Freundemit Einwilligung fotografiert und ins Internet gestellt

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)
Freundemit Einwilligung fotografiert und ins Internet gestellt

ich war Anfang des Jahres auf den Philippinen im Urlaub bei einer bekannten Familie. Wir sind auch alle ins Schwimmbad gegangen (ich habe Badeanzüge, Eintritt und Getränke bezahlt) und habe natürlich auch Fotos gemacht. Die Eltern waren auch dabei. die KInd waren etwa 15 - 18 Jahre alt und liesen sich gerne fotografieren (keine Nacktbilder oder oben ohne). Einige Bilder davon stellten wir am Abend in ihr Facebook.
Ich hatte vor kurzem einige dieser Bilder als Urlaubsbericht in ein Forum (in Deutschland) gestellt.
Jetzt beschwert sich ein weiterer User des Forums, dass ich zur Veröffendlichung der Bilder keine Einwilligung habe, die Gesichter nicht verpixelt sind usw.

Hat er recht, oder was spricht für / gegen mich?
Das habe ich gefunden: https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Frabato):

Jetzt beschwert sich ein weiterer User des Forums, dass ich zur Veröffendlichung der Bilder keine Einwilligung habe, die Gesichter nicht verpixelt sind usw.

Hat er recht, oder was spricht für / gegen mich?
Das habe ich gefunden: https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html

Da steht es doch drin.

Das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen (Veröffentlichen) von Personenbildnissen ist nur mit Erlaubnis der Abgebildeten zulässig.
Ausnahmen:
* Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
* Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen, Umzügen o.ä.
* die abgebildeten Personen sind nur Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme

Insofern ist die Veröffentlichung der Fotos auf Facebook ohne Erlaubnis der Abgebildeten und bei den Minderjährigen zusätzlich der Erlaubnis der Sorgeberechtigten nicht zulässig.

Das "Verpixeln" der Gesichter reicht im übrigen nicht unbedingt aus, das "Recht am eigenen Bild" wird auch dann verletzt, wenn der Abgebildete z.B. durch eine Tätowierung oder besondere Merkmale oder aus dem Zusammenhang heraus wiedererkennbar ist. Es reicht dabei, daß er von Dritten erkannt werden kann, die den Abgebildeten gut kennen.

-- Editiert von eh1960 am 08.08.2017 20:46

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Nun ja: allerdings haben die Mädels ja auch Bilder mit mir in ihr Facebook gestellt. Ohne meine schriftliche (!) Einwilligung

Des weiteren sagte §33 ja: ... Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Die Entlohnung war ja der schöne Tag und die Schwimmsachen und Eintritt usw.

Auch kann ich garantieren, dass niemand hier die Abgebildeten kennt oder mit ihnen Kontakt aufnehmen kann. Auch werden die Abgebildeten niemals das deutsche Forum betrachten (können).

Gilt hier nicht auch der Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
dass ich zur Veröffendlichung der Bilder keine Einwilligung habe

Hat man der Schilderung nach auch nicht.



Zitat (von Frabato):
Auch kann ich garantieren, dass niemand hier die Abgebildeten kennt oder mit ihnen Kontakt aufnehmen kann. Auch werden die Abgebildeten niemals das deutsche Forum betrachten (können).

Was alles ziemlich irrelevant ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Nun ja: allerdings haben die Mädels ja auch Bilder mit mir in ihr Facebook gestellt. Ohne meine schriftliche (!) Einwilligung

Die Einwilligung muss auch nicht schriftlich sein. Sie ist nur eben schriftlich leichter nachweisbar.
Zu unterscheiden ist vor allem aber, daß eine Einwilligung in das "fotografiert werden" noch lange keine Einwilligung in einer Veröffentlichung bedeutet.
Zitat:

Des weiteren sagte §33 ja: ... Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Die Entlohnung war ja der schöne Tag und die Schwimmsachen und Eintritt usw.

