Hallo erstmal und ein frohes Neues Jahr an alle!
Ich habe folgende Frage:
Eine Freundin von mir - wie ich Angestellte im öffentl. Dienst - ist im Januar 2005 wg. Betrug im privaten Bereich in 3 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden; leider konnte sie ihre Unschuld nicht beweisen. Die Berufung hat sie mangels Aussicht auf Erfolg im Sep. 2006 zurückgezogen, so dass das erstinstanzliche Urteil vom Jan. 2005 rechtskräftig wurde.
Wie lange bleibt jetzt diese Strafe im polizeilichen Führungszeugnis und im Bundeszentralregister bestehen? Und wird die Strafe nach Ablauf der Frist/en automatisch gelöscht oder muss man das extra beantragen?
Fristen polizeiliches Führungszeugnis und Bundeszentralregister
2. Januar 2008
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Frage vom 2. Januar 2008 | 13:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristen polizeiliches Führungszeugnis und Bundeszentralregister
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#1
Antwort vom 2. Januar 2008 | 13:37
Von
Status: Lehrling (1229 Beiträge, 131x hilfreich)
10 J.
Wird wohl ab Feb. 2008 nicht mehr ins FZ aufgenommen.
Glück gehabt, daß der AG nichts davn erfahren hat, sonst wäre möglicherweise eine ordentliche Kündigung die Folge gewesen.
#2
Antwort vom 2. Januar 2008 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Es wird automatisch getilgt. Im Führungszeugnis 3 Jahre, im BZR 10 Jahre nach Urteilsdatum, vorausgesetzt, es kommen keine weiteren Verurteilungen bis dahin dazu.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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