Fristen bei Privatinsolvenz

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bienerecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristen bei Privatinsolvenz

Hallo,
ich helfe derzeit einer Freundin bei der Ordnung ihrer Papiere und bei der Beantragung diverser Leistungen. Sie ist schwer krank und plagt sich schon seit Jahren mit einem Schuldenberg, Pfändungen, Pfändungsandrohungen usw.

Vor drei Jahre scheiterte eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Angeblich hat ihr die Schuldenberatung bereits den fertigen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz ausgehändigt - sie hat diesen Antrag bisher jedoch nicht eingereicht.

Meine wichtigste Frage ist die nach der Einhaltung notwendiger Fristen. Die Freundin erzählt mir, dass sie den Insolvenzantrag einreichen kann, wann sie will.

Meines Wissens stimmt dies so nicht, da mittlerweile schon wieder Pfändungen angedroht sind und auch die Vorschläge der Inkassounternehmen, davon liegen derzeit zwei vor, hat sie einfach ignoriert.

Sie hat ein Pfändungsschutzkonto und eine Rente, die unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

Sie weigert sich nach wie vor, auch nur einen Minimalbetrag an die Gläubiger zu zahlen. Dabei habe ich durch diverse Rückforderungen bzw. die Geltendmachung diverser Ansprüche allein in den ersten zwei Monaten des Jahres rd. 4000 Euro für sie reingeholt.

Leider stimmen die Aussagen dieser Freundin alle nicht wirklich mit meinem Wissen und meinen Kenntnissen über solch ein Verfahren überein.

Als rechtliche Betreuerin habe ich durchaus einen Einblick in solche Geschichten und natürlich auch reichlich Betreute, die überschuldet sind. Bisher lief das alles ohne jedes Problem und ich traue dieser Freundin nicht mehr über den Weg.

Will mich natürlich auch vor einem Verfahren wegen Beihilfe zum Insolvenzbetrug schützen.

Für eine klare Aussage zu den Fristen wäre ich sehr dankbar.

Überdies weigert sich die Freundin auch noch, den Insolvenzantrag abzuschicken oder mich mit dem Einwurf beim zuständigen Gericht zu betrauen. Sie behauptet ganz energisch, dass sie den Antrag persönlich bei Gericht abgeben muss. Dies könne sie natürlich aufgrund ihrer Erkrankung nicht tun. Eine höchst unlogische Erklärung, da sie wirklich alle erdenklichen Möglichkeiten hat, sich transportieren zu lassen.

Im Voraus schon mal Danke

-- Editier von Bienerecht123 am 03.09.2017 09:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Nach scheitern des AEV hat man 6 Monate Zeit den Inso Antrag irgendwie zum Gericht zu bringen. Ob dies per Post, persönlich, Brieftaube, ... passiert ist hierbei völlig egal.

Dass die Freundin ihre Schulden, die sie seit Ewigkeiten hat, nicht bezahlt ist iO, weil sie kein pfändbares Einkommen hat. Neue Schulden sollte sie allerdings keine machen sonst sind wir rel. schnell beim Betrug.

Will sie doch irgendwann einmal in die Inso muss sie eine neue Bescheinigung über das Scheitern des AEV besorgen. Sprich erneut caritative Schuldnerberatung/RA und dann muss der ganze Kram erneut durchlaufen werden.

Was meinst du genau mit Insolvenzbetrug?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bienerecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit Insolvenzbetrug meine ich, dass sie Bargeld hortet. Eine Zusatzrente nicht beantragt, obwohl sie erwerbsunfähig ist und ihr diese Rente zusteht.

Ich habe ihr alles besorgt, einen GdB von 80, sie hat den Pflegegrad 1 (alles wird über die Pflegestation abgerechnet), sie kann den Behindertentransport nutzen und unterhält noch immer ein Auto. Damit ist sie seit über einem Jahr nicht mehr gefahren, bezahlt aber wacker den Stellplatz und die Versicherung sowie den ADAC.

Von der Kfz-Steuer ist sie befreit (GdB). Ich weiß, dass in diesem Jahr viel Geld reingekommen ist. Das Konto ist aber schon geplündert, damit ja niemand mitkriegt, was da alles reingekommen ist.

Aber ich denke, die Sache hat sich eh erledigt. Sie hat mir definitiv mit ihren Aussagen zum Insolvenzantrag Unsinn erzählt und ich werde umgehend als Helfer aus dieser Geschichte aussteigen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Da das Konto nicht gepfändet ist, sie das Geld nicht anderweitig auf "fremde" Konten überweisen lassen hat, ... wurde auch niemand betrogen. Der Schuldner ist nicht verpflichtet seinen Gläubigern das Geld zu überweisen. Sollte allerdings eine VA anstehen so ist das Bargeld anzugeben und ggf dem GV aufzuhändigen.

Sie kann mit ihrem Geld tun und lassen was sie will und auch ein Auto unterhalten wenn sie meint das tun zu wollen. Verboten ist das alles ersteinmal nicht.

Vielleicht hat sie das mit dem Inso Antrag seinerzeit auch falsch verstanden. Wenn du der Frau helfen willst dann tu das bedenke aber auch, dass sie nicht tun muss was du für richtig erachtest. Und jemand mit unpfändbaren Einkommen muss nicht unbedingt in die Inso, er oder sie kann den Status quo auch ewig so laufen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bienerecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da das Konto nicht gepfändet ist, sie das Geld nicht anderweitig auf "fremde" Konten überweisen lassen hat, ... wurde auch niemand betrogen. Der Schuldner ist nicht verpflichtet seinen Gläubigern das Geld zu überweisen. Sollte allerdings eine VA anstehen so ist das Bargeld anzugeben und ggf dem GV aufzuhändigen.

Sie kann mit ihrem Geld tun und lassen was sie will und auch ein Auto unterhalten wenn sie meint das tun zu wollen. Verboten ist das alles ersteinmal nicht.

Vielleicht hat sie das mit dem Inso Antrag seinerzeit auch falsch verstanden. Wenn du der Frau helfen willst dann tu das bedenke aber auch, dass sie nicht tun muss was du für richtig erachtest. Und jemand mit unpfändbaren Einkommen muss nicht unbedingt in die Inso, er oder sie kann den Status quo auch ewig so laufen lassen.


Ich schließe mich in allem Deinen Ausführungen an. Leider ist das mit dem Verstehen so eine Sache, ich hab sehr oft den Eindruck, dass sie einiges falsch versteht.

Und leider finde ich immer mehr Ungereimtheiten in den Unterlagen, die ich derzeit sortiere und da möchte ich mich nicht mit reinziehen lassen.

Klar, muss sie nicht tun, was ich ihr sage und meinen Moralvorstellungen muss sie sich auch nicht anschließen - gilt natürlich auch im Umkehrschluss.

1x Hilfreiche Antwort

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