Darf ein fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren werden oder ist das z.B.: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" weil es doch sein könnte dass in der einfahrt z.B. ein kleiner Kratzer im Boden entstanden sein könnte!?
Welche Straftaten kommen in Betracht?
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?
- Nötigung?
- Sachbeschädigung?
?
-- Editier von Bäcker123 am 07.04.2016 00:33
Fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren, Strafbar?
7. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 7. April 2016 | 00:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren, Strafbar?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. April 2016 | 00:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Ich würde noch Hausfriedenbruch hinzufügen
#2
Antwort vom 8. April 2016 | 00:10
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
Was für Themen es gibt ...
Wieso sollte es einen Kratzer im Boden geben?
Für eine Unfallflucht müsste man erst von dem Schaden wissen.
Wo soll da die Nötigung sein?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. April 2016 | 08:57
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 12x hilfreich)
Auf fremdem Grund und Bosen hat man nichts zu suchen.
#4
Antwort vom 8. April 2016 | 11:45
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Privatwege oder Grundstücksauffahrten zu befahren sind weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten. Der Eigentümer hat allerdings natürlich einen zivilrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
23 Antworten
-
68 Antworten
-
5 Antworten