Freigabe der Mietkaution

4. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mrs. Giggle
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)
Freigabe der Mietkaution

Guten Tag!

Meine Mietkaution liegt seit 2003 bei der Sparkasse, 2008 hatten ich PI anmelden müssen, die Sparkasse ist ein Gläubiger von mir.
2012 hat mein Vermieter einen Anteil der Kaution nach meinem Auszug freigegeben und nach Bestätigung des TH an die Sparkasse, dass ich in der WVP bin und die Kaution nicht mehr von der Abtretung betroffen ist, zahlte die Sparkasse den Anteil an mich auch aus.
Nun 2013 hat der Vermieter den Rest der Kaution freigegeben und die Sparkasse hat wieder ein Schreiben vom TH verlangt. Der TH war schon etwas erbost über die Sparkasse, verfasste aber ein zweites Schreiben, dass ich eben in der WVP bin und das restliche Guthaben an mich ausgezahlt werden darf.
Nun weiß ich ja, dass es die sobesagte Aufrechnung gibt und frage daher, ob die Sparkasse nun nach der Schlussfreigabe der Kaution davon Gebrauch machen könnte?

LG

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