§22, nicht 33...
Ansonsten: Das wird kein deutsches Gericht kaum Entlohnung anerkennen. Eine "Entlohnung" muss im Regelfall in Geld erfolgen. Die Betonung liegt im übrigen auf "im Zweifel". Hier bestehen aber keine Zweifel, daß keine Einwilligung vorliegt. Sonst würde die ja angeführt werden.
Zitat:

Auch kann ich garantieren, dass niemand hier die Abgebildeten kennt oder mit ihnen Kontakt aufnehmen kann. Auch werden die Abgebildeten niemals das deutsche Forum betrachten (können).

Gilt hier nicht auch der Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter?

Sicher. Das ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit. Man kann auch Geld aus dem Klingelbeutel mitnehmen, statt welches hineinzulegen. Merkt auch meistens keiner, ist aber trotzdem nicht erlaubt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Sollte es sich dabei um ein Forum handeln, wo Leute "Interesse an Urlaubsberichten mit jungen Mädchen in Badebekleidung" haben, wäre ich zweimal vorsichtig. Ich komme darauf, weil die Schwimmsachen erst angeschafft werden mussten...irgendwie klingelt es da bei mir. Wenn ich Irrtümlich das Falsche annehme, dann sorry.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

danke erstmal für die hilfreichen Antworten ;)
@Lehrling: Ja, du liegst falsch! Kannste aber nicht wissen:
Die Familie stammt aus einem Slumgebiet, lebt in einer selbst konztruierten Blechhütte, verdient durch Müll aufsammeln vielleicht 1.- pro Tag und kann sich weder einen Tag im Schwimmbad noch Badeanzüge ua leisten!
ich hatte übrigends auch in dieser 2 Zimmer-Slumbehausung gewohnt. Und nein: Ich bin kein Sextourist ;)

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#7
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat:
und habe natürlich auch Fotos gemacht. Die Eltern waren auch dabei. die KInd waren etwa 15 - 18 Jahre alt und liesen sich gerne fotografieren (keine Nacktbilder oder oben ohne). Einige Bilder davon stellten wir am Abend in ihr Facebook.


Aus dem zitierten nehme ich an, dass sowohl die Jugendlichen, als auch die Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden waren.
Oder ist das "ihr Facebook" ein Rechtschreibefehler?
Wieso sollten die Jugendlichen oder deren Eltern jetzt nicht mehr damit einverstanden sein?
Nur, weil irgend ein Dritter, in einem deutschen Forum, Streß machen möchte?

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#8
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

nein, ist kein Schreibfehler. Die Hauptsächliche Komunikation dort läuft halt über FB. Einen Fotoapparat hat dort sicherlich keiner. Ein Handy (für knapp 10.-) nur ganz wenige. Ein Fotoalbum gibts ja (heute) nicht mehr.
Die Eltern und Jugendlichen sind (sicher) einverstanden und wissen von den Problemen hier gar nichts!
Es geht nur um den unhöflichen Wichtigtuer in dem betreffenden Forum, der mir schaden möchte.
Da sein Account mitlerweile gesperrt wurde, hat sich das ganze wohl auch erledigt.
Trotzdem interessierte mich diese Frage!
Wenns also mich nicht stört und die Eltern und jugendlichen auch nicht, hats einen dritten erst recht nicht zu stören, oder?

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Wenns also mich nicht stört und die Eltern und jugendlichen auch nicht, hats einen dritten erst recht nicht zu stören, oder?


Nö, ganz so einfach ist es nicht.

Was die Veröffentlichung der Bilder (mit Dir drauf) angeht, ist es vollkommen irrelevant, ob Du dort dein Einverständnis gegeben hast oder nicht, denn das KunstUrhG ist hier gar nicht anwendbar, es sei denn die Philippinen haben ein gleichlautendes Gesetz.
Anders sieht es eben mit denen von Dir veröffentlichten Bildern hier in Deutschland aus.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Aus dem zitierten nehme ich an, dass sowohl die Jugendlichen, als auch die Eltern mit der Veröffentlichung einverstanden waren.

