Freihandelsabkommen CETA und TTIP

19. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kreutzberg
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Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)
Freihandelsabkommen CETA und TTIP

Liebe Forenfachleute,

... auch wenn das Thema hier nicht so ganz hineinpasst ist es doch ein spannendes. Viele Bürger regen sich derzeit über das TTIP-Abkommen aus und bauen hier eine Gegenposition in der Öffentlichkeit aus. Nachdem ich die Vorgehensweise für die Ratifizierung verstanden habe dürfte der Fall am Ende durch den Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

Da Staatsabkommen fast immer durch die Parlamente ratifiziert werden müssen kann ich mir nicht so ganz vorstellen, weshalb die entsprechenden Wahlabstimmungen rechtswidrig sein sollten. Wer kann mich diesbezüglich aufklären.

-- Editier von Kreutzberg am 19.09.2016 16:18

-- Editiert von Moderator am 19.09.2016 16:24

-- Thema wurde verschoben am 19.09.2016 16:24

In einigen Tageszeitungen wird angemerkt, dass das CETA-Abkommen keine Ratifizierung durch die Landesparlamente braucht, weil hierfür das Europäische Parlament ausreichend ist. Das wundert mich doch sehr, kann das wirklich sein ?!

-- Editier von Kreutzberg am 22.09.2016 10:26

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15 Antworten
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#1
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Das kommt darauf an, ob ceta vom EuGH als reines oder gemischtes Abkommen festgelegt wird.
Lt Art 218 AEUV reicht für eine sog. vorläufige Anwendung eine qualifizierte Mehrheit, also müssen mindestens 16 der 28 Mitgliedsländer zustimmen, die dann zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen.

Ceta ist außer der Bereich der Schieds und Investorenschutzgerichte ein reines EU Abkommen, die Nationalstaaten haben also kein Recht den Vertrag zu stoppen, wenn er vom EU Rat für vorläufig anwendbar deklariert wird.

Deutschland könnte nach meiner Rechnung slso alleine kein minderheits Veto einlegen, die Aussage Gabriels halte ich also für sehr gewagt.

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#2
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Verfahrensprobleme haben sich aktuell wohl deutlich verändert. Eine beharrliche Blockade der Wallonie
kommt einem Veto gleich. Nun darf man nichts böses unterstellen, aber durch Druck aus der EU-Zentrale ein
anderes Votum zu erzwingen ist das eigentliche Problem.

Von der praktischen Seite her stellt sich jedoch auch die Frage, ob durch Mehrheitsentscheidung der EU in
diesen Fragen die Einstimmigkeit nicht sogar mittelfristig abgeschafft werden kann. Das wäre für die kleinen
Mitgliedsstaaten sicherlich eine echte Horrorvorstellung.

-- Editiert von Kreutzberg am 28.10.2016 14:51

-- Editiert von Kreutzberg am 28.10.2016 14:51

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#3
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ja besser Mehrheitsentscheidung als Einstimmigkeit
Einstimmigkeit ist undemokratisch, ich devke ceta dürfte jetzt wohl durchgehen, dass Abkommen enthält keine privaten Schiefsgerichte und so wäre es ok

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#4
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)

Das ist so nicht richtig : Einstimmigkeitsentscheidungen sind schon demokratisch, aber erzeugen irgendwann eben eine gewisse Handlungsunfähigkeit. Der praktische Gedanke spielt hier die entscheidende Rolle.

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#5
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Es gibt schön Einstimmigkeit auf EU Ebene im Rat.
Auch muss nach allgemeiner Ansicht das Parlament zustimmen, in Ceta hat man sich offenbar ausnahmsweise ohne Not entschieden jedes "Kaff" in der EU mitentscheiden zu lassen, zB wird auch der Bundesrat beteiligt.

Das ist töricht , da die EU die alleinige Zuständigkeit in ALLENA Handelsbereichen hat.
Einzig die Schiedsgerichte fallen lt EU Vertrag nicbt in die Zuständigkeit der EU, es wäre also töricht ein 7 Jahre ausgehandeltes Werk zB am widerstand d der Wallonie oder Hamburg scheitern zu lassen.

Der Vertrag mit seinem Investitionsschutz ist jetzt nun mal in der Welt, weil der Vertrag vorläufig anwendbar ist und Teile zum regionalen Völkergewohnheitsrecht der EU und wto fallen.
Wenn der Vertrag einseitig beendet wird, kann sich die EU als völkerrechtssubjekt vor dem IGH verantworten.
Die EU und deren Mitgliedsstaaten vertreten die Handelspolitik nach außen hin und nicht die Parlamente.
Der EU Vertrag von Lissabon (seit Amsterdam) sieht normalerweise eine vorläufige "Unendliche Anwendung " vor, selbst wenn ein Staat die Ratifizierung verweigert.
Diese vorläufige Anwendung wird also nicht durch ein Land, sondern die Rücknahme normalerweise nur mit qualifizierter Mehrheit im EU Rat nach Art 218 zurückgezogen (Notifizierung der EU)

Dies wurde bei bisherigen Verträgen immer so gehandhabt und ist auch richtig so, weil die EU sonst ständig von jeder kleinen Region oder Land blockiert werden kann und das ist nicht mehr demokratisch in meinen Augen.

Zb kann der Vertrag mit Südkorea oder Kolumbien m.E nicht mehr zuröckgenommmen werden auch wenn ein Land wie Griechenland oder zB Österreich das ablehnen würde.

Ob nun ceta selber was anderes vorsieht ist im Hinblick auf die Parlamente unerheblich für deren vorläufige Anwendung: Wenn jetzt zB der Bundestag nein sagt kann niemand dem Vertreter Deutschlands im EU Rat zwingen dies per Notifikation bekannt zu machen, zumal der Bundestag Lt Art 59 GG ja nur bei politischen Verträgen und nicht etwa Freihandelsabkommen zuständig ist.
Vertragspartei ist und war eig nur für EU und Kanada, so ist das rechtlich eben, wenn jetzt Junker aus Angst des Brexits dem hier nachgibt, halte ich dsd für politisch falsch und die Regierungen selber haben der vorläufigen Anwendung bereits zugestimmt.

Das nun der Bundesrat auch noch beteiligt werden soll und zwar wegen der angeblichen Staatshaftung halte ich an den Haaren herbeigezogen

Ich mag ceta auch nicht sonderlich aber dsd Trauerspiel das nun die EU auf einmal auf jede Region in der EU abgewiesen ist, hier alle Parlamente und Bundesländer etc. zustimmen soll, macht die EU unglaubwürdig dasist weder im Sinne von Art 20 GG noch Art 23 GG sowie den Verträgen

Wenn man ceta net WILL soll man es LASSEN und dann sehen wir mal wie die Bürger reagieren wenn deutsche exportorientierte Unternehmen in Fernost von US amerikanischen Firmen rausgedrückt werfen

Die Bedingungen werden ohne solche Abkommen schlechter weil in Zukunft für USA den Vorzug erhält dank derer Habdelsvertröge, dsss Ende vom Lied ist der Verlust deutscher Arbeitsplätze

-- Editiert von mgrasek100 am 02.11.2016 06:45

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#6
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)

Sind denn nun die verfassungsrechtlichen Bedenken weitgehend geklärt ?

Die Gegner führen meines Wissens insbesondere an, dass die Delegierung einer Verhandlungsvollmacht auf EU-Ebene gegen die deutsche Verfassung verstößt. Als ich das hörte wurde ich hellhörig. Da scheinen immer noch grds. Bedenken in der Welt zu sein, welche auch aktuell noch in Karlsruhe anhängig sind.

-- Editiert von Kreutzberg am 04.11.2016 10:48

-- Editiert von Kreutzberg am 04.11.2016 10:48

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#7
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ob das gegen dsd GG ist oder nicht mag ich nicht zu sagen, es ist jedenfalls ein Politikbereich der EU und lt Art 23 GG darf Deutschland Hoheitsrechte abgeben.

Außerdem ist da noch Art 59 GG demnach muss man bei Freihandelsabkommens eig net den Bundestag fragen, denn dort steht nur was von politischen Verträgen für weitreichende Folgen ( sinngemäß) für den Bund haben.

Der Kerngehalt des GG ist zu schützen ( steht in Art 79 und sind Art 1 und Art 20 GG )
Alle anderen Artikel sind es nicht.

-- Editiert von mgrasek100 am 04.11.2016 13:37

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#8
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)

Tja das sind die Tücken des Staatsrechtes !!!

