Freier Tag auf Feiertag gelegt, darf das mein Chef

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)
Freier Tag auf Feiertag gelegt, darf das mein Chef

Ich bin Bäckerin und mußte am 23.12 und 30.12 arbeiten und hab diese Tage normaler weise Montags frei (da ich immer Montags und Donnerstags meinen Freine Tage habe/hab eine 40 Stunden Woche), jetzt hat mein Chef einfach meine Freien Tage auf die Feiertage verschoben obwohl ich da immer meinen Freien Tage habe, darf der das? Ich dachte erst ich würde die ausbezahlt bekommen, an Überstunden (was jedoch nicht der Fall war wo ich Heute auf meine Abrechnung gesehen hab). Hatte die letzten 2 Wochen garkeinen normalen Freien Tag da ich die 2 Montage ja arbeiten mußte und Donnerstags 26.12 (Feiertag) und 2.01 Betriebsurlaub war. Am 28.12 (Samstags) hatte er es mir außerdem erst gesagt das ich Montags (30.01) arbeiten muß, darf das mein Chef überhaupt so kurzfristig und darf mein Chef einfach meine festen Freien Tage auf einen Feiertag verschieben?
Normal muß ich immer Di., Mi., Fr. und Sa. arbeiten, danke schonmal im voraus.


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Die vereinbarten Arbeitstage stehen nicht im Vertrag, oder?
Ansonsten ist das natürlich völlig daneben, wie Ihr Chef sich verhält.

Für die Feiertage greift das Entgeltfortzahlungsgesetz:
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Rechtlich könnten Sie Ihren Anspruch durchsetzen, ein Gespräch, gemeinsam mit den anderen betroffenen Kollegen und dem Chef wäre für das Betriebsklima im ersten Schritt zu empfehlen. Angesichts der Anzahl an Feiertagen, die in 2014 auf Wochentage fallen, wäre eine Klärung jetzt zu empfehlen.

Ich nehme mal an, der Chef hat Ihnen Samstag mitgeteilt, dass Sie am darauffolgenden Montag arbeiten müssen, oder?
In dem Fall darf ein Arbeitnehmer durchaus mitteilen, dass er seinen freien Tag verplant hat.

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#2
 Von 
DasKarlchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

ALso ich würde auch mit den anderen Mitarbeitern sprechen und versuchen eine gemeinsame Linie zu finden und dann den Chef erst einmal darauf aufmerksam machen. Es ist ja zumindest möglich, dass ihm da ein Fehler unterlaufen ist. Ansonsten gibt es noch immer die Vorgehensweise, die der Vorredner empfohlen hat.

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#3
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

>Ich nehme mal an, der Chef hat Ihnen Samstag mitgeteilt, dass Sie am darauffolgenden Montag arbeiten müssen, oder?

Ja hat er, ich habe auch gesagt das ich schon was vor hätte und ob er das nicht rechtzeitig sagen könnte. War aber trotzdem arbeiten weil er gesagt hatte das ich wenn Feiertage wie Silvester wären immer damit rechnen müsste das ich in der Woche arbeiten muß und er mir keinen freien Tag geben bräuchte, deshalb bin ich auch arbeiten gegangen. Er hat mir außerdem es erst gesagt das ich arbeiten muß im letzten moment als er sich verabschieden wollte, was ist den das auch für eine Art (da war mein Wochenende auch schon gelaufen)? Steht mir da nicht ein ersatz Tag oder ein Tag zusätzlich urlaub zu?

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#4
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

>Die vereinbarten Arbeitstage stehen nicht im Vertrag, oder?

Ganz vergessen sorry, nein stehen leider nicht im Vertrag.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

quote:
...das ich wenn Feiertage wie Silvester wäre immer damit rechnen müsste das ich in der Woche arbeiten muß und er mir keinen freien Tag geben bräuchte,


Wenn Ihr Chef davon so überzeugt ist, dann wird er Ihnen sicher sagen können, wo das steht. Die Rechtsgrundlage für Feiertage sehen Sie ansonsten oben.

Die Arbeitstage sind also nicht vertraglich vereinbart, aber dennoch seit der Einstellung so festgelegt?

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#6
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Normaler weiße hatte ich immer meinen freien Tag bekommen, auch wenn ein Feiertag in der Woche war. Ja hatte normaler weiße immer Montags und Donnerstags frei (seit ich da arbeite) und war so vereinbart das ich immer da meine freien Tage hätte.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Dann bleibt erstmal eine Frage:

quote:
Wenn Ihr Chef davon so überzeugt ist, dann wird er Ihnen sicher sagen können, wo das steht


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#8
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok werde Ihn mal Heute fragen, muß gleich arbeiten. Danke schon mal an alle und eure hilfe.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Stefanie91 am 03.01.2014 20:02

Feiertage wie Silvester

Silvester ist kein Feiertag

quote:
von Stefanie91 am 03.01.2014 16:15

Ich bin Bäckerin

Sehe ich das falsch, oder muss nicht in der Nacht vom 26. (Feiertag) auf den 27. (kein Feiertag) gebacken werden, wenn es am 27. frische Brötchen geben soll?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

>Freier Tag auf Feiertag gelegt, darf das mein Chef

quote:von Stefanie91 am 03.01.2014 20:02

Feiertage wie Silvester

Normal muß es heißen Neujahr (als Feiertag) und weil es an Silvester viele Bestellungen gibt, und am Montag 30.12 war ja auch ein ganz normaler Arbeitstag (wieso muß ich dann auf meinen freien Tag verzichten?).
Mein Chef hatte das gesagt mit den Feiertag wie an Silvester das er dann meine Freien Tage dann verlegen könnte, hab nur seine Worte wieder gegeben.

>Sehe ich das falsch, oder muss nicht in der Nacht vom 26. (Feiertag) auf den 27. (kein Feiertag) gebacken werden, wenn es am 27. frische Brötchen geben soll?

Ja siehst Du falsch, ich habe auch am 27.12 gearbeitet und nein wir fangen um 2 Uhr an nicht am 26. (unter der Woche außer an bestimmten Tagen wie Weihnachten, Silvester usw - da früher),da sehe ich ja auch kein Problem, ich sehe das Problem das ich in den letzten 2 Wochen keine Freien Tage hatte (außer die Feiertage erster und zweiter Weihnachts., Neujahr und Do. 2.01 (Betriebsurlaub) wo 1 Tag der Betrieb zu war). Hab also nur mehr arbeit gehabt und die Tage an denen ich nicht Frei hatte auch nicht ausbezahlt bekommen.

Was für eine Eintsellung sollte ich den deiner Meinung nach haben? Soll ich mich etwa freuen das ich die letzten 2 Wochen auf meine freien Tage verzichten mußte (auf den 23.12 und 30.12, beim zweiten Weihnachtsfeiertag ist es halt Pech)? Wie ist es eigentlich mit dem Freien Tag der auf den Betriebsurlaub fällt, bekomm ich da ein Tag Urlaub weil normal wäre es ja mein freier Tag 2.01 (Donnerstag)?

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-- Editiert Stefanie91 am 04.01.2014 07:15

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#11
 Von 
Stefanie91
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Übersicht an den Tagen wo ich arbeiten mußte (immer 4 Tage die Woche):

Mo 23.12. arbeiten (normal Frei)
Di 24.12. arbeiten (Weihnachten)
Mi 25.12. 1. Weihnachtsf. Frei
Do 26.12. 2. Weihnachtsf. Frei (normal frei - Pech das es auf einen Feiertag fällt)
Fr 27.12. arbeiten
Sa 28.12. arbeiten

Mo 30.12. arbeiten (normal Frei)
Di 31.12. arbeiten (Silvester)
Mi 01.01. Neujahr (Feiertag Frei)
Do 02.01. Betriebsurlaub (normal Frei Pech oder bekomm ich Ersatz????)
Fr 03.01. arbeiten
Sa 04.01. arbeiten

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-- Editiert Stefanie91 am 04.01.2014 07:31

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