Fristlose Kündigung wegen Schimmel... Zulässig???

7. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Angie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Schimmel... Zulässig???

Hallo...

Habe folgendes Problem...

5. 08.2001
Wohnung wurde vorbesichtigt.
Die derzeitigen Bewohner, Mieter bis 30.08.2001 wohnen im vollmöblierten Haus bis 18.08.2001. Schimmelbefall wurde nicht festgestellt.

09.08.2001
Der Mietvertrag wurde unterzeichnet „Mietbeginn 01.10.2001“.
Genauere Besichtigung sollte noch erfolgen.

22.08.2001
wurde verlangt den Mietvertrag neu zu unterzeichnen, wegen vorzeitigen Mietbeginn ab 01.09.2001.

22.08.2001
Aushändigung der Schlüssel und Aufnahme der Zählerstände.
Übernahmeprotokoll sollte nach ausreichender Besichtigung am 26.08.2001 erfolgen. Wir haben Mängel an der Wohnung mündlich bekundigt, wussten aber, dass "Schönheitsreparaturen" durchzuführen seien... d.h. Streichen, Tapezieren, neue Teppiche einlegen... Das Haus war in keinster Weise "besenrein"... Oder tapeziert oder gestrichen... (Spinnweben, nicht geputzt, etc.)

25.08.2001
Ausführliche Besichtigung und Ausführen kleinerer Schönheitsreperaturen (Wandstreichen) ohne Vermieter.
Beim Streichen der Wände und Beseitigen der Bodenrandverkleidung wurde Schimmelbefall in mehreren
Räumen unter und auf Tapeten bzw. unter dem Linoliumboden (Holzfussboden) festgestellt.
Bei näherer Betrachtung ist dieser Schimmelbefall auf durchfeuchtete Wände duch Undichtigkeit der Aussenmauern und einen Rohrbruch in einer der Innenwände zurückzuführen.

25.08.2001
Telefongespräch mit Vermieter. Mündliche Fristlose Kündigung auf Grund dieser versteckten Mängel (Schimmelbefall) . Begründung:
unsere zu dieser Zeit 3. - monatige alten Tochter können wir nicht dieser Gesundheitsgefärdung aussetzen.
Zur gütlichen Einigung boten wir eine Monatsmiete über 1000,- DM und die Teppiche die wir für diese Wohnung gekauft haben an.

27.08.2001
Schriftliche Fristlose Kündigung (per Einschreiben) auf Grund von Gesundheitsgefährdung (über das noch nicht begonnene Mietverhältnis; 01.09.2001) über die nichtbezogene Wohnung.

28.08.2001
Erhielt der Vermieter die Schlüssel zum Wohnhaus zurück. Darüber gibt es ein Schriftstück von der Immobilienmaklerin.

Der Vermieter widersprach der Kündigung schriftlich und hat uns jetzt verklagt.


Ist diese Kündigung rechtens???
Wir wurden jetzt vom Vermieter auf 3 Monatsmieten verklagt. Ist das rechtens??? Es kann doch kein Mensch verlangen, dass man mit einem 3-monatigen Kind in ein verschimmeltes Haus einzieht, oder???? Mein Kinderarzt hat mir dringendst geraten nicht in dieses Haus einzuziehen...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe J. Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Angie,

wir waren in exakt der gleichen Situation, mit 1- monatigem Kind, und hatten sogar einen Sachverständigen selbst bezahlt, der auch Schimmel feststellt (Wassereinbruch vom Balkon unter den Estrich). Das Gericht bestellte einen Gerichtsgutachter mit wenig Ahnung, der zwar Schimmel im Estrich feststellte, aber nicht in der Luft (wir waren inzwischen ausgezogen). Wir haben den Prozeß in erster Instanz verloren (mit einem RA, der nicht auf Mietrecht spezialisiert war) und sind jetzt vor dem Landgericht (bin übrigens selbst Anwalt)

Mein Rat: den besten Mietrechtsanwalt besorgen und dem Gericht einen Schimmel-spezialisierten Gutachter vorschlagen, zB Dr. Lorenz in Düsseldorf.

Gewinnen scheint(!) bei der Sachlage möglich...

Viel Glück!

Uwe

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