Moin!
Ein paar Fragen zum Thema Steuern für frei- und nebenberufliche Lehrtätigkeit.
1. Fällt die Ausbildung von betrieblichen Erst-Helfern unter Lehrtätigkeit und ist entsprechend nur dem FA anzuzeigen, aber eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig?
2. Angenommen, jemand ist Vertretungslehrer und hat - weil die Stunden schwanken - immer wieder die Zeit und könnte im Auftrag eines größeren Verbands (DRK, ASB, etc.) in Unternehmen betriebliche Erst-Helfer ausbilden. Das tut er auf Basis eines schwankenden Honorars. Wie sieht das steuerrechtlich (es ist ja nur eine Art Nebenbeschäftigung) aus? Was, wann und wie viel muss abgeführt werden?
3. Besteht dafür in irgendeiner Form der Zwang einer Versicherung (Betriebshaftpflicht wäre vorhanden)?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Frei- und nebenberufliche Lehrtätigkeit?
17. April 2018
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Frage vom 17. April 2018 | 08:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frei- und nebenberufliche Lehrtätigkeit?
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#1
Antwort vom 17. April 2018 | 10:29
Von
Status: Schlichter (7254 Beiträge, 1526x hilfreich)
Ich würde das alles dringend mit dem Träger absprechen. Insbesondere muss auch ausgeschlossen werden, ob es sich um Scheinselbstständigkeit handelt. Die Rentenkassen prüfen drezeit gerne auf diese Thematik hin und man sollte sich gut informieren, sonst wird es teuer.
#2
Antwort vom 18. April 2018 | 07:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Morgen!
Der EH-Lehrer benötigt - aufgrund der Regelungen der Berufsgenossenschaft - nur einen Träger für die Abwicklung. Potentielle Kunden hat er im Prinzip selbst, ebenso das Lehrmaterial. Würde das als ausreichen?
Und wie sähe das steuerlich aus?
Vielen Dank und viele Grüße
Und jetzt?
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