Freeware: Einnahmen durch "Spenden"-Button

19. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jens D.
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 24x hilfreich)
Freeware: Einnahmen durch "Spenden"-Button

Ein Programmierer einer Freeware (also einer kostenlosen Software), möchte aufgrund zahlreicher Anfragen von Benutzern, ob denn eine finanzielle Unterstützung des Projekts möglich sei, einen "Spenden"-Button auf seine Internetseite machen.
Die Software entwickelt der Programmierer in seiner Freizeit als Hobby, ohne Gewinnerziehlungsabsicht. Genauso wenig hat das Spenden einen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Software oder den gegebenen Support.

Die Einnahmen werden schätzungsweise weit unter 100 EUR im Monat liegen, und decken bei weitem nicht die Aufwendungen die der Programmierer hat (Zeit für Entwicklung und Support, Strom, Anmietung des Webspace und der Domain, Kauf von Hard- und Software usw.) - dies ist für den Entwickler aber auch wie gesagt nicht wichtig, da ihm die Softwareentwicklung Spaß macht und er auch gern dafür Geld ausgibt, wie andere eben für Briefmarken, Modelleisenbahnen u.ä.

Nun die eigentlichen Fragen:
Was muss der Programmierer dabei beachten?
Muss er ein Gewerbe anmelden?
Muss er die "Spenden" dem Finanzamt melden und darauf Steuern zahlen?

Im Internet finde ich leider nur sehr wenige und dazu noch widerspruchliche Aussagen.
Ein Finanzamt-Mitarbeiter verweist bei einem ähnlichen Fall zum Beispiel auf § 2 des Umsatzsteuergesetzes:
"[...] Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt [...]".
Demnach wäre die "Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt/Bürgermeisteramt einer Gemeinde anzumelden".

Auf anderen Seiten heißt es wieder, das dies unter die Einkommenssteuer fällt, die erst ab einem bestimmten Betrag (7664 EUR/Jahr) fällig wird - eine Gewerbeanmeldung wäre in dem Fall wohl nicht notwendig - dies würde dann allerdings der Aussage des o.g. Finanzamtmitarbeiters wiedersprechen.

Woanders heißt es wieder, das es sich um eine Schenkung und kein Einkommen handelt.

Davon abgesehen gibt es im Internet hunderte Spenden-Buttons, von denen die wenigsten wohl ein Gewerbe angemeldet haben und das Ganze dem Finanzamt melden - betreiben die etwa alle Steuerhinterziehung?

Über eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
Gibt es dazu vielleicht Urteile oder irgendetwas anderes handfestes?

Danke schonmal im Voraus,
Jens

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mfri
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 24x hilfreich)

Habe das ähnliche Problem... Meinungen?

Gruß
Martin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Gewerbeanmeldung muss aus meiner Sicht erfolgen, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, auch wenn keine Gewinnerziehungsabsicht besteht. Das ist ja auch erst eonmal kein problem, da diese Gewerbeanmeldung nur 20€ kostet.

Die 'Spendeneinnahmen' sind steuerpflichtig im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Davon können Werbungskosten abgezogen werden, so dass sich nach Deiner Darstellung negative Einkünfte ergeben. Steuern fallen dann sowiso nicht an und das Finanzamt stuft so etwas schnell als Hobby ein und erkennt die verluste damit nicht an.

Die Grenze von 7.664€ gilt übrigens für alle Einkünfte gemeinsam und nicht für jede Einkunftsart allein. Für einen Schüler oder Stdenten, der ansonsten keine weiteren Einnahmen (z.B. Nebenjob) hat, wäre das also richtig. Anderfalls dürfen sämtliche Nebeneinkünfte zusammen nicht mehr als 410€ im Jahr betragen, bevor eine Steuerpflicht entsteht.

Einkünfte sind immer die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Solange kein tatsächlicher Gewinn im steuerlichen Sinne entsteht, fallen auch keine Steuern an.

Außerdem sollte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden,

Eine Schenkung liegt nur dann vor, wenn die Schenker keine Gegenleistung erhalten würden. Die Schenker erhalten jedoch die kostenlose Software als Gegenleistung.

1x Hilfreiche Antwort

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