Ja, aber nicht in einen Urlaubsforum.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
danke erstmal für die hilfreichen Antworten ;)
@Lehrling: Ja, du liegst falsch! Kannste aber nicht wissen:
Die Familie stammt aus einem Slumgebiet, lebt in einer selbst konztruierten Blechhütte, verdient durch Müll aufsammeln vielleicht 1.- pro Tag und kann sich weder einen Tag im Schwimmbad noch Badeanzüge ua leisten!
ich hatte übrigends auch in dieser 2 Zimmer-Slumbehausung gewohnt. Und nein: Ich bin kein Sextourist ;)


Dann entschuldige ich mich in aller Form! Ich hab halt immer so Synapsenaussetzer, wenn ich Philippinen, Kinder und Fotos in einem Satz lese :) . Entschuldigung!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Die Entlohnung war ja der schöne Tag und die Schwimmsachen und Eintritt usw.


Bei sowas stellen sich mir die Nackenhaare auf. Jeder Modefotograf könnte dann argumentieren: "Aber das Modell hatte doch einen schönen Tag am Strand und durfte ganz viele tolle Klamotten anprobieren. Warum soll ich Ihr dann für die Veröffentlichung der Fotos noch Geld zahlen?

Ganz im Ernst: Hast Du mit der Familie besprochen: Ich veröffentliche die Bilder und im Gegenzug finanziere ich Euch einen schönen Tag im Schwimmbad? Wahrscheinlich nicht... Also hinkt diese Argumentation ein wenig...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Oh mein Gott: Hier ne Frage reinzustellen ist fast noch schlimmer, als als Fotos in ein Urlaubsforum....

Nochmal: Ich war auf den Philippinen - wurde von einer 19 jährigen eingeladen, die ich auf einer Asian Kennenlern Seite kennen gelernt hatte. Bin mir ihr und der Familie - waren noch 4 Kinder; alle jünger - essen gegangen, schwimmen gegangen, spatzieren gegangen... ganz gewöhnliches also.
Hatte natürlich auch Landschaftsfotos gemacht, auch Bilder mit den Mädels, hatte ihnen je einen Badeanzug gekauft, den sie sich ausgesucht hatten ... alles normal halt.

Nach 3 Wochen bin ich wieder heimgeflogen, (hatte übrigens 200.- ( 10.000p) in Sachen, Medikamente usw investiert ohne etwas dafür zu verlangen), ich überweise ihnen monatlich 30.- und wir chatten und telefonieren öfters, und Ende des jahres fliege ich wieder zu ihnen. Werde mir da übrigends eine Bestätigung unterschreiben lassen!

Und jetzt noch das wichtigste: Ich hatte in all den 3 Wochen keinen SEX! Weder mit ihnen noch mit anderen! Ich hatte niemanden nackt gesehen und niemand hatte mich nackt gesehen!

Dass es einem Juristen schon die Nackenhaare hochstellt, wenn man dritte Welt menschen unterstützt, is mehr als lächerlich !!!!

-- Editiert von Frabato am 18.08.2017 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Die wenigsten Leute die hier antworten sind tatsächlich Juristen. Es handelt sich hier um ein Laien- und Meinungsforum. Wenn Du fachliche anwaltliche Beratung wünschst solltest Du die "Ja, jetzt Anwalt dazuholen" Funktion nutzen.

Und ich glaube die Reaktionen wären die gleichen, wenn das Ganze mit einer deutschen Familie so passiert wäre.
Grundsätzlich: Rein rechtlich benötigst Du zur Veröffentlichung von Fotos das Einverständnis der Fotografierten. Das muss nicht schriftlich sondern kann auch mündlich erfolgen. Nur könnte es dann schwer werden das Einverständnis später nachzuweisen.

Einen entsprechenden Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht kann maximal die fotografierte Person selbst anzeigen.
Ich glaube nicht, dass einer der anderen Forumteilnehmer das irgendwie anzeigen könnte.

Last but not least: Die Veröffentlichung von Kinderfotos wird auch in Deutschland heiß diskutiert. Kinder können selten die Folgen einer Veröffentlichung absehen und/oder ihr Einverständnis geben. Du kannst davon ausgehen, das alles was einmal im Internet gelandet ist auch für immer dort bleibt. Und ob jemand in 10 Jahren Kinderbilder von sich im Internet finden möchte sei dahingestellt. Das ist aber mehr eine moralische als eine rechtliche Frage.

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