Freberuflich, Kleingewerbe und Firmengründung.

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.11.2017 14:10:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Freberuflich, Kleingewerbe und Firmengründung.

Hallo, ich habe heute dieses Forum hier entdeckt und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich arbeite mit Gewerbeschein als Übungsleiterin und Fitnesstrainerin.
Zusätzlich biete ich personal Training und Ernährungsberatung an.
Zukunftig soll Sport und Fitness im Kindergarten dazukommen.
Da ich natürlich irgendwann die Grenze von 17500€ überschreiten werde, macht es sicherlich sich ein Unternehmen zu gründen.

Nun stehe ich vor dem Problem wie wohl viele.
Bin ich freiberuflich Tätig oder habe ich ein Kleingewerbe, offensichtlich arbeite ich aktuell mit einem Gewerbe, wegen des Gewerbeschein, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dies richtig ist.
Das Finanzamt oder Gewerbeamt habe sich bisher jedoch nicht beschwert.

Nun ein paar Fragen und ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn jemand Licht in das Dunkle bringen könnte.

1. Der Übungsleiterfreibetrag, wo gebe ich diesen in der Steuererklärung an und was passiert wenn ich diesen Überschreite.
Bisher stoppe ich ich Abrechnung darüber und schreibe dem Verein eine Rechnung, richtig?

2. Als Übungsleiter und Trainerin, welche Betreibsform im Sinne einer Unternehmesgründung macht sinn, bzw. muss ich überhaut ein Unternehmen Gründen?

Ich Danke Euch :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Da ich natürlich irgendwann die Grenze von 17500€ überschreiten werde, macht es sicherlich sich ein Unternehmen zu gründen.


:???: Wie meinst Du das? Du hast doch schon ein Unternehmen gegründet.

Zitat:
1. Der Übungsleiterfreibetrag, wo gebe ich diesen in der Steuererklärung an und was passiert wenn ich diesen Überschreite.


Steht Dir der Übungsleiterfreibetrag überhaupt zu?

Zitat:
Bisher stoppe ich Abrechnung darüber und schreibe dem Verein eine Rechnung, richtig?


Diese Aussage verstehe ich nicht.

Zitat:
2. Als Übungsleiter und Trainerin, welche Betreibsform im Sinne einer Unternehmesgründung macht sinn, bzw. muss ich überhaut ein Unternehmen Gründen?


Du hast doch schon längst ein Unternehmen gegründet und zwar als Einzelunternehmer. Ich kann auch keinen Grund erkennen, warum Du daran etwas ändern solltest.

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#2
 Von 
guest-12322.11.2017 14:10:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von hh):
Zitat:
Da ich natürlich irgendwann die Grenze von 17500€ überschreiten werde, macht es sicherlich sich ein Unternehmen zu gründen.


:???: Wie meinst Du das? Du hast doch schon ein Unternehmen gegründet.

Ahja, 2017 werde ich die 17500€ noch nicht überschreiten

Im Bezug ob es Sinn macht eine UG zu gründen oder einfach Gewerbetreibender zu bleiben, ob es dort große Unterschiede gibt,

Zitat:
1. Der Übungsleiterfreibetrag, wo gebe ich diesen in der Steuererklärung an und was passiert wenn ich diesen Überschreite.


Steht Dir der Übungsleiterfreibetrag überhaupt zu?

Als Übungsleiter in einem Verein habe ich einen Freibetrag von 2400€ denen nutze ich im Verein, die anderen Vereine bekommen eine Rechnung von mir.

Zitat:
Bisher stoppe ich Abrechnung darüber und schreibe dem Verein eine Rechnung, richtig?


Diese Aussage verstehe ich nicht.

Wenn der Freibetrag aufgeschöpft ist, dann schriebe ich dem Verein eine Rechnung. Die Frage wäre hier, ob ich den Freibetrag überschreiten kann und nachträglich in der Steuererklärung angebe und so versteuern kann.



Zitat:
2. Als Übungsleiter und Trainerin, welche Betreibsform im Sinne einer Unternehmesgründung macht sinn, bzw. muss ich überhaut ein Unternehmen Gründen?


Du hast doch schon längst ein Unternehmen gegründet und zwar als Einzelunternehmer. Ich kann auch keinen Grund erkennen, warum Du daran etwas ändern solltest.


okay :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.11.2017 14:10:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem wäre weise ich ja bisher keine Umsatzsteuer aus, allerdings benötige ich ja zuküftig eine USt-ID da ich bisher ja nur meine Steuernummer auf die Rechnung schreibe. Also muss ich mich im Handelsregister eintragen lassen ?

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Da ich natürlich irgendwann die Grenze von 17500€ überschreiten werde, macht es sicherlich sich ein Unternehmen zu gründen. Nun stehe ich vor dem Problem wie wohl viele.
Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen, doch für Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung ist das vollkommen unerheblich, denn sämtliche Tätigketen werden zusammengerechnet (§ 2 Abs.1 UStG ):
Zitat:
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.
Ob Sie ein, drei oder siebzehn Einzelunternehmen betreiben, ist für die Umsatzsteuer also egal.
Zur UG: für die gilt auch kein anderes Umsatzsteuerrecht als für Einzelunternehmer, also auch die Grenze von 17.500. Nur haben Sie dann zusätzliche Kosten für die doppelte Buchführung und Steuererklärungen an der Backe.
Zum Übungsleiter-FB: ich habe auch erhebliche Zweifel, dass Ihnen dieser zusteht, da Sie die Tätigkeit offensichtlich hauptberuflich ausüben. Vielleicht denken Sie mal über eine strafbefreiende Selbstanzeige nach.

-- Editiert von Tom998 am 22.11.2017 13:05

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn der Freibetrag aufgeschöpft ist, dann schriebe ich dem Verein eine Rechnung. D. h., aktuell kassieren Sie 2.400 Euro ohne Rechnung und ohne die in der Steuererklärung anzugeben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
guest-12322.11.2017 14:10:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich rechne ich alles zusammen, komme aber trotzdem nicht auf die 17500€

und ja, ich rechne über den Übungleiterfreibetrag 2400€ ab, die Vereine zahlen es ohne rechnung, aber ich gebe es in der Erklärung an. Die Frage ist hier, ob ich wenn die 2400€ überschritten sind dann lieber direkt eine Rechnung schreibe oder es nachträglich ohnne Rechnung angebe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.11.2017 14:10:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Zum Übungsleiter-FB: ich habe auch erhebliche Zweifel, dass Ihnen dieser zusteht, da Sie die Tätigkeit offensichtlich hauptberuflich ausüben. Vielleicht denken Sie mal über eine strafbefreiende Selbstanzeige nach.

-- Editiert von Tom998 am 22.11.2017 13:05

Sorry, habe ich vergessen zu sagen, ich arbeite hauptberuflich Angestellt. Mache die Übungleitertätigkeit und das Personal Training nebenberuflich .

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