Frisch getrennt / Trennungsjahr / Möbel- & Geldaufteilung

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tex371
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frisch getrennt / Trennungsjahr / Möbel- & Geldaufteilung

Hallo zusammen,
ich habe mich vor kurzem von meinem Mann getrennt und wohne seit dem 01.05. alleine in einer Wohnung. Nun möchte ich wieder in das Haus zurück und das er auszieht. Wir haben letztes Jahr gemeinsam ein Haus gekauft. Er ist bereit dazu auszuziehen möchte aber nahezu alles an Möbel und Elektrogeräten mitnehmen. Ist das sein Recht oder ist das gesetzlich geregelt? Beispielsweise hat er den Fernseher vor der Ehe aber schon während der Beziehung gekauft, den Kredit hierfür haben wir jedoch gemeinsam bis in die Ehe abgezahlt. Ein anderes Beispiel ist das Bett, das haben wir in der Ehe gekauft, da ich es aber gezahlt habe steht auf der Rechnung auch mein Name.
Wir haben einen "2. Satz" an Möbeln, sprich Wohnzimmermöbel und Schlafzimmermöbel das ungenutzt im Keller steht. Kann er dann auch diese nehmen oder bin ich dazu verpflichtet ihm die neuen Möbel aus dem gemeinsamen Haus zu geben?
Muss ich zu einem Anwalt gehen um das Trennungsjahr einzuläuten oder genügt die Mietvertragskopie?
Zusätzlich haben wir noch 2 Autos, das eine läuft komplett auf ihn und bei dem anderen bin ich Eigentümerin und er ist Finanzierungsnehmer. Kann ich das Auto weiterfahren ohne im was dafür zu zahlen bzw. kann / darf ich das Auto einfach abmelden und bin dann aus der Sache raus?

Wir hatten bis zu diesem Monat ein gemeinsames Konto. Ich habe mir schon ein eigenes eröffnet auf das mein Gehalt läuft. Meine laufenden Fixkosten habe ich jedoch bereits auf das gemeinsame Konto überwiesen (sprich Versicherungen etc.).
Ich habe ein eigenes Sparbuch das ich nun auch mit auf die neue Bank genommen habe. Ich habe ihm aber die Hälfte überweisen müssen, da er es verlangt hat. Eigentlich will er die kompletten 4.000€, jedoch habe ich sonst nichts mehr um über die Runden zu kommen.... Bin ich dazu verpflichtet ihm die andere Hälfte auch noch zu geben? Denn unter dem Strich versäuft er es nur und ich spare schon sehr lange da ich mir damit mal einen Motorradführerschein + Motorrad kaufen wollte.

Wie ist es wenn ich mir jetzt innerhalb des Trennungsjahres neue Dinge wie z.B. Fernseher kaufe. Muss ich ihm das dann geben oder gehört das alleine mir?

Ich bin übrigens Anfang 20 und er Mitte 40.

Ich hoffe wirklich Ihr könnt mir weiterhelfen... Denn ich habe keinerlei Geld übrig um noch zum Anwalt zu gehen...

Vielen Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tex371,

Ich denke die wichtigste Frage ist erstmal der Trennungsunterhalt.

Ihr seid verheiratet?

Sein Einkommen?
dein Einkommen?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Für das Trennungsjahr brauchen Sie keinen Anwalt. Das ist eine Frage nach dem Faktischen. Also entweder sind SIe getrennt oder nicht. Der Anwalt kann Sie nur dazu beraten, auf was man für ein richtiges Trennungsjahr so achten muss und dann nach einem Jahr den Scheidungsantrag einreichen. Bezüglich des Autos sollten Sie bedenken, dass er wohl nicht weiterhin für Sie das Auto finanzieren wollen wird. Stellt er die Raten ein, versucht die Bank die Volstreckung in das Auto. Oder er fordert das Auto zurück, was je nach genauer Fallkonstellation erfolgreich sein könnte. Da Sie insgesamt eine ganze Reihe von Baustellen und Sonderwünschen haben, werden SIe um die Beratung beim Anwalt meiner Meinung nach nicht wirklich herumkommen. Ob Sie diese in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Ich wage nur zu prophezeien, dass Ihnen das unterm Strich günstiger zu stehen kommt.

