache mit dem hotel halte ich für gravierend - sexuelle belästigung kann das allemal sein. stellt sich die frage, wie lange das schon her ist, um es jetzt noch zu verwenden.
rechtlich nicht einwandfrei ist es, einfach weg zu bleiben bzw. kurzfristig zu kündigen und weg zu bleiben - dass der chef bei einer geringfügig beschäftigten kein großes tamtam macht, kann man vielleicht riskieren..

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Was würde ihr denn blühen, wenn Sie fristlos kündigt und er zum Arbeitsgericht gehen würde?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Er kann Schadensersatz geltend machen, soweit er den nachweisen kann.

@ichbrauchehilfe
Da sie als Geschäftsführerin mit Ihrem AG zu Messen fahren muss und auch im Hotel übernachten muss, ist ein sehr großes Problem da der AG immer nur ein DZ bucht und bereits einzelne Betten zusammen schob und sich vor Ihr nackt auszog.

Sorry Leute, aber was ist jetzt die sexuelle Belästigung? Betten zusammenschieben oder sich ausziehen?

Jede Arbeitnehmerin hat das Recht, nicht mit ihrem Chef in einem ZImmer zu schlafen. Da hätte man einfach nach dem ersten Mal "Nein Danke" sagen müssen und das wäre es gewesen.

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" Don`t feed trolls"

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