Hallo liebe Community,
wir wohnen in Hessen in einer 2/12-Zimmer-Altbauwohnung mit sehr hohen Decken ( 2 Vollzimmer und ein Durchgangszimmer - Verlängerter Flur und liegt zwischen Wohn- und ehemaligen Schlafzimmer) Das Durchgangszimmer ist mi einer sehr dünnen Trennwand zum Sund einer Glasscheibe oberhalb des Zimmers mit einfach Verglasung.
Nun haben wir am 01.09.2012 einen Mietvertrag mit einer Kündigungsverzichtsklausel unterschrieben
Zitat:Beide Parteien verzichten für die kommenden 3 Jahre , ab Beginn des Mietverhältnisses, auf eine ordentliche Kündigung(Kündgungsausschluß)
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe mich damit vorher leider nicht wirklich beschäftigt.
Nun haben wir am vor 15 Monaten Nachwuchs bekommen und haben alles versucht die Wohnung so umzubauen, dass es trotzdem funktioniert. Das Schlafzimmer zum Kinderzimmer und in das Zwischenzimmer eine Hochetage eingebaut. Leider mussten wir feststellen, dass es eine Katastrophe ist. Wir können uns im Bett ( Hochetage ) nicht bewegen, ohne das die Gefahr besteht, dass unser Sohn wach wird. Also schlafen wir seit dem er kein Baby ist ( hatten vorher alle zusammen im Schlafzimmer geschlafen ) im Wohnzimmer auf der Couch und daher kommen wir nicht wirklich zu schlafen. Meine Frau ist leider bei der Geburt erkrankt und daher stehe ich Nachts auf und gehe auch arbeiten. Dazu kommt, dass wir keinen Parkplatz in der Nähe finden und meist 15-20 Min Fußweg entfern parken müssen ( was uns vorher nichts ausgemacht hatte )
Nun haben wir uns eine neue Wohnung 3-Zimmer Wohnung zum 15.09.15. in der Nähe der Eltern meiner Frau gesucht ( damit sie tagsüber unterstützt werden kann wegen den vielen Arztbesuchen und Therapien ) und bin nun über diese Klausel gestolpert und war entsetzt, da ich dachte ich könne zum 01.09.15 bzw. 30.0.915 kündigen. Dem schein nicht so zu sein.
Wenn die Klausel zusätzlich noch folgendes Enthalten hätte
Zitat:Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Hätte ich das wohl besser verstanden.
Nun zu meiner Frage :
1.) habe ich bezüglich der Klausel eine Change ?
2.) ist die Kündigung dann wirklich erst zum 30.12.15 möglich ?
3.) Wenn ich nun vom Gesetzgeber und auch im Mietvertrag stehende 3 Werktage nach Monatsanfang nehme, würde doch auch der 01.11.15 gehen oder ( Kündigung am 03.09. für Monat August zum 01.11.15 ).
Für jeden Tipp bin ich dankbar.
Danke J-Alf
P.S. Selbstverständlich habe ich vor meinem Post hier erst einmal einschlägige Suchmaschinen bemüht. Jedoch immer nur Info zu 4 Jahren gefunden und das die Frist hier nicht zusätzlich dazu kommt, da sonst die 48 Monate überschritten würden. Man kann doch nicht bei dem einen so und bei dem anderen so entscheiden.
-- Editier von j-alf am 30.06.2015 16:03