Frist für Betriebskostenabrechnung: Poststempel oder Eingang bei mir?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
LauraLogona
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Betriebskostenabrechnung: Poststempel oder Eingang bei mir?

Hallo zusammen!
Also, mein Problem stellt sich wie folgt dar:
Heute, am 03.01.2008, habe ich von meinen alten Vermietern die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.06 bis 31.12.06 erhalten. Ich bin ausgezogen am 31.12.06. Der Brief ist auf den 16.12.07 datiert (das kann ja jeder behaupten), der Poststempel zeigt den 29.12.07. Eingang bei mir hier wie gesagt am 03.01.2008.
Was ist für die Verjährung entscheidend, der Eingang bei mir oder der Poststempel?
Hinzu kommt: Der Brief wurde von den Vermietern zunächst an meine alte Adresse geschickt und hinzukommt: mit falscher Hausnummer (1533 statt 153). Handschriftlich hat jemand (die Post?) dann auf dem Briefumschlag die alte Adresse durchgestrichen und meine neue, jetzige draufgeschrieben. Ist das relevant?

Vielen Dank für eure Hilfe,
LauraL

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29 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

..Was ist für die Verjährung entscheidend, der Eingang bei mir oder der Poststempel?..

Du legst es auf ein paar Tage an ?
Viel Spass beim Gericht.

...Hinzu kommt: Der Brief wurde von den Vermietern zunächst an meine alte Adresse geschickt und hinzukommt: mit falscher Hausnummer (1533 statt 153). Handschriftlich hat jemand (die Post?) dann auf dem Briefumschlag die alte Adresse durchgestrichen und meine neue, jetzige draufgeschrieben. Ist das relevant?...

Brief ist doch angekommen, also wurscht.

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#2
 Von 
LauraLogona
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm, naja. ich meine frist ist frist, oder nicht? und wenn man ein paar tage über die frist ist, dann ist man dennoch über die frist. oder nicht?sonst bräuchte man ja gar keine frist setzen.

und im bezug auf die falsche adresse: es ging dabei auch nicht darum, ob der brief angekommen ist oder nicht, sondern WANN er angekommen ist. und ich dachte, das könnte vielleicht relevant sein. bspw: wenn der brief fristgerecht eingegangen ist, aber an eine falsche adresse, ist das dann mein problem oder das der vermieter im zusammenhang mit der verjährung?oder, anders gesagt: muss ich dafür sorgen, dass die meine neue adresse haben oder ist der vermieter in der pflicht sich rechtzeitig zu erkundigen, ob sich die anschrift geändert hat, dammit eine fristgerechte zustellung sichergestellt ist.

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...aber an eine falsche adresse, ist das dann mein problem oder das der vermieter im zusammenhang mit der verjährung?oder, anders gesagt: muss ich dafür sorgen, dass die meine neue adresse haben oder ist der vermieter in der pflicht sich rechtzeitig zu erkundigen, ob sich die anschrift geändert hat, dammit eine fristgerechte zustellung sichergestellt ist....

ganz ehrlich : Ich versteh den Inhalt nicht.

Hatte der ExVm nicht die Adresse? Warum nicht?

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
LauraLogona
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es war so:
Ich bin am 31.12.06 ausgezogen aus der Wohnung, weil ich mit dem Studiumprogramm ERASMUS für ein halbes Jahr ins europäische Ausland gezogen bin. Als Kontaktadresse habe ich den Vermieter daher die Adresse meiner Eltern hinterlassen. Was ich Ihnen auch so erklärt habe.
Meine Eltern sind im Laufe dieses halben Jahres dann aber wegen Scheidung aus dem Haus unter der angegeben Adresse ausgezogen, meine Mutter hat aber selbstverständlich einen Nachsendeauftrag für diese Adresse angeben, so dass der Brief der Vermieter eigentlich erstmal bei der neuen Adresse meiner Mutter hätte ankommen müssen. Dort ist er aber nicht angekommen, stattdessen hat jemand (wohl von der Post) handschriftlich meine neue Adresse in der anderen STadt daneben geschrieben. Die Post wird also wohl nachgesehen haben im Register, dass ich jetzt woanders offiziel gemeldet bin.

Was ich aber nicht weiß: Wie ist das, mit Einschreiben? Denn bei dem Brief handelte es sich ja um ein Einwurf-Einschreben. Vielleicht hat ja die Poststelle auch direkt nachgesehen und gemerkt, dass das gar nich mehr die aktuelle Adresse ist und direkt handschriftlich die neue draufgeschrieben. So dass der Brief doch gar nicht erst an die alte Adresse gegangen ist.Kann man das bei der Post irgendwie nachvollziehen lassen?

