Freistellung Arbeit (bezahlt oder unbezahlt)

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
felge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung Arbeit (bezahlt oder unbezahlt)

Guten Tag,
folgende Frage,
ich habe mein Arbeitsvertrag am 1.8 zum 31.8 gekündigt.

Vom 01.08 bis 16.08 war ich krankgeschrieben, erst weil meine Partnerin und unser Baby krank war und dann auch ich.

Nun schrieb mir ein Handlange des Chefs folgendes per Email.

Zitat:
Durch Ihre Kündigung zum 31.08.2017 verkürzt sich Ihr Urlaub von 26 Tage auf 17 Tage. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht bis zum 13.08.2017.
Wir verzichten auf die dadurch entstandenen, noch abzuleistenden Stunden und teilen Ihnen mit, dass Sie bis zum 31.08.2017 von Ihrer Arbeit freigestellt sind.



Nun stellt sich mir die Frage, ob bezahlt oder unbezahlt und wie ich mich verhalten soll.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Freistellung bedeutet, dass AG auf deine Arbeit verzichtet - und gleichwohl zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie haben übrigens ein Recht auf den Urlaub des ganzen Jahres, nicht nur den anteiligen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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