Frist für Nebenkostenabrechnung

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Globolus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mein vorheriger Vermieter hat mir in der Zeit 24.12.2007 bis 30.12.2007 eine Nebenkostenabrechung geschickt, die bis spätestens 15.01.2008 überwiesen werden soll.
Das Problem ist jedoch, dass ich aus der Wohnung im März 2005 ausgezogen bin.
Der vorherige Vermieter teilt in dem Schreiben mit, dass er einen Todesfall Anfang 2007 in der Familie hatte und bittet daher die Verzögerung zu entschuldigen.
Aber meines Erachtens hätte die Abrechung bis spätestens 31.12.2006 erfolgend müssen. Somit ist er jetzt ein ganzes Jahr zu spät dran.
Sehe ich das richtig?

Wie teile ich dem ehemaligen Vermieter mit, dass ich die Kosten nicht übernehmen werde?
Ich benötige sicherlich einen schriftlichen Nachweis, oder?
Deckt im Falle eines Rechtstreits die Rechtschutz diese Dinge ab, auch wenn kein Mietrecht enthalten ist?

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... um hinten anzufangen: wenn mietrecht nicht mitversichert ist, wird sich die versicherung als nicht zuständig erklären.
... ansonsten kann der ex-vm um verständnis bitten, aber nachzahlung für 05 kann er nicht mehr verlangen.
und: was wie kann ein todesfall 07 = rd. 2 jahre nach eurem auszug - begründen, dass er die nk-abr aus 05 nicht gemacht hat?? da war doch wohl schon 12/06 schicht im schacht, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Jupp, sehe ich genau so. Frist für die Betriebskostenabrechnung aus 2005 (wenn das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht) war der 31.12.2006.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Globolus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was meinst du mit 'wenn das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht'?

Betitelt ist das Schreiben mit Nebenkostenabrechung 2005 und als Zeitraum ist der 01.01.2005 - 31.12.2005 angegeben. Somit würde ich schon sagen, dass das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ja, deine Sicht der Dinge ist richtig. Manchmal, wenn es große Häuser mit vielen Mietwohnungen sind, kann das Abrechnungsjahr auch mal vom 01.09. bis 30.08. laufen oder anders. Wenn das Abrechnungsjahr 2005 z.B. vom 01.09.2004 bis 30.08.2005 läuft, dann müsste die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30.08.2006 beim Mieter sein, weil der Vermieter immer 1 Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode Zeit hat um die BK-Abrechnung zu erstellen.

Ist das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr, dann läuft diese Frist eben zum 31.12. des Folgejahres ab. Alles klar?

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Globolus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja alles Klar!

Danke für die hilfreichen Infos.

Ist es besser meinen Ex-VM schriftlich über die Nicht-Erstattung der NB zu informieren oder kann ich dies auch per Tel machen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Um auf der 'sicheren' Seite zu sein, würde ich dem Vermieter schriftlich (zunächst einmal kondolieren) und dann darauf hinweisen, dass er für die BK-Abrechnung 2005 gem. Gesetz Zeit bis zum 31.12.2006 gehabt hätte.

Da du bis zu dem Zeitpunkt keine Abrechnung erhalten hättest, wäre die jetzt übersandte Abrechnung verspätet eingegangen und du würdest dich auf die Verjährung der Nachforderung berufen.

Allerdings: Wie hoch ist denn die Nachzahlung? Auch wenn es vielleicht ärgert, aber ich würde die Nachzahlung leisten, weil die Kosten schließlich während meiner Mietzeit angefallen sind.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Globolus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betrag ist nicht unerheblich. Außerdem habe ich in der Wohnung nur bis Anfang Februar gewohnt und danach war der Nachmieter schon für Renovierungsarbeiten drin und hat dabei geheizt wie ein Wahnsinniger. Somit habe ich die Kosten nicht verursacht. Und das war auch alles mit dem Nachmieter und Vermieter abgesprochen, nur zu meinem Nachteil nicht schriftlich festgehalten. Deshalb bin ich jetzt nicht bereit, wenn es schon das Versäumnis der EX-VM ist, diese Kosten zu tragen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen