Freundin Hartz IV in meine Wohnung ziehen ?

16. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sascha61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)
Freundin Hartz IV in meine Wohnung ziehen ?

Hallo zusammen,

da meine Ex demnächst aus meiner Wohnung auszieht würde meine Freundin gern dort einziehen. Sie bezieht zur Zeit Hartz IV. Die Wohnung ist nach den Massstäben der ARGE definitiv zu gross für eine Person. Ich wohne über 500 km entfernt, würde also NICHT mit ihr zusammen dort wohnen, aber sie natürlich ca. alle 2 Wochen über das Wochenende besuchen. Die Wohnung ist komplett eingerichtet, insbesondere befinden sich dort auch sehr hochwertige Einrichtungsgegenstände (Sauna, Plasma-TVs, Hifi-Equipment etc). Ich würde natürlich KEINE Miete verlangen.

Meine Fragen:
- Verliert meine Freundin ihre Ansprüche auf Hartz IV ?
- Falls nein, was wäre bei einem Besuch der ARGE ? Würden Sie glauben, dass die gesamte Einrichtung mir gehört ?
- Falls doch - Kann (und darf) man mit der ARGE eine Deal abschliessen: Keine Unterstützung mehr, dafür Übernahme der Umzugskosten ? Wenn ja, wie stehen die Chancen, dass man sich einigt ?
- Wenn ich nach einer Einigung nur frage, können Sie ihr SOFORT die Leistungen streichen und mich verpflichten, für sie aufzukommen ?

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus - und Eure Einschätzung, was ich am besten jetzt kurzfristig tun sollte...

Gruss
Sascha

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Sascha:

Bei dem Inhalt Deines Postings kann man sich durchaus so das eine oder andere zusammenreimen, was ich jetzt einfach mal bewußt ignoriere (da kommen bestimmt noch andere). Ich versuche einfach mal ganz sachlich auf Deine Fragen zu antworten:

quote:
Verliert meine Freundin ihre Ansprüche auf Hartz IV ?


Wegen eines Umzuges, und deshalb, weil sie dann mietfrei wohnt (was ist denn mit Nebenkosten?), bleibt der Anspruch auf die Regelleistung selbstverständlich bestehen.

Gleichwohl wird die ARGE sicherlich hellhörig werden und nachfragen, bzw. ggf. auch weitere Nachforschungen anstellen, um festzustellen, ob Du Deine Freundin auch noch über die kostenlose Wohnung hinaus, finanziell unterstützt.

quote:
Falls nein, was wäre bei einem Besuch der ARGE ? Würden Sie glauben, dass die gesamte Einrichtung mir gehört ?


Was die ARGE glaubt, ist irrelevant. Entscheidend ist, was die ARGE beweisen kann. Außerdem: Mit welcher Begründung sollte die ARGE einen Hausbesuch machen? Dieser muss vorher angekündigt und begründet werden und ist nur zulässig, wenn dieser für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit unerlässlich ist. Das heißt, der Hausbesuch muss die Möglichkeit bieten, die benötigten Informationen zu erlangen und diese Informationen dürfen auf keinem andern Weg zu erlangen sein. Der Hausbesuch muss immer das letzte Mittel sein, um entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen.

Darüber hinaus steht die Wohnung unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Du, bzw. Deine Freundin, wenn sie dort wohnt, muss die MA der ARGE nicht in die Wohnung lassen.

quote:
Falls doch - Kann (und darf) man mit der ARGE eine Deal abschliessen: Keine Unterstützung mehr, dafür Übernahme der Umzugskosten ? Wenn ja, wie stehen die Chancen, dass man sich einigt ?


Die ARGE wird sich mit Sicherheit auf keinerlei Deal einlassen (versucht es besser gar nicht erst). Wenn Leistungsanspruch besteht, werden Leistungen gewährt. Wenn kein Leistungsanspruch, dann eben nicht. Und die Umzugskosten wird Deine Freundin vermutlich nicht bezahlt bekommen, weil der Umzug vermutlich nicht notwendig im Sinne des SGB II sein wird. Oder warum will Deine Freundin umziehen.

quote:
Wenn ich nach einer Einigung nur frage, können Sie ihr SOFORT die Leistungen streichen und mich verpflichten, für sie aufzukommen ?


Wie bereits geschrieben, versuch es gar nicht erst. Das gibt nur einen Rattenschwanz an Problemen.

Soviel zu Deinen Fragen. So ganz kann ich mir einen weitern Kommentar jetzt doch nicht verkneifen. Du scheinst ja sehr gut zu verdienen. Auch scheint die Beziehung zu Deiner Freundin so gefestigt zu sein, dass Du Dir vorstellen könntest, sie finanziell zu unterstüzen. Warum bitte stehst Du dann nicht freiwillig so weit zu ihr, dass Du sie finanziell, und nicht nur durch mietfreies wohnen, unterstützt und sie auf ALG II verzichtet?

Gruß,

Axel





-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
Sascha61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Axel,

Danke für Deine Einschätzung, die mir schon geholfen hat. Du hast Recht, ich verdiene ganz gut - aber meine Exfrau hat noch einige Klagen offen (Sie fordert einen Horrorunterhalt). Zudem habe ich ihr meine ganze Ersparnisse (20.000 Euro) überwiesen als Gegenleistung dafür, dass sie aus meiner Wohnung auszieht. Einen Umzug meiner Freundin zu bezahlen wird daher trotz allem ziemlich hart bis unmöglich. Zur Umzugssituation meiner Freundin: Sie hat 3 Kinder und sie wohnen zur Zeit in einer 2-Zimmer-Wohnung, was bedeutet, dass sie im Wohnzimmer schläft und sich 3 Kinder ein Kinderzimmer teilen. Sie hätte daher eh Anrecht auf eine grössere Wohnung. Die Frage ist nur, inwieweit sie in eine eingerichtete Wohnung mit ca. 200 qm ziehen dürfte.
Die Nebenkosten würde ich natürlich auch übernehmen. Und wenn das mit der Weiterzahlung des Hartz IV nicht klappt würden wir das auch irgendwie hinbekommen. Wir möchten keinerlei Leistung illegal erschleichen, aber die Übernahme der Umzugskosten wären eben wegen meiner Exfrau kaum möglich und ein Deal mit der ARGE, die Umzugskosten im Gegenzug zum Wegfall aller Leistungen zu bezahlen wäre ja eigentlich für beide Seiten OK. Aber den Vorschlag lassen wir dann lieber und ich richte mich darauf ein, den Umzug zu bezahlen und meine Freundin in Zukunft zu unterstützen.

Aber gerecht kann ich das nicht finden - meine Ex hat einen Neuen, der ja auch auf meine Kosten lebt (obwohl er arbeitet). Ihr Anteil an meinen 3/7 meines Gehaltes sind mehr als er verdient und die beiden leben zusammen - meine neue Freundin und ich dürfen uns die anderen 4/7 teilen...

Toll....

Danke und Gruss
Sascha

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Was sollen denn da für Umzugskosten anfallen, wenn die neue Wohnung bereits komplett eingerichtet ist?

Und die ARGE bezahlt bei den Umzugskosten ohnehin keinen Full-Service.

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
meine neue Freundin und ich dürfen uns die anderen 4/7 teilen...


Kindergeld und Unterhalt für drei Kinder kommen allerdings auch noch dazu...

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 16.05.2008 22:55:47

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hh

quote:
Und die ARGE bezahlt bei den Umzugskosten ohnehin keinen Full-Service.


doch tut sie, wenn der leistungsempfänger krank ist z.b.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sascha61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo zusammen,

"Was sollen denn da für Umzugskosten anfallen, wenn die neue Wohnung bereits komplett eingerichtet ist?"

Natürlich möchte meine Freundin auch ihre Einrichtung (und die der Kinder) mitnehmen...

"meine neue Freundin und ich dürfen uns die anderen 4/7 teilen...

Kindergeld und Unterhalt für drei Kinder kommen allerdings auch noch dazu..."

Das ist richtig - sollte allerdings auch für die Kinder verwendet werden und nicht dem eigenen Einkommen zugerechnet werden, oder ? Man kann (besonders als Frau ;-) ) auch sicher anderer Meinung sein, aber wenn meine Ex fast die Hälfte meines Einkommens kassiert, selbst nicht arbeitet, mietfrei bei ihrem Neuen wohnt und sich UND IHM davon ein schönes Leben bereitet und ich von dem Rest 2 Wohnungen bezahlen muss und irgendwie mit meiner neuen Freundin über die Runden kommen muss, dann darf einem schon mal die Hutschnur hochgehen, oder ? Aber das war ja gar nicht mein Thema sondern nur ein Aufreger am Rande...

Ich fasse also zusammen:
- Umzug werden wir also selbst übernehmen müssen (Günstigen LKW mieten, Freunde als Helfer zusammensuchen)
- Regelsatz kann es für meine Freundin weiterhin geben, wir muss nur weiterhin ihren eigenen Haushalt führen und ich darf sie nicht unterstützen
- Ich kann nur auf das neue Unterhaltsrecht hoffen und hoffen, dass ich bald weniger oder nichts mehr für meine Ex zahlen muss - glaubt mir, wir würden liebend gerne auf die Hartz IV Unterstützung verzichten.
- Weiterhin mit der Erkenntnis leben, dass das bisherige Unterhalstrecht aus jemanden, der eigentlich ganz gut verdient ganz schnell jemanden machen kann, bei dem das Geld richtig knapp wird. Und die Ex lacht sich ins Fäustchen...

Gruss
Sascha

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#7
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

wieso heiratest du nicht einfach???
Dann hat deine neue Frau und ab da eure 3 Kinder von dir vorrangig das Unterhalt zu bekommen und die ex kannst du dann in den wind schießen !!!! Und wenn du nachweisen kannnst, dass sie einen neuen versorger hat, brauchst du doch kein einzigen cent mehr für die ex zu zahlen. nur für die gemeinsamen Kinder, wnn welche vorhanden, aber wenn für dein Unterhalt erst gesichert ist, sind kinder außer haus dann nachrangig.

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mina

nö.
die kinder der neuen sind nicht seine, null unterhalt.
rangfolge, wenn er zahlen muß: alle kinder des mannes, dann die betreuende mutter, dann die neue frau.
da wäre es besser, er macht der neuen ein kind, dann könnte es sein, dass exe weniger bekommt.

sunbee

sunbee

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Sascha:

Ist die Wohnung, von der Du sprichst, eigentlich Dein Eigentum, oder von Dir gemietet?

quote:
Natürlich möchte meine Freundin auch ihre Einrichtung (und die der Kinder) mitnehmen...


Insbesondere bei der Kinderzimmereinrichtung kann ich das ja ganz gut verstehen. Andererseit, wie groß ist denn Deine Wohnung, bzw. ist da denn noch Platz für die entsprechenden Möbel?

quote:
Umzug werden wir also selbst übernehmen müssen (Günstigen LKW mieten, Freunde als Helfer zusammensuchen)


Die Anmietung eines günstigen LKW's sowie die Bewältigung des Umzugs in Eigenregie wird in der Regel ohnehin verlangt. Lediglich wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, dass dieses nicht möglich ist, werden ggf. auch die Kosten eines Umzugsunternehmens erstattet.

Deine Freundin wohnt mit 3 Kindern in einer 2-Zimmer-Wohnung. Das ist - auch im Sinne des SGB II - unzumutbar, wodurch der Umzug notwendig ist. Die Notwendigkeit eines Umzuges führt wiederum dazu, dass die ARGE die Umzugskosten zu übernehmen hat. Als zweites Kriterium für die Kostenübernahme wird von den ARGE'n gerne behauptet, daß diese nur möglich ist, wenn die neue Wohnung angemessen ist. Dieses ist vorliegend mit Sicherheit nicht der Fall. Da aber zukünftig für Deine Freundin keine Unterkunftskosten mehr anfallen, spielt die Frage der Angemessenheit keine Rolle.

Fazit: Meines Erachtens muß die ARGE die Umzugskosten übernehmen. Allerdings solltet Ihr Euch dennoch darüber im Klaren sein, daß Ihr mit einem entsprechenden Antrag und den damit verbundenen Informationen an die ARGE, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Misstrauen des SB wecken und weitere Nachforschungen provozieren werdet. Die ARGE wird Euch unterstellen, daß Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seid, was dazu führen würde, daß Dein Einkommen auf die Leistungen Deiner Freundin angerechnet wird = voraussichtlich kein ALG II mehr. Die Vermutung der eheähnlichen Gemeinschaft wird auch durch die Kinder Deiner Freundin gestärkt. Ihr würdet wohl den Nachweis führen müssen, daß Ihr Euch nicht gegenseitig finanziell unterstützt. Prinzipiell ist das zwar sicherlich möglich. Ist halt nur die Frage, in wie weit Ihr gewillt seid, Euch diesen Streß anzutun.

Auch wenn es mir hier ein klein wenig widerstrebt, diesen Tip zu geben, und ich von dem einen oder anderen User wahrscheinlich dafür abgewatscht werde, gibt es durchaus die Möglickeit diesem Theater aus dem Weg zu gehen:

Wenn es die Räumlichkeiten Deiner Wohnung zulassen, dann vermiete einfach einen Teil der Wohnung an Deine Freundin. Entweder mit Untermietvertrag (Zustimmung des Vermieters erforderlicht), oder - wenn es eine Eigentumswohnung ist - mit normalem Mietvertrag. Ihr müsstet Euch vorab bei der ARGE erkundigen, wie hoch die angemessenen Unterkunftskosten sind. Diese sind nämlich regional sehr unterschiedlich. Mit 4 Personen stehen Deiner Freundin 4 Zimmer und ca. 90 m² Wfl. zu. Es sollte in diesem Fall aber auf jeden Fall ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart werden. Auch müssen die vereinbarte Miete und Nebenkosten von Deiner Freundin dann tatsächlich bezahlt werden (nachweislich), da diese dann auch von der ARGE übernommen werden.

Zu der Geschichte mit dem Unterhalt kann ich nichts sagen, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne. Wirklich nachvollziehen und verstehen kann ich derartige Regeln (von denen man ja immer wieder mal hört), allerdings nicht.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#10
 Von 
Sascha61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke Euch,

mittlerweile tendiere ich schon dazu, in den sauren Apfel zu beissen, auf alle Unterstützungen seitens der ARGE zu verzichten und zu sehen, dass wir irgendwie über die Runden kommen. Etwas (halb) illegales wie eine Proforma-Vermietung zu machen ist auch heikel. Wenn ich am Wochenende dort bin, dann möchte ich natürlich auch im Schlafzimmer schlafen und nicht immer meine Zahnbürste verstecken müssen... Und habe auch keinerlei Lust auf Beschnüffelung von der ARGE und immer darauf aufzupassen, dass die Kinder nichts verraten...
Es ist übrigens meine Wohnung und mit ca. 200qm ist auch genug Platz, alles irgendwo unterzubringen.

Als letzte Alternative habe ich ja auch noch die Möglichkeit, mir einen Job in der Nähe zu suchen und meine Mietwohnung aufzugeben. Allerdings habe ich das vor einiger Zeit schonmal gegenüber meiner Ex geäussert (in dem Zusammenhang, dass sie aus meiner Wohnung ausziehen soll (Alleineigentum)). Darauf bekam ich allerdings als einzige Reaktion einen gepfefferten Brief ihrer Anwältin, in dem sie mich davor warnte, einen niedriger bezahlten Job anzunehmen, da der Unterhaltsanspruch in voller Höhe bestehen bleiben würde und sie gerichtlich durchsetzen würden, dass es mir auch zumutbar wäre, dann noch einen Zweitjob anzunehmen. Oder meine Wohnung zu verkaufen, da ich dann wieder in voller Höhe leistungsfähig wäre...

Gruss
Sascha

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#11
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

totaler quatsch ist das, wenn du heiratest, bist du in erster linie für deine familie im haus unterhaltspflichtig!!! Erst wenn was übrig bleibt nach abzug aller kredite, musst du unterhalt zahlen du hast auch größeren selbstbehalt - gehe mal in den familienrechtforum und ließ was ausführlicher zum unterhalt. Ich kenne das von einigen meinen Bekannten, die eigenhaus hatten, mehrere gemeinsame kinder mit ex und mehrere stiefkinder, nach abzug aller verpflichtungen musste er gar nichts zahlen und das bei einem netto über 5000 € (es waren 3 eigene Kinder und 2 Stiefkinder). Er hat trotzdem immer eigennen kindern hier und da geld zugesteckt ohne, dass die ex was davon hatte. Klar bleiben Unterhaltsschulden für die eigenen Kinder hängen, aber wenn du unter der Sozhilfe mit deiner jetziger familie leben müsstest, ist es keinem gedient, wenn du nach unterhaltszahlungen zum soz selbst gehen müsstest. Wenn du in deiner Situation noch mieteinnahmen laufen hast - wirst du noch höhere Unterhalt zahlen müssen!!! Echt profis hier, die dich beraten. Gehe lieber selbst zu einem Familienanwalt und lasse dich für ca 100€ beraten, es bringt dir mehr, als hier bescheuerten ratschläge, die sowieso nicht auf deine situation ausgerichtet sind.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sascha61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 9x hilfreich)

Aber ich wollte doch noch gar nicht heiraten, sondern nur wissen, ob die ARGE die Umzugskosten und weiterhin den Regelsatz übernimmt ;-)

Noch eine Frage: Wenn meine Freundin der ARGE mitteilt, dass sie in meine Wohnung zieht und auch in Zukunft kein Hartz IV mehr bekommt, da ich für sie aufkomme - besteht dann die Gefahr dass in unserem Privatleben geschnüffelt wird ob ich evtl. schon vorher verpflichtet gewesen wäre, für sie aufzukommen und sie sogar etwas zurückzahlen müsste (wg. eheähnliche Gemeinschaft auch bei räumlicher Trennung) ?

Gruss
Sascha

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#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@mina:

Dann lasse uns doch mal an Deinem umfassenden Wissen teilhaben und schreib mal, was für bescheuerte und nicht zur Situation passende Ratschläge hier gegeben wurden. <img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/g015.gif>

Nicht zur Situation passend war bisher eigentlich lediglich Dein toller Tip, zu heiraten. Diese Entscheidung hat doch wohl ausschließlich der TE alleine zu treffen, und nicht Du. Und das jemand nach einer - offensichtlich noch gar nicht so lange zurückliegenden - Scheidung, sich zunächst mal sehr schwer damit tut, gleich wieder zu heiraten, ist - zumindest für mich - mehr als verständich.

@Sascha:

Vergiss einfach das mit dem heiraten. Das steht doch hier gar nicht zur Diskussion.

Ich denke, zu den Umzugskosten und Regelsatz habe ich eigentlich alles notwendige geschrieben. Inwieweit eventuelle Mieteinnahmen tatsächlich Deine Unterhaltspflicht erhöhen würden, weiß ich nicht. Könnte ich mir aber schon vorstellen.

Wegen eventueller Rückforderungen gegen Deine Freundin würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen. Es ist zwar durchaus denkbar, dass die ARGE in die von Dir gedachte Richtung denken und nachforschen werden. Allerdings müsste die ARGE schon den Nachweis führen, dass Du Deine Freundin tatsächlich finanziell unterstützt hast, um deswegen entsprechende Rückforderungen stellen zu können. Soweit das nicht geschehen ist, ist hier auch nichts zu befürchten. Erst Recht bist Du der ARGE gegenüber nicht verpflichtet, für die Vergangenheit, irgendwelche Angaben zu Deinen Einkommensverhältnissen zu machen oder gar entsprechende Belege vorzulegen.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 17.05.2008 17:33:57

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#14
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

ich denke sie ziht weit weg von ihrer arge, d.h. sie müsste je die zuständigkeit wechseln. sie kann einfach abwarten bis der bescheid abläuft und kein folgeantrag stellen. sie braucht lediglich mitzuteilen, dass sie von da weit wegzihet und nicht mehr bedürftig sein wird. wohin sie wegziht interessiert doch niemanden. Die machen ihre bankkonten abgkleichen, ob sie leistungsberechtigt ist, wäre sie das nicht hätte sie längst eine vorladung zur anhörung bekommen. Wenn sie sagt, sie wird nicht mehr bedürftig sein, wird wohl kaum ihr jemand hinterherrennen und bitten den folgeantrag zu stellen.

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#15
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

ach so du kannst sie auch als Haushalstshälterin bei dir einstellen und dafür einen angemessenen Lohn zahlen, sie ist dann auch versichert in jeder sicht (kranken, renten) und du hast absetzbare ausgaben - davon kann sie dir auch kleine miete zahlen und eventuell kinderzuschlag beantragen. Somit hast du deine Fürsorge erfüllt und musst sie auch nicht sofort heiraten. ich bin einfach gegen so lala beziehungen - entweder heirat oder gar nicht - aber das ist eben meine sicht - wollte niemandem was aufzwingen - nur für mich gibts keine halbding in so einer sache, darum bleibe ich seit jahren alleine und das ist besser so:)

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#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@mina:

quote:
ch denke sie ziht weit weg von ihrer arge, d.h. sie müsste je die zuständigkeit wechseln.


Wo bitte steht das? :???:

quote:
sie braucht lediglich mitzuteilen, dass sie von da weit wegzihet und nicht mehr bedürftig sein wird.


Wenn die Leistungsempfängerin zukünftig auf Leistungen verzichten wollte, bräuchte sie der ARGE überhaupt nicht mitzuteilen, dass sie umzieht. Es würde dann reichen, entweder keinen Folgeantrag mehr zu stellen, oder mitzuteilen, dass ab dem xx.xx.xxxx auf weitere Leistungen verzichtet wird.

quote:
Die machen ihre bankkonten abgkleichen, ob sie leistungsberechtigt ist,


Auf Grund eines Kontoabrufes läßt sich keinesfalls feststellen, ob jemand leistungsberechtigt/hilfebedürftig ist. Bei einem Kontoabruf erfährt die ARGE lediglich, ob, und bei welcher Bank/welchen Banken, die LE überhaupt Konten besitzt. Über Kontobewegungen, bzw. Kontostände erhält die ARGE keine Auskunft.

quote:
Wenn sie sagt, sie wird nicht mehr bedürftig sein, wird wohl kaum ihr jemand hinterherrennen und bitten den folgeantrag zu stellen.


Wahrscheinlich nicht. Aber auch das hat es durchaus schon gegeben.

quote:
ich bin einfach gegen so lala beziehungen - entweder heirat oder gar nicht


Also lieber 5 mal heiraten und wieder scheiden lassen, anstatt einfach erstmal so mit dem Partner zusammen zu leben. Na wenn Du meinst... :augenroll:

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mina

was soll das? im unterhaltsrecht stehen alle kinder gleichrangig nebeneinander. erwachsene nur dann, wenn was übrig ist. sind 500€ zu verteilen, 4 kinder da, kriegt jedes 125€. fertig aus.
im rang stehen nach allen kindern betreuende elternteile und erst dann die, die nicht betreuen. gibt es zwei, beispielsweise weil männe gleichzeitig zwei frauen ein kind macht, wird der zu verteilende betrag auf die kinder verteilt, wenn das was übrig bleibt zu gleichen teilen au die kindsmütter.

du schreibst in all deinen antworten nur zeugs, dass werder rechtmäßig noch als guter tipp zu bezeichnen ist.

der threadsteller ist NICHT vater von den kindern seiner neuen und stellte hier die frage nach rechten und pflichten ggüber der arge.
diese fragen hat @axel ausführlich und korrekt beantwortet.

deine seltsamen tricks zur 'haushaltshilfe' und die heiratsidee ist völlig schwachsinnig.
respekt vor dem threadsteller, dass er trotz generve mit der ex die verantwortung für nicht eigene kinder und die neue partnerin in aller konsequenz übernehmen will.





sunbee



-- Editiert von sunbee1 am 17.05.2008 20:30:39

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#18
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

daas sind keine seltsame tricks, sondern ganz legale steuerliche möglichkeiten, nur weil du beim amt sitzt - nennst du einstellen einer Haushaltshilfe einen Trick??? Halo er kann ganz legal sogar bis zu 20% der haushaltsnahen dienstleistung von seinen steuern absetzen. Und die fRau darf ganz legal arbeiten mit Lohnsteuerkarte und sozialer absicherung - das nennst du tricks?

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#19
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

und heiraten als ein trick, na ja cih weiß nicht wie du drauf bist - für mich ist heiraten ein Akt der Liebe - am besten nur ein mal und für immer und nichts mit 100 mal testen und dann entscheiden und am ende mit Aids verrecken:( unmoralische gesellschaft versinkt immer weiter - heute streit, was sollst andere mütter haben auch schöne töchter/söhne.... morgen kann man zurücklassen, weil man ja doch was empfindet, na und dass man inzwischen ein paar mal anderen sexpartner hatte - ist ja heute nichts ungewöhnliches "normal" - ich habe bereits betohnt, dass es meine sicht ist und keiner muss diese mit mir teilen - TE wird schon für sich sortieren, was er annehmen will oder nicht. Und Verantwortung für fremde Kinder soll man nicht nur bereit sein zu übernehmen, sondern wenn man schon dabei ist auch wirklich übernehmen und nicht in der wind schießen sobald man feststellt, es läuft aber doch nicht so wie man wollte - so fehlt offensichtlich noch am Vertrauen - und das ist was beziehung nicht kräftigt. Glaube mir ich weiß wie Kinder leiden, wenn ein fremder "halbherzig Verantwortung übernimmt" und abhaut hintarlassend nicht nur ein herz gebrochen!!!

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#20
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hey Mina,

wo haben sie dich denn rausgelassen?:)

Hab nur einen kleinen *Abstecher* vom Familienrecht hierher gemacht und muss doch mit aller Deutlichkeit hervorheben, dass *wir* solch fahrlässige Ratschläge nicht erteilen!!

quote:
totaler quatsch ist das, wenn du heiratest, bist du in erster linie für deine familie im haus unterhaltspflichtig!!!


Wie das richtig läuft, hat dir Sunbee schon erklärt: Erst die Kinder!!
Dann kämen betreuende Mütter zum Zug, die haben wir in der LG nicht, dann Unterhalt nach langjährigen Ehen, Alter oder Krankheit und dann erst Ehefrauen ohne Kinder...nicht mal das haben wir...

Grüßle





-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 17.05.2008 21:51:43

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@mina:

Tut mir ja leid, aber sämtliche Threads, an denen Du Dich beteiligst, gehen mit Deinem ersten Posting sofort total am Thema vorbei. Der TE fragt nach, wie er, bzw. seine Freundin, sich im Umgang mit der ARGE verhalten soll und welche Rechte und Pflichten sie haben. Nach Möglichkeiten der Steuerersparnis hat hier kein Mensch gefragt. Und dann wirfst ausgerechnet Du anderen Usern vor, sie würden Tips geben, die nicht zur Situation passen. <img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/u015.gif>

Und was bitte soll daran unmoralisch sein, seiner Freundin, im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten, helfen zu wollen, ohne diese gleich zu heiraten. Und hier von 100 mal testen zu reden und zu unterstellen, später dann an Aids zu verrecken, ist einfach völlig daneben. <img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/k010.gif>

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#22
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

dafür sitze ich jetzt 'beim amt'
<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/haushalt/n010.gif></img>

falls ihr noch was braucht, du und @schwesterchen. ich genehmige es euch :grins:

die smilies machen spass, nicht wahr:)

@mina

nimm deine tabletten. sorry, aber deine antworten sind völlig abstrus, da muß man glauben, dir fehlen wichtige bausteine.
der threadsteller übernimmt verantwortung und du laberst dummes zeug.



amtsbee

-- Editiert von sunbee1 am 17.05.2008 22:19:36

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

sunbeebeeeebee,
ich nehme deine antwort als persönliche beleidigung - wenn du welche drogen nimmst, schließe es nicht auf mich automatisch...
ansonsten ist dieser forum kein, in dem die rechtliche beratung erlaubt ist - soviel dazu, dass bausteine wohl bei dir fehlen, wenn ich mir kei´ne mühe mit nu r einem vorhandenem finger tippe -soviwl dazu.
und tschuss
ansonsten helfe ich gerne leuten, die mir sympatisch sind und wer das nicht zu schätzen weiß, braucht gar nicht darauf zu antworten und schon gar nicht mich zu beleidigen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mina

wenn ich mir nun deine satzbauweise und wortwahl ansehe, muß ich unwillkürlich an katzen &trolls denken.

nimm deine pillen, du hilfst dir damit am besten. keine deiner antworten ist bisher hilfreich und wenn ich mir die anderen unterforen so anschaue, in denen du dein unwesen treibst...

mir tun die leid, die dir sympathisch sind, wenn du das als hilfe bezeichnest.


amtsbee

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Mina,

ich hab zwar vom sozialrechtlichen nicht viel Plan, aber wenn du einen solch abenteuerlichen, angeblich familienrechtlichen Blödsinn erzählst, sorry, aber dann muss man eingreifen.

Weißt du eigentlich, dass manch User das dann glauben könnte und dann jämmerlich auf die Schnauze fällt?

Hey Sunbee,

quote:
falls ihr noch was braucht, du und @schwesterchen. ich genehmige es euch


Na denn...hätt ich erstmal Hunger:

<img src=http://www.cosgan.de/images/midi/nahrung/e010.gif>

und dann Durst:

<img src=http://www.cosgan.de/images/midi/nahrung/h035.gif>

Grüßle





-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
falls ihr noch was braucht, du und @schwesterchen. ich genehmige es euch
--------------------------------------------------------------------------------

und so was ist ein amtsmissbrauch

ich bin weg, sonst wird mir noch unterstellt unterlassene hilfeleistung, nur weil ich nach sympatie entscheide, wem und wie ich helfen möchte

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schwesterchen

et voila, lieferung vom amt:

<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/n055.gif></img>
und
<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/g025.gif></img>


@mina

quote:
und so was ist ein amtsmissbrauch


welches amt missbrauche ich denn?

@sascha

sorry, dass dein thread grade mißbraucht wird. user wie @mina müssen aber korrigiert werden.

amtsbee

-- Editiert von sunbee1 am 18.05.2008 07:15:23

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#28
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

ich warte auf korrektur, dem Treaderöffner wird sicherlich auch interessant sein, zu wissen, womit degau er durch meine ratschläge `auf die Schnauze fallen´könnte

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mina

alles, was du bisher in diesem thread geschrieben hast, hat weder mit der frage zu tun noch sind deine tipps oder ausführungen in irgendeiner weise richtig.

du bist in sämtlichen punkten korrigiert worden.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@all:

Der TE hat diesen Thread wahrscheinlich sowieso schon lange verlassen, weil hier sowieso nichts gescheites zum Sachverhalt mehr kommt.

@sunbee:

Also ich hätte dann gerne:

<img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/c085.gif>

<img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/e010.gif>

<img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/verschiedene/h010.gif>

<img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/verschiedene/s030.gif>

<img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/haushalt/n010.gif>

und

<img src= http://www.cosgan.de/images/more/flowers/060.gif>

für meine Frau.

Jetzt bleibt nur noch die Frage, welches Amt genehmigt und besorgt das alles? <img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e010.gif>

Hast übrigens Recht, das mit den Smilies macht richtig Spass. <img src= http://www.cosgan.de/images/smilie/teufel/d020.gif>

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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