Freistellung PR

29. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
FSVGN
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)
Freistellung PR

Kann ein Arbeitehmer der auf Grund seiner Betriebsrattätigkeit 100 % frei getellt ist im Ausnahmefall und auf eigenen Wunsch seine Normale Arbeiter Tätigkeit ausführen ? Z.B an Wochenenden oder Feiertagen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo The Jo,

quote:
Eines besonderen Schutzes bedürfen die freigestellten Mitglieder einer Personalvertretung. Diese sind nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz tätig, so dass sie üblicherweise nicht während ihrer Tätigkeit berufsbezogen weitergebildet werden. Diese sind während der Freistellung oder nach der Beendigung der Freistellung auf Antrag des Personalrats fortzubilden, damit sie (wieder) Anschluss an die fachliche Entwicklung finden. Auch freigestellte Personalratsmitglieder dürfen bei ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt werden. Bei ihnen ist der berufliche Werdegang entsprechend vergleichbaren Beschäftigten nachzuzeichnen. Daraus kann sich z.B. ein Beförderungs- bzw. Höhergruppierungsanspruch ergeben.

http://www.persvg.de/index1.php?id=8&tabelle=1

Das beantwortet jetzt nicht deine Frage. Hast du schon mal den AG daraufhin angesprochen bzw. im PR beraten?

Es kommt m.M. nach auf den Dienstbetrieb an. Ist Woen üblicherweise Dienstzeit etc.

Es besteht ja auch die Möglickeit, die Freistellung 4:1. Einen Tag in der Woche arbeiten zu gehen, um eben fachlich am Ball zu bleiben.








-- Editiert von Apothekenpferd am 29.07.2007 11:42:54

-- Editiert von Apothekenpferd am 29.07.2007 11:50:18

-- Editiert von Apothekenpferd am 29.07.2007 11:51:48

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