@det11: verstehste den inhalt jetzt? die frage war: wenn die verzögerung dadurch zustande gekommen ist, dass der brief erst an eine falsche adresse gegangen ist. ist das dann meine schuld (ich hätte die adressänderung mitteilen müssen) oder die der vermieter (sie hätten sich bei mir erkundigen müssen). DAS war die frage.

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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

der Exmieter hat die Bringschuld.

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#7
 Von 
LauraLogona
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm.
trotzdem halte ich das für fragwürdig. weil wenn ich doch als vermieter weiß, dass die frist am 31.12. endet, wieso schicke ich den brief dann erst am 29.12 los?! zumal über silvester /neujahr. muss ich da nich eigentlich damit rechnen, dass das nich rechtzeitig ankommt? also ich hätte das dann schon am 20.12 losgeschickt. zumal die die abrechnungsunterlagen schon seit august vorliegen hatten..

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stümmt, Ex-Mieter Schuld daran. Du hättest z.B. wissen müssen, dass die Abrechnung kommen würde und daher dem Ex-VM Deine neue Adresse mitteilen müssen... C'est la vie, aber bei den paar Tagen brauchst Du Dir keinen Kopf machen :)

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#9
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#10
 Von 
LauraLogona
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

meine Mutter hat aber selbstverständlich einen Nachsendeauftrag für diese Adresse angeben

Glaubst Du so ein Nachsendeantrag gilt ewig?


ewig nicht, nein. aber der gilt ein jahr. und da auszug april 2007 gilt der bis april 2008. also bitte. man könnte ja auch mal FRAGEN, bevor man direkt los schießt "bist du doof und meinst der gilt ewig?!". danke.

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#11
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Laura, bezahl lieber, der Schuss geht nach hinten los.......

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#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Es ist doch eigentlich völlig Wurscht... Das Problem liegt hier nicht beim Ex-VM, sondern bei Dir, auch wenn Du meinst, die Post wäre Schuld. Hat den Ex-VM nicht zu interessieren. Wenn Du was nachzahlen musst, dann mach hinne, und dann ist gut.

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#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#15
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Wir schauen und folgenden Link an und müssen dort lesen

quote:
Von Ansichtskarte bis Zulassungsbrief - mit dem Nachsendeservice erreicht jede Sendung mit Sicherheit die gewünschte Adresse, so lange Sie wollen: bei Umzug 6 oder 12 Monate. Ein Umzugsratgeber und ein Umzugsscheckheft mit einer Telefonkarte im Wert von 5 Euro pro Haushalt gehören in diesem Fall zum Service.




-- Editiert von oha am 03.01.2008 15:53:08

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich hab mir auch schon meine Post 1 Jahr nachsenden lassen, aber in diesem Fall ist es doch echt egal... Da herrschte mit den Eltern Kuddelmuddel, und deswegen kam was durcheinander. Sie hat die Abrechnung nun bekommen, muss wohl nachzahlen und hofft nun auf ein Wunder..;)

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#17
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#19
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Was mir dabei immer aufstößt ist, dass ein VM da eine berechtigte Forderung hat, die Ex-Mieterin noch nicht einmal bestreitet, dass sie das Geld schuldet, jetzt aber wg. der um einen Tag zu spät angekommenen Post (aus eigener Schuld), auf eine rechtliche Finte hofft, die sie von der Zahlung befreit.

Finde ich unmöglich!

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#20
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Doch, das gibt es schon ein Weilchen, aber kostet halt ein bissi mehr als 6 Monate.

Ja, darauf läuft es wohl hinaus.

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#21
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Naja, wenn ich ehrlich bin, dann kann Laura verstehen, wenn ihr ehemaliger VM nur ein bisschen so wie meiner ist.

Mein VM hat sich über Jahre auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert: Einzug konnte erst 2,5 Monate nach dem eigentlichen Termin stattfinden, Haustür nicht abschließbar, ältestes Thermenmodell (obwohl sein eigener Heizungsfuzzi ihm dringend schon eine neue angeraten hat…) Halt so lauter Kleinkram.

Ich habe geradezu einen Freudentanz aufgeführt vor meinem Briefkasten an Silvester – keine NK-Abrechnung für 2006 drin (und Zeugin stand neben mir) Oh yeah.

