Freibleibendes Angebot

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
jochen35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 33x hilfreich)
Freibleibendes Angebot

Hallo,

wir haben von einem Handwerker ein detailiertes Angebot mit dem Zusatz „freibleibend" erhalten. Ist der Handwerker nun an dieses Angebot gebunden, wenn ich dieses schriftlich bestätige und ihm somit den Auftrag erteile. Inwieweit kann er dann noch von den Leistungen und den veranschlagten Kosten abweichen?

Gruß
Jochen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

freibleibend = unverbindlich

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jochen35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 33x hilfreich)

Die Bedeutung von "freibleibend" ist mir schon klar. Doch wie verhält es sich, wenn ich dieses Angebot schriftlich bestätige und somit dann aus meiner Sicht ein Vertrag zustande gekommen ist?

Gruß
Jochen

26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Der Handwerker kann Ihr Angebot annehmen od. ablehnen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jochen35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 33x hilfreich)

Das Angebot hat er mir doch gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Sein Angebot ist unverbindlich!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Solange ihr beide aus dem Angebot keinen bindenden Auftrag macht ist alles unverbindlich. So einfach ist das.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jochen35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 33x hilfreich)

Wenn ich diese Angebot also bestätige und ihm den Auftrag erteile, ist er doch auch an die Angebotenen Leistungen gebunden oder etwa nicht?

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von jochen35):
Wenn ich diese Angebot also bestätige und ihm den Auftrag erteile, ist er doch auch an die Angebotenen Leistungen gebunden oder etwa nicht?

Nein,weil sein Angebot unverbindlich ist..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

da es sich um ein unverbindliches Angebot handelt muss dir der Handwerker die Annahme deines Auftrages/ deiner Bestellung nochmal bestätigen. Vorher habt ihr keine Vertrag. Die Annahme kann natürlich formlos, durch Lieferung oder Beginn der Arbeiten, aber auch mittels einer Auftragsbestätigung erfolgen

Hätte er dir ein verbindliches Angebot gemacht, dass wäre er mit deiner Bestellung an dieses gebunden.

Gruß
schorlepower

3x Hilfreiche Antwort

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