Auf der anderen Seite müssen Staatsabkommen dieser Art ja ohnehin noch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden so dass im Prinzip doch die Handlungskompetenz gar nicht wirklich an die EU abgegeben wird, wenn ich das richtig verstanden habe.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)

Tja das sind die Tücken des Staatsrechtes !!!

Auf der anderen Seite müssen Staatsabkommen dieser Art ja ohnehin noch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden so dass im Prinzip doch die Handlungskompetenz gar nicht wirklich an die EU abgegeben wird, wenn ich das richtig verstanden habe.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ne wieso durch dsd Parlament ?
Es gibt Literatur dazu, die das ganz anders sieht
Es geht bei Art 59 GG um politische Verträge zB der NATO Vertrag wäre wohl so einer
Freihandelsabkommen müssen m.E überhaupt nicbt durch den Bundestag
Das is ja das was ich sage: Es handelt sich um ein läppisches Freihandelsabkommen wieso wird in Europa da so ein Riesen Popanz gemacht ? ?

Fast alles was man dem Vertrag so an Schlechtigkeiten vorwirft, steht da so garnicht drin, also ich kann nur empfehlen jedem das mal zu lesen

Weder gibt es private Schiedsgerichte, noch darf Hormonfleisch nach Europa kommen

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Das is ja das was ich sage: Es handelt sich um ein läppisches Freihandelsabkommen wieso wird in Europa da so ein Riesen Popanz gemacht ? ? schreibt der User, der neulich schrieb: Ceta ist wohl Tod Ich persönlich weine dem keine Träne nach das GG hat gesiegt

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Jo damals war es auch kein reines Freihandelsabkommen

Mittlerweile wohl schon, durch die Änderung der Wallonie wird da vieles auf den Prüfstand gestellt und zwar durch den EuGH

Stellt der EuGH EU Konformität fest, hat sich Deutschland dran zu halten, dass steht in Art 23 GG
In Art 59 GG wird verdeutlicht wo der Bundesrat zustimmen muss und ich finde das Getue mittlerweile vollkommen übertrieben
Anfangs bei ttip und so dachte ich auch noch das nicht geht , aber mittlerweile ist das doch ein stink normaler Vertrag, man sollte mal die Kirche im Dorf lassen und zu den Fakten zurückkehren
Die EU macht sich doch lächerlich, die sollten endlich mal durchrregieren und ihre Macht ausspielen in den Bereichen wo sie macht haben

Das ist Freihandel und neuerdings auch Sicherung der Außengrenzen Asyl etc

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)

Es sieht so aus als ob CETA am Ende durchgehen wird und somit auch die verfahrensrechtlichen Einwände endgültig geklärt werden. Allerdings gibt es auch noch andere Problemstellungen die man beachten sollte.

Wenn bspw. TTIP wirklich ad acta gelegt wird werden die diesbezüglichen Lobbyisten eine kleine Lösung versuchen durchzusetzen, welche nicht durchs EU-Parlament gehen muss. Für so etwas ist auch die USA zu haben. Es gibt sicherlich Umgehungsoptionen an die jetzt noch niemand geht. TTIP wird von den Befürwortern nur auf Eis gelegt und keineswegs begraben werden !!!.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Es ist jetzt wohl zu 99 Prozent klar das ttip nicht mehr kommt, Europa hat mit einem Präsident Trump ganz snders Sorgen.

Es geht nun um Fragen der Verteidigung und vielleicht lernen wir die EU nochmal zu schätzen wenn die NATO nun wirklich abgeschafft wird und es uns so ergeht wie die Krim

Die Zukunft gerade in Europa sehe ich schon sehr düster und nicht nur wirtschaftlich

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kreutzberg
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 29x hilfreich)

Das ist Unsinn !!! - Es gibt zu viel Panikmache in den Medien.

- TTIP liegt wohl in der nächsten Zeit auf Eis gelegt werden * Trump erzeugt Anpassungsdruck in der EU und wie
die USA-Politik aussehen wird hängt auch von den Präsidentenberatern ab. Das neue Gefüge muss sich erst entwickeln.

Da die USA auch von Europa profitieren will, wird es eben andere Verträge geben. Alles wird einfach eine Nummer kleiner ausfallen was nichts falsches sein muss. Europa braucht einfach mehr fähige Diplomaten und mehr Regeln, gerade in Zeiten der Unsicherheit. Vielleicht gibt es somit sogar mehr Staatsverträge als unter Obama.

2x Hilfreiche Antwort

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