Ja, so eine bin ich!

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#22
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Los Vermieter hier im Forum: steinigt mich!

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#23
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch :grins:

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#24
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Bei dem VM freut mich das auch für dich - keine Steinigung erforderlich ;)

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#25
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Danke! :love:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
LauraLogona
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also erstmal: schade, dass sich einige leute von euch hier gleich so aufregen und vor allem: sachen behaupten, die gar nicht stimmen.
1. ich habe in meinem beitrag kein einziges mal behauptet, dass ich die forderung des VM ungerecht finde und/oder sie nicht bezahlen will. ich wollte lediglich NACHFRAGEN, weil ich gehört hatte, dass es so eine frist gibt. im übrigen liegt der nachzahlungsbetrag unter 100euro, so dass man da auch keinen großen wind machen muss.
2. wie schon gesagt und hier ja auch mittlerweile bewiesen, gibt es die nachsendemöglichkeit von einem jahr! wenn man keine ahnung, einfach mal den mund halten oder sich informieren. ich hatte schließlich meine unterlagen hier vor mir von der post, wo ein jahr nachsendeauftrag vereinbart war. und wie gesagt, bei meiner mutter war es ebenso.
3. man sollte sich, als außenstehender, kein urteil über das verhältnis von mieter und vermieter erlauben. ihr kennt meine vermieter nicht, aber sie sind nicht besonders human (siehe den beitrag von oha). was aber nichts damit zu tun hat, dass ich deswegen irgendwelches geld nicht zahlen will oder sonstwas. wie gesagt, ich wollte einfach nur nachfragen. und das sollte ja eigentlich noch erlaubt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...hmm, naja. ich meine frist ist frist, oder nicht? und wenn man ein paar tage über die frist ist, dann ist man dennoch über die frist. oder nicht?sonst bräuchte man ja gar keine frist setzen....

wozu dann diese Art der Fragestellung ?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
jslpz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Die Ausgangsfrage ist ja immer noch unbeantwortet. Eingang oder Poststempel? Mein Fall liegt aehnlich: bin zum 31.08.2006 ausgezogen - ins Ausland. Neue Anschrift im Ausland war dem Vermieter bekannt, dorthin hat er die Abrechnung ja auch geschickt. Poststempel 28.12.2007 (Freitag). Eingang bei mir 3.1.2008. Ihm musste ja klar sein, dass der Brief niemals vor Ablauf des Jahres ankommen kann! Also nochmal zur Ausgangsfrage zurueck: Zaehlt der Eingang oder der Poststempel?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
also erstmal: schade, dass sich einige leute von euch hier gleich so aufregen und vor allem: sachen behaupten, die gar nicht stimmen.
Zitat:


Das betrifft aber nur die Jungs die der VM-Fraktion hier angehören. Bei deinem Thread haben sich jetzt fast ausschliesslich VM's gemeldet. Ich denke nun kannst du die Antworten besser einschätzen.

Generell gilt dass die NK bei dir in deinem Verfügungsbreich eingegangen sein muss. Also nix Poststempel. Von dieser Seite her hat dein VM die Frist klar verpasst! Auch gebe ich dir da Recht dass ein VM damit rechnen muss dass der Postweg mal etwas länger dauert und somit nicht mehr Fristgerecht beim Empfänger eintrifft, wenn er das so knapp losschickt. Zudem war der 29. auch noch ein Samstag, alleso enger geht es wirklich nimmer.

Wie das Kuddelmuddel mit der Adresse zu bewerten ist, naja letztendlich hat dich der Brief ja erreicht ohne weiteres zutun des VM. Meiner Meinung nach hat da der VM halt Pech gehabt, auch wieder hinsichtlich der sehr späten Abgabe des Briefes bei der Post. Wie gesagt damit musste er dann eigentlich rechnen dass der Brief nicht mehr fristgerecht ankommt.

Ich würde an deiner Stelle mir mal das Mietverhältnis ansehen, wenn immer alles ok war dann würd ich ohne Probleme zahlen schliesslich sind es ja Kosten die du tatsächlich verursacht hast. Wenn dein VM ein Stinkstiefel war der nur Probleme machte dann würd ich nicht ohne weiteres zahlen und mich mal beim Anwalt oder Mieterbund beraten lassen. Eine vernünftige Aussage hierzu bekommst du in einem Forum eh nicht.


0x Hilfreiche Antwort

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