Hallo zusammen,
wir haben ein Grundstück gekauft und zwei Grundschuldbestellung zu gunsten zwei verschiedener Gläubiger eintragen lassen. Alle drei Beurkundungen fanden zum gleichen Zeitpunkt statt. Nun kamen die Notarrechnungen, hier tauchen jetzt folgende Posten auf und ich frage mich ob das echt so rechtens ist:
KV Grundstück:
-Beurkundungskosten
-Betreuungsgebühr
-Vollzugsgebühr
-elektronischer Vollzug/ Erstellung von XML Strukturdaten
Grundschuldbestellung 1:
-Beurkundungskosten
-Betreuungsgebühr
-elektronischer Vollzug/ Erstellung von XML
Grundschuldbestellung 2:
-Beurkundungskosten
-Betreuungsgebühr
-elektronischer Vollzug/ Erstellung von XML
Kann das wirklich stimmen dass 3x Betreuungsgebühr und 3x elektronischer Vollzug abgerechnet wird? Das kommt mir doch sehr übertrieben vor. Hat jemand hier ein bisschen Ahnung von dieser Materie? Danke schon mal im Vorraus!
-- Editiert von Biwes am 08.03.2018 21:04
Fragliche Kosten Notarrechnung
8. März 2018
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Frage vom 8. März 2018 | 21:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragliche Kosten Notarrechnung
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