Freund mit Gewerbeschein, Auto für mich kaufen?

11. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
rette
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 72x hilfreich)
Freund mit Gewerbeschein, Auto für mich kaufen?

Hallo,

ich habe meinen Beitrag zuerst in der Rubrik Steuerrecht gepostet, aber ich weis nun nicht ob er dort hin oder hier ins Auto-Kauf-Forum gehört, betrifft irgendwie beide Bereiche gleichermassen.

Darum stelle ich ihn hier nochmal rein (ist jetzt aber nicht als böswilliges Doppelposting gemeint)

Da ich mich mit soetwas überhaupt nicht auskenne, bin ich auf der Suche im Internet auf diese Seite gestossen.

Ich habe eine Frage und zwar möchte ich mir ein Auto kaufen und habe ein sehr gutes Angebot gefunden. Nun verkauft der Händler aber nur an Export bzw. Gewerbetreibende, da das Auto vom Hersteller in Zahlung genommen wurde, aber der Vertragshändler dieses nicht mehr als jungen Gebrauchten verkaufen will/kann/möchte (so sind die Nobel-Hersteller, bei denen sind ja Gebrauchte meist nur Jahreswagen), hat es ein freier Händler bekommen, mit der Auflage es nur an Export oder Gewerbetreibende zu verkaufen.

Nun meine Überlegung...

Ein Bekannter von mir hat eine Firma und somit auch einen Gewerbeschein. Könnte er jetzt quasi das Auto für mich kaufen und es mir dann wieder nach einer gewissen Zeit verkaufen? Er hat aber kein Gewerbe, das mit Autohandel zu tun hat.

Bevor ich meinen Bekannten damit belästige, wollte ich nun mal bei euch im Forum nachfragen, wie das mit den Steuern und dem Finanzamt dann ablaufen würde, nicht dass es hier Ärger oder ähnliches geben würde. Es gibt doch bestimmt ein Schlupfloch das man nutzen kann oder?

Und wie würde es sich verhalten, wenn ein anderer Freund, der Schweizer Stattsbürger ist und dort auch ein Gewerbe betreibt, dies für mich tun würde?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Gruß
Marion

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rette
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 72x hilfreich)

Also das soll nicht falsch verstanden werden. Ich möchte keinerlei "Verdienste" bzw. Vergünstigungen dadurch erziehlen. Er soll nur das Auto kaufen und mir für den selben Preis wieder veräußern. Also quasi nur für mich kaufen, da er die "Berechtigung" in Form des Gewerbescheines hat.

59x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Mit dem Verkauf, nur an Gewerbetreibende, kann und wird der Verkäufer, die Sachmängelhaftung/gewährleistung
gänzlich ausschliessen.
Natürlich ist so ein Kauf für Sie möglich, wenn Sie jemanden finden, auf den der Kauf getätigt wird.
Dann wird lediglich der Kaufvertrag auf die Firma Ihres Bekannten geschrieben. Sie können dann das Fahrzeug auf sich selber zulassen, als ob es Ihr eigenes ist.
Aber noch mal, dies wird nur gemacht, um sämtliche Gewährleistungen auszuschliessen. Ihr Bekannter muss noch nicht mal mit dabei sein und den Vertrag unterschreiben.
Gruß Spezi

-- Editiert von spezi am 12.05.2007 07:35:47

21x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rette
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,

vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Das mit der Garantie stimmt, aber bevor ich den Wagen kaufen würde, nehme ich meinen Bruder mit, der Automechaniker ist und sich das Fahrzeug genau anschauen soll.

Aber meinem Bekannten werden dadurch keine Umstände entstehen? Nicht, dass der Händler irgendwelche Steuern absetzt, die dann beim Finanzamt "gemeldet" werden und die Firma meines Bekannten - auf die der "Kaufvertrag" läuft, irgendwelche Probleme macht?

13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

So weit ich weiß fallen Autos nicht unter die Gewerbeordnung § 34c. Somit dürfte er den Wagen erwerben, und ihnen den dann an Sie weitergeben. (Die MwSt ist dann für ihn nur ein durchlaufender Posten. Allerdings ist er dann ihnen gegenüber in der gesetzlichen Gewährleistung haftbar. Also ich mache keine solchen 0 Geschäfte mehr.
Hinzu kommt, daß er dann Geschäftspartner ist, und nicht sie. D.h. tritt ein verschwiegener Mangel auf, dann hat er den Zirkus am Bein, und nicht Sie.
Wenn Sie den Wagen unbedingt haben wollen, warum melden Sie nicht ordentlich ein Kleingewerbe an, und kaufen den Schlitten?

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
StephanK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo! Ich habe ein ähnliches Problem. Ich möchte ebenfalls ein Auto über ein Gewerbe kaufen. Eine Bekannte hat ein eigenes Gewerbe und würde dies auch darüber laufen lassen. Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob das nicht für Sie Nachteile hat. Es soll so laufen: Ich kaufe den Wagen im Namen des Unternehmens udn der Wagen soll auch auf mich zugelassen werden. Jetzt die Frage: Was genau muss ich beachten? Wie muss die Firma mit den Wagen umgehen? Wie sieht es mit der Mwst aus? Hat das Unternehmen dadurch einen Nachteil?

Grüße, Stephan

50x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

>> ich kaufe den Wagen im Namen des Unternehmens...

wie soll das gehen ??

Gewährleistung kann von Fa. zu Fa. ausgeschlossen werden.

Käufer >> Kleinunternehmer, dann ist in der Regel die MWSt. keine Eingangs-Vorsteuer. usw... usw...

Es gibt viel zu tun, packen Sie es besser so nicht an!!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ Commodore

er kauft den Wagen " Auf den Namen " des " Unternehmers "

Wenn dieser einverstanden ist und der Verkäufer als Käufer die Fa. einträgt, kann der VK die Sachmängelhaftung ausschliessen.
Da der Käufer in diesem Wissen handelt und er weiss, das er damit alle Ansprüche auf Gewähr verliert, ist es seine freie Entscheidung und rechtlich in Ordnung.
Nur hinterher weinen, gilt dann nicht.
Aber wenn der K. weiss, dass das bei einem Kauf von Privat, aus der Zeitung genau so ist und er da auch keine Gewähr hat, ist es doch OK.

Gruß Spezi

-- Editiert von spezi am 09.06.2007 08:12:24

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Camoflage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 58x hilfreich)

Moin zusammen. Habe eine ähnliche Situation. Möchte ein Pkw kaufen von einem Händler. Der hat den Wagen von privat. Ein Freund von mir hat eine GmbH, der würde mir den Wagen so zusagen kaufen. Bzw. ich kaufe den Wagen, er bezahlt ihn nicht. Nun weiss er aber nicht genau was das für Folgen für ihn haben kann. MwSt wird so wie ich das verstanden habe nicht mehr fällig. Muss er den Wagen mit in die Inventur nehemen?

50x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
Camoflage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 58x hilfreich)

Wenn man da jetzt noch ein bisschen genauer werden könnte?! Mit "einer Menge Stress mit dem Finanzamt" kann ich nicht viel anfangen.

8x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
DH90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

6 Monate Verkaufssperre steht in den meisten Verträgen,
Probleme könnten entstehen, wenn dein "Freund" noch steuerlich aktiv wird und ggf. Fehler macht.

-- Editiert von DH90 am 21.10.2015 11:20

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Umsatzsteuer darf dein Freund dem Fiskus überweisen bei Verkauf

Zitat:
Bzw. ich kaufe den Wagen, er bezahlt ihn nicht.

Wie will er denn diese Zahlung von Ihnen in seinem Geschäftsunterlagen Buchen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen