Fristlose Kündigung _ Paracelsus Schule

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pherenike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung _ Paracelsus Schule

Hallo miteinander,

ich habe mich gerade in diesem Forum registriert in der Hoffnung, dass jemand in meinem Fall Erfahrung hat.

Folgender Sachverhalt:

14-monatiger Vertrag für berufsbegleitende Ausbildung als HP PSY kann aus gesundheitlichen Gründen leider nach ca. 7 Monaten nicht mehr fortgeführt werden. Attest des Hausarztes wurde der fristlosen Kündigung mit Verweis auf §626 beigefügt.

Schule akzeptiert fristlose Kündigung nicht. Krankheitsfall würde allein der persönlichen Risikosphäre entsprechen und dürfe nicht zu Lasten des Instituts gelegt werden.

Von den bereits gezahlten Studiengebühren iHv EUR 5300,- soll lediglich ein Guthaben iHv EUR 920,- zurückgezahlt werden.

Möchte/Kann jemand Erfahrungen mit mir teilen?

Herzlichen Dank vorab.

Pherenike

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Was genau steht zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pherenike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Das Recht z fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§626BGB) bleibt unbenommen.....
Wurde Gebührenreduktion f Komplettbelegung in Anspruch genommen, werden bei Kündigung des Studiums die regulären Gebühren der Einzelbelegung der Module berechnet."

Was, wenn nicht ein nachweisbarer gesundheitlicher Grund, ist ein wichtiger Grund, der die fristlose Kündigung rechtfertigt?

Vielen Dank vorab.

0x Hilfreiche Antwort

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