- Gibt es Fristen, bis wann die in einem Testament festgelegten Punkte (veränderte Grundbucheintragungen etc.) umgesetzt werden müssen?
- Die Lebensgefährtin des Verstorbenen hat ein Nießbrauchrecht für die Wohnung, die ich geerbt habe. Laufende Kosten (Gebäudeversicherung etc.) trägt sie, sie wird auch Versicherungsnehmerin sein. Wie verhält es sich, wenn sie beispielsweise in ein Pflegeheim muss und die Kosten nicht mehr übernehmen kann? Sind wir als Eigentümer dann automatisch verpflichtet, diese zu übernehmen?
- Aufgrund von Baumängeln war der Verstorbene im Grundbuch noch nicht eingetragen worden, es gab eine Auflassungsvormerkung. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Fristen, bis wann die Grundbucheintragung auf jeden Fall erfolgt sein muss? Wie verhält es sich während der Auflassungsvormerkung mit dem Nießbrauchrecht, das kann ja dann noch nicht wirklich eingetragen werden, oder?
- Der Verstorbene hat seinem 4-jährigen Enkel ein Oldtimer-Fahrzeug vererbt, was bis zu seinem 18. Geburtstag verwaltet werden soll. Ist es möglich, wegen der vermuteten Wertminderung (Rost etc.) und der Einschätzung, dass so ein Fahrzeug für einen 18-jährigen nicht geeignet ist, das Fahrzeug zu verkaufen und das Geld anderweitig für den Enkel zu verwalten?
Fristen, Nießbrauch, Vererbung an Minderjährige
26. Juli 2011
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Frage vom 26. Juli 2011 | 21:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen, Nießbrauch, Vererbung an Minderjährige
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. Juli 2011 | 22:23
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
#Sind mit dem Erbe Kosten verbunden - hier wegen der Unterstellung und Pflege des Fahrzeugs - kann der Enkel grundsätzlich nicht erben.#
Da bin ich anderer Ansicht.
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