Fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren, Strafbar?

7. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bäcker123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren, Strafbar?

Darf ein fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren werden oder ist das z.B.: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" weil es doch sein könnte dass in der einfahrt z.B. ein kleiner Kratzer im Boden entstanden sein könnte!?

Welche Straftaten kommen in Betracht?

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?
- Nötigung?
- Sachbeschädigung?

?

-- Editier von Bäcker123 am 07.04.2016 00:33

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich würde noch Hausfriedenbruch hinzufügen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Was für Themen es gibt ...

Wieso sollte es einen Kratzer im Boden geben?

Für eine Unfallflucht müsste man erst von dem Schaden wissen.

Wo soll da die Nötigung sein?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Goldgräber
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Auf fremdem Grund und Bosen hat man nichts zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Privatwege oder Grundstücksauffahrten zu befahren sind weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten. Der Eigentümer hat allerdings natürlich einen zivilrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

1x Hilfreiche Antwort

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