Hallo zusammen,
am gestrigen Tag hat mich mein Arbeitgeber, ein mittelständisches IT-Systemhaus bis zum Ende meiner Ausbildung freigestellt.
Kurz zum Hintergrund: Ich bin im dritten Lehrjahr und in drei Wochen habe ich meine Abschlussprüfungen z.T. an der Berufsschule aber auch bei der IHK. Die betriebliche Abschlussarbeit, welche in den IT-Berufen üblich ist, habe ich zu 90 % fertig, benötige hierzu aber wie der Name schon sagt Zugang zu betrieblichen Systemen. Musste gestern meinen Zugangsschlüssel abgeben und meinen Arbeitsplatz räumen.
Ein konkreter Grund, welcher dies hinreichend begründet lag nicht vor. Ich werde bis zum Ende meiner Ausbildung inkl. Entgeltfortzahlung freigestellt (sind ca. noch 2 1/2 Monate bis die Ausbildung formal durch die Projektpräsentation beim Prüfungsausschuss endet).
Es stand im März fest, dass ich bei dem Unternehmen nicht übernommen werden und ich mir etwas Neues suchen muss. Habe bisher meine Pflichten als Auszubildender sehr gut erfüllt. Als ich bei einem Konkurrenzunternehmen ein Anstellungsverhältnis für den Zeitraum nach der Ausbildung bekommen habe, hat der Geschäftsführer - durch welche Quelle auch immer - herausbekommen, dass es sich um ein direktes Konkurrenzunternehmen (renommiertes IT-Systemhaus) handelt.
Nun weiß ich nicht, ob ich mich direkt an die IHK wenden soll oder nach der Ausbildung Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen habe...was ratet ihr mir?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
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Freistellung während der Ausbildung
12. April 2013
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Frage vom 12. April 2013 | 11:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Freistellung während der Ausbildung
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#1
Antwort vom 12. April 2013 | 11:58
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Sie sollten sich als erstes umgehend an die IHK wenden!
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#2
Antwort vom 12. April 2013 | 13:34
Von
Status: Richter (8413 Beiträge, 3774x hilfreich)
Ja, wende dich direkt an die IHK damit deine Prüfung nicht gefährdet ist.
Eine Freistellung ist in der Ausbildung so nicht einfach möglich, zumal du nichts falsch gemacht hast; es besteht Ausbildungspflicht. Evtl. kann die Projektarbeit ja auch beim zukünftigen Arbeitgeber fertiggestellt werden!?
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#3
Antwort vom 12. April 2013 | 13:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Die Projektarbeit kann leider nicht beim zukünftigen Arbeitgeber fertiggestellt werden, da dieser erst nach Ablauf der Ausbildungszeit an einer Beschäftigung interessiert ist
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