Zitat:
Beispielsweise hat er den Fernseher vor der Ehe aber schon während der Beziehung gekauft
Das ist vollkommen unrelevant. Es ist sein Fernseher und nichtmals Teil der Ehemasse. Wenn es nur um solche Dinge geht, können Sie schonmal gar keine Ansprüche anmelden. Das ist schlicht un ergreifend sein Eigentum, mit dem er machen kann, was er will. Sie muss er dazu nicht fragen. Ein "Mitspracherecht" aber Sie von Anfang an nur bezüglich der Ehesachen.
Zitat:
Ein anderes Beispiel ist das Bett, das haben wir in der Ehe gekauft, da ich es aber gezahlt habe steht auf der Rechnung auch mein Name.
Das ist auf andere Weise unrelevant. Denn das während der Ehe angeschaffte Ehebett ist ja nun das Paradebeispiel für ehelichen Hausrat, an den jeder seine Ansprüche anmelden kann. Jetzt hat er es aber nunmal und Sie wohl ein neues. Da wird kein ichter einen Bettentausch anordnen.
Zitat:
Ist das sein Recht oder ist das gesetzlich geregelt?
Das ist nicht nur sein Recht, sondern sogar sein Grundrecht. Folglich ist es auch nicht nur gesetzlich geregelt, sondern grundgesetzlich. Siehe hier: Art. 2 GG ! Demnach kann er nicht nur die Mitnahme der Möbel fordern, sondern auch den AUszug verweigern. Sie haben keinerlei Rechtsanspruch in der Hand, ihn da rauszuwerfen. Wenn Sie ihm also die Wohnung nehmen wollen, dann sollten Sie ihm wenigstens die Möbel lassen. Eigentlich ist das zwar allein Ihre Entscheidung. Nur ist es dann auch allein seine Entscheidung, ober auf Ihren WUnsch eingeht oder die Tür des Hauses für Sie verschlossen bleibt. Dann haben Sie im Endeffekt weder Möbel noch Haus. Wäre es also nicht ratsam, ihm seinen Wnsch zu erfüllen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

Wer bezahlt denn das Haus bzw. welche Belastungen werden von wem getragen?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass ihr verheiratet seid und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt. Das bedeutet, dass jeder Ehegatten "sein" eigenes Vermögen hat bzw. behält. Es gibt keine "Ehemasse" und er hat auch kein "Grundrecht", die Möbel zu fordern.

Zitat:
Ist das sein Recht oder ist das gesetzlich geregelt?

Die Möbel etc.gehören demjenigen, auf den die Rechnung lautet. Ihr solltet euch über die Verteilung des Hausrats einigen, eine gerichtliche Einigung ist/wird teuer.
Zitat:
Nun möchte ich wieder in das Haus zurück und das er auszieht.

"Wünschen" kannst du viel - einen Anspruch darauf hast du nicht.
Zitat:
Er ist bereit dazu auszuziehen möchte aber nahezu alles an Möbel und Elektrogeräten mitnehmen.

M.E. erachtens hast du die schlechteren Karten in Bezug auf Nutzung des Hauses, da du bereits ausgezogen bist. Wenn er freiwillig auszieht, solltest du ihm entgegenkommen.
Zitat:
Ich habe ihm aber die Hälfte überweisen müssen, da er es verlangt hat.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage; das ist dein Geld.
Zitat:
Denn ich habe keinerlei Geld übrig um noch zum Anwalt zu gehen...

Ohne Anwalt wird es nicht gehen.

1x Hilfreiche